7. Verhandlungen vor der ersten Lesung des Parlaments (Artikel 69c GO) (Weiterbehandlung)
Der Präsident teilt mit, dass zu den Beschlüssen über die Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen, die im Protokoll vom Mittwoch, 30. Januar 2019, (Punkt 11 des Protokolls vom 30.1.2019), bekannt gegeben wurden, kein Antrag von Mitgliedern oder einer oder mehrerer Fraktionen, durch die mindestens die mittlere Schwelle erreicht wird, vorliegt.
Somit konnten die Ausschüsse PECH, IMCO, TRAN, JURI und LIBE nach Ablauf der Frist nach Artikel 69c Absatz 2 GO die Verhandlungen aufnehmen.