8. Unterzeichnung von nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommenen Rechtsakten (Artikel 78 GO)
Der Präsident teilt mit, dass er am Mittwoch folgende gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommene Gesetzgebungsakte gemeinsam mit dem Präsidenten des Rates unterzeichnen wird:
– Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf bestimmte Vorschriften über Direktzahlungen und die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für die Jahre 2019 und 2020 (00003/2019/LEX – C8-0045/2019 – 2018/0414(COD))
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung von bilateralen Schutzklauseln und anderen Mechanismen für die vorübergehende Rücknahme von im Rahmen bestimmter Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern vereinbarten Präferenzen (00068/2018/LEX - C8-0044/2019 - 2018/0101(COD))