Folgende Petitionen wurden gemäß Artikel 215 Absätze 9 und 10 GO zu den angegebenen Daten in das Register eingetragen und an den zuständigen Ausschuss überwiesen:
Der Präsident hat gemäß den Bestimmungen von Artikel 215 Absatz 15 GO am 5. Februar 2019 beim Europäischen Parlament eingegangene Petitionen von natürlichen oder juristischen Personen, die weder Bürger der Europäischen Union sind noch ihren Wohnort oder satzungsmäßigen Sitz in einem Mitgliedstaat haben, an den zuständigen Ausschuss übermittelt.