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Protokoll
Donnerstag, 14. März 2019 - Straßburg

19. Genehmigung des Protokolls der laufenden Sitzung und Übermittlung der angenommenen Texte

Gemäß Artikel 192 Absatz 3 GO wird das Protokoll dieser Sitzung dem Parlament zu Beginn der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.

Die im Laufe dieser Tagung angenommenen Texte werden mit Zustimmung des Parlaments nun an die jeweiligen Empfänger übermittelt.

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen