Änderungsanträge des federführenden Ausschusses – gesonderte Abstimmung
11
Ausschuss
ges.
-
36
Ausschuss
ges.
-
39
Ausschuss
NA
+
346, 313, 3
41
Ausschuss
getr.
1
+
2/EA
-
302, 354, 3
53
Ausschuss
+
Artikel 3 § 1 Nummer 7
62
S&D, Verts/ALE
NA
-
316, 345, 1
Artikel 4 § 2
21
Ausschuss
NA
+
371, 258, 33
63
S&D, Verts/ALE
↓
Artikel 4 § 3
22S
Ausschuss
NA
+
385, 274, 4
64
S&D, Verts/ALE
↓
Artikel 5
58
PPE
getr.
1
+
2
+
Artikel 6 § 2
29S
Ausschuss
+
65
S&D, Verts/ALE
↓
Artikel 6 § 7
31
Ausschuss
EA
+
372, 274, 16
66
S&D, Verts/ALE
↓
Artikel 11 nach § 3
67
S&D, Verts/ALE
NA
-
291, 362, 8
Nach Artikel 11
68
S&D, Verts/ALE
getr.
1/NA
-
316, 345, 3
2/NA
-
305, 353, 4
3/NA
-
317, 335, 8
Artikel 12 Absatz 1, Einleitung
69
S&D, Verts/ALE
-
Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe c
70
S&D, Verts/ALE
-
Nach Artikel 15 Verordnung (EG) Nr. 661/2009 Artikel 5 § 2 Buchstabe o
71
S&D, Verts/ALE
NA
-
311, 352, 2
Artikel 17 § 2
72
S&D, Verts/ALE
-
43
Ausschuss
EA
+
365, 287, 9
Anhang I Teil A, Tabelle
74
S&D, Verts/ALE
-
46
Ausschuss
+
Anhang I Teil B Nummer 2, Tabelle
75
S&D, Verts/ALE
NA
-
294, 353, 18
49
Ausschuss
+
Anhang IV Absatz 1, nach Buchstabe g
73
S&D, Verts/ALE
NA
-
313, 333, 17
Erwägung 21
59
S&D, Verts/ALE
-
Nach Erwägung 30
60
S&D, Verts/ALE
NA
-
302, 341, 21
13
Ausschuss
getr.
1
+
2
-
61
S&D, Verts/ALE
NA
↓
Abstimmung: Vorschlag der Kommission
NA
+
369, 273, 23
Anträge auf namentliche Abstimmung
S&D:
Änderungsanträge 61, 62, 67, 68, 73
Verts/ALE:
Änderungsanträge 21, 22, 39, 60, 71, 75
Anträge auf gesonderte Abstimmung
PPE:
Änderungsanträge 11, 36
Verts/ALE:
Änderungsanträge 21, 22, 29, 31, 53
Anträge auf getrennte Abstimmung
PPE:
Änderungsantrag 13
1.Teil
„Daten über die Laufleistung und den Abrieb von Reifen werden – sobald eine geeignete Prüfmethode verfügbar ist – ein nützliches Instrument sein, um die Verbraucher über die Langlebigkeit, die Lebensdauer und die unbeabsichtigte Freisetzung von Mikroplastik des erworbenen Reifens zu informieren. Die Angaben zur Laufleistung werden es den Verbrauchern außerdem ermöglichen, sich bewusst für Reifen mit einer längeren Lebensdauer zu entscheiden, was zum Schutz der Umwelt beiträgt und ihnen gleichzeitig ermöglicht, die Betriebskosten ihrer Reifen für einen längeren Zeitraum abzuschätzen. Daher sollte die Kennzeichnung zusätzlich um Angaben zur Laufleistung und Abriebfestigkeit ergänzt werden, sobald eine geeignete, aussagekräftige und reproduzierbare Prüfmethode für die Anwendung dieser Verordnung verfügbar ist. Die Forschung und Entwicklung, was neue Technologien in diesem Bereich betrifft, sollte fortgeführt werden.“
2.Teil
„Ein Hinweis auf die Laufleistung und den Reifenabrieb würde die Kennzeichnung grundlegend verändern und sollte daher im Zuge der nächsten Überarbeitung dieser Verordnung eingeführt werden.“
Verts/ALE:
Änderungsantrag 41
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „In dem Bericht werden die Anforderungen an die Einführung neuer Reifenklassen, eines neuen Kennzeichnungsformats oder neuer Reifenparameter, insbesondere für Laufleistung und Abrieb, bewertet, sofern geeignete Prüfmethoden zur Verfügung stehen, und“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 58
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „mit Ausnahme der gemessenen technischen Parameter des Modells“ (in den Absätzen 1 und 2)
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 68
1.Teil
„1. Die Kommission erlässt bis spätestens 1. Juni 2023 delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 12 zur Ergänzung dieser Verordnung durch die Einführung von Parametern und Informationspflichten bezüglich des Abriebs von Reifen.“
2.Teil
„2. Die Kommission erlässt bis spätestens 1. Januar 2025 delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 12 zur Ergänzung dieser Verordnung durch die Einführung von Parametern und Informationspflichten bezüglich des Abriebs von Reifen.“
3.Teil
„3. Die Kommission fordert die Normungsorganisationen auf, harmonisierte Prüfmethoden für die Messung des Reifenabriebs und der Laufleistung von Reifen zu entwickeln, und untersucht, inwieweit die Verbraucher diese Parameter verstehen.“
„stellt fest, dass einige Länder in letzter Zeit unilaterale Gegenmaßnahmen gegen schädliche Steuerpraktiken (wie die ‚Diverted Profits Tax‘ des Vereinigten Königreichs und die ‚Global Intangible Low-Taxed Income (GILTI)‘-Bestimmungen des reformierten Steuerrechts der Vereinigten Staaten) verabschiedet haben, um sicherzustellen, dass ausländische Einkünfte von multinationalen Konzernen im Sitzland der Mutterunternehmens ordnungsgemäß mit einem effektiven Mindeststeuersatz besteuert werden; fordert eine Bewertung dieser Maßnahmen durch die EU; weist darauf hin, dass sich die EU im Gegensatz zu diesen unilateralen Maßnahmen im Allgemeinen für multilaterale und einvernehmliche Lösungen einsetzt, um eine faire Aufteilung der Besteuerungsrechte sicherzustellen; betont, dass zum Beispiel die EU einer weltweiten Lösung für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft Vorrang einräumt,“
2.Teil
„sie aber dennoch eine EU-Steuer auf digitale Dienste vorschlägt, da die Diskussionen auf internationaler Ebene nur langsam vorankommen;“
§ 64
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „wodurch ungleiche Wettbewerbsbedingungen entstehen und traditionelle Unternehmen benachteiligt werden;“ und „weist darauf hin, dass in der EU für digitale Geschäftsmodelle eine geringere durchschnittliche effektive Steuerlast als für traditionelle Geschäftsmodelle anfällt;“
2.Teil
„wodurch ungleiche Wettbewerbsbedingungen entstehen und traditionelle Unternehmen benachteiligt werden;“
3.Teil
„weist darauf hin, dass in der EU für digitale Geschäftsmodelle eine geringere durchschnittliche effektive Steuerlast als für traditionelle Geschäftsmodelle anfällt;“
§ 65
1.Teil
„betont in diesem Zusammenhang die allmähliche Verlagerung in den Wertschöpfungsketten multinationaler Unternehmen weg von der materiellen Produktion hin zu immateriellen Vermögenswerten, die sich in den entsprechenden Wachstumsraten der Lizenzeinnahmen in den vergangenen fünf Jahren (fast 5 % jährlich) im Vergleich zu denen aus Warenhandel und ausländischen Direktinvestitionen (ADI) (weniger als 1 % jährlich) widerspiegelt;“
2.Teil
„bedauert, dass digitale Unternehmen in einigen Mitgliedstaaten trotz ihrer signifikanten digitalen Präsenz und ihren hohen Einnahmen in diesen Mitgliedstaaten fast keine Steuern zahlen;“
§ 68
1.Teil
„nimmt die führende Rolle der Kommission und einiger Mitgliedstaaten in der weltweiten Debatte über die Besteuerung der Digitalwirtschaft zur Kenntnis; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre proaktive Arbeit auf der Ebene der OECD und der Vereinten Nationen fortzusetzen, insbesondere im Rahmen des Prozesses, der mit dem Themenpapier des Inklusiven Rahmens gegen BEPS eingeleitet wurde;“
2.Teil
„weist jedoch erneut darauf hin, dass die EU nicht auf eine internationale Lösung warten sollte, sondern sofort handeln muss;“
§ 72
1.Teil
„stellt fest, dass die sogenannte Zwischenlösung nicht optimal ist;“
2.Teil
„vertritt die Auffassung, dass dies dazu beitragen wird, dass auf globaler Ebene die Suche nach einer besseren Lösung beschleunigt wird und gleichzeitig die Wettbewerbsbedingungen in lokalen Märkten in einem gewissen Maß angeglichen werden; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, so bald wie möglich eine langfristige Lösung für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft (im Falle einer signifikanten digitalen Präsenz) zu erörtern, zu beschließen und umzusetzen, damit die Europäische Union ihre globale Vorreiterrolle beibehalten kann; betont, dass die von der Kommission vorgeschlagene langfristige Lösung als Grundlage für weitere Arbeiten auf internationaler Ebene dienen sollte;“
§ 75
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „was auf eine effektive Mindestbesteuerung hinausläuft“
2.Teil
diese Worte
§ 77
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „stellt fest, dass sich der effektive Körperschaftsteuersatz in den traditionellen Branchen auf 23 % beläuft, wohingegen er in der digitalen Branche bei nur rund 9,5 % liegt“
2.Teil
diese Worte
PPE:
§ 52
1.Teil
„fordert, dass diesen neuen Steuerindikatoren im Europäischen Semester der gleiche Stellenwert eingeräumt wird wie den Indikatoren, die die Ausgabenüberprüfung betreffen;“
2.Teil
„betont, wie vorteilhaft es wäre, das Europäische Semester um eine solche steuerliche Dimension zu ergänzen, da hierdurch gegen bestimmte schädliche Steuerpraktiken vorgegangen werden kann, die von der ATAD-Richtlinie und anderen bestehenden europäischen Regelungen bislang noch nicht erfasst wurden;“
§ 123
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „dass sich“ und „nur zu einem gewissen Teil mit echter Wirtschaftstätigkeit erklären lässt, die in diesen Mitgliedstaaten stattfindet“
2.Teil
„dass sich“ und „nur zu einem gewissen Teil mit echter Wirtschaftstätigkeit erklären lässt, die in diesen Mitgliedstaaten stattfindet“
§ 263
1.Teil
„weist auf das Problem der Geldwäsche durch Investitionen in Immobilien in europäischen Städten hin, die über ausländische Briefkastenfirmen vorgenommen werden; weist erneut darauf hin, dass die Kommission prüfen sollte, ob eine Harmonisierung der Informationen in den Grundstücks- und Immobilienregistern notwendig und verhältnismäßig ist und ob eine Vernetzung dieser Register geboten ist; fordert die Kommission auf, dem Bericht erforderlichenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag beizufügen;“
2.Teil
„vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten Register mit öffentlich zugänglichen Informationen über die eigentlichen wirtschaftlichen Eigentümer von Grundstücken und Immobilien führen sollten;“
§ 312
1.Teil
„weist darauf hin, dass die Kommission sieben Mitgliedstaaten – Belgien, Zypern, Ungarn, Irland, Luxemburg, Malta und die Niederlande – aufgrund der Mängel in ihren Steuersystemen, die die aggressive Steuerplanung begünstigen, mit dem Argument kritisiert hat, dass sie die Integrität des europäischen Binnenmarkts beeinträchtigen;“
2.Teil
„vertritt die Auffassung, dass hinsichtlich dieser Länder und Gebiete auch die Ansicht vertreten werden kann, dass sie die aggressive Steuerplanung weltweit erleichtern;“
S&D:
Änderungsantrag 77
1.Teil
„nimmt zur Kenntnis, dass der Rat kürzlich zehn Staaten bzw. Gebiete (Aruba, Barbados, Belize, Bermuda, Dominica, Fidschi, die Marshallinseln, Oman, die Vereinigten Arabischen Emirate und Vanuatu) zu den fünf Staaten bzw. Gebieten hinzugefügt hat, die bereits als in Steuerangelegenheiten nicht kooperativ (Amerikanisch-Samoa, Guam, Samoa, Trinidad und Tobago sowie die Amerikanischen Jungferninseln) aufgeführt sind;“
2.Teil
„nimmt die Aufnahme von zwei weiteren Staaten bzw. Gebieten (Australien und Costa Rica) in die graue Liste zur Kenntnis;“
Änderungsantrag 29
1.Teil
„ist der Auffassung, dass die globale Koordinierung der Steuerbemessungsgrundlage als Ergebnis des BEPS-Projekts der OECD von einer besseren Koordinierung der Steuersätze begleitet werden sollte, um eine höhere Effizienz zu erreichen;“
2.Teil
„fordert die Mitgliedstaaten auf, mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Niveau der effektiven Mindestbesteuerung auf EU-Ebene festzulegen und eine solche Norm auf globaler Ebene zu fördern; ist der Auffassung, dass dieses Steuerniveau nicht unter 18 % der Unternehmensgewinne liegen sollte;“
Änderungsantrag 96
1.Teil
„weist darauf hin, dass die Kommission sieben Mitgliedstaaten – Belgien, Zypern, Ungarn, Irland, Luxemburg, Malta und die Niederlande – aufgrund der Mängel in ihren Steuersystemen, die die aggressive Steuerplanung begünstigen, mit dem Argument kritisiert hat, dass sie die Integrität des europäischen Binnenmarkts beeinträchtigen;“ vertritt die Auffassung, dass hinsichtlich dieser Länder und Gebiete auch die Ansicht vertreten werden kann, dass sie die aggressive Steuerplanung weltweit erleichtern; betont, dass die Kommission anerkannt hat, dass einige der vorgenannten Mitgliedstaaten als Reaktion auf die Kritik der Kommission Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Steuersysteme ergriffen haben;“
2.Teil
„stellt fest, dass in einer aktuellen Forschungsstudie fünf EU-Mitgliedstaaten als Körperschaftsteueroasen ermittelt wurden, nämlich Zypern, Irland, Luxemburg, Malta, und die Niederlande; betont, dass zu den Kriterien und Methoden für die Auswahl dieser Mitgliedstaaten eine umfassende Bewertung ihrer schädlichen Steuerpraktiken, Maßnahmen zur Ermöglichung einer aggressiven Steuerplanung und die Verzerrung der Wirtschaftsströme auf der Grundlage von Eurostat-Daten gehörten, darunter eine Kombination aus hohen Zu- und Abflüssen ausländischer Direktinvestitionen, Lizenzgebühren, Zinsen und Dividendenströmen; fordert die Kommission auf, zum gegenwärtigen Zeitpunkt mindestens diese fünf Mitgliedstaaten als EU-Steueroasen einzustufen, bis wesentliche Steuerreformen durchgeführt werden;“
GUE/NGL:
§ 106
1.Teil
„ruft in Erinnerung, dass die öffentliche länderspezifische Berichterstattung eine der wichtigsten Maßnahmen ist, um für mehr Transparenz der steuerlichen Informationen von Unternehmen zu sorgen; betont, dass der Vorschlag über eine öffentliche länderspezifische Berichterstattung seitens bestimmter Unternehmen und Wirtschaftszweige am 12. April 2016, kurz nach dem Panama-Papers-Skandal, an die Mitgesetzgeber übermittelt wurde und dass das Parlament seinen Standpunkt dazu am 4. Juli 2017 festgelegt hat; weist darauf hin, dass das Parlament eine Ausweitung des Umfangs der Berichterstattung“ und „gefordert hat;“
2.Teil
„sowie den Schutz vertraulicher Geschäftsdaten unter gebührender Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen“
§ 209
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „nach dem Vorbild des US-amerikanischen ‚Global Magnitsky Act‘“
2.Teil
diese Worte
§ 326
1.Teil
„ist der Auffassung, dass die Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und der aggressiven Steuerplanung sowie der Korruption und des Bankgeheimnisses, das illegale Finanzströme begünstigt, von allergrößter Bedeutung für die Stärkung der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung in der EU und die Verbesserung der Kapazitäten der Steuerverwaltung in den Entwicklungsländern sowie die Fähigkeit zur Mobilisierung der eigenen Ressourcen dieser Länder für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung ist;“
2.Teil
„betont, dass der Anteil der finanziellen und technischen Hilfe für die Steuerbehörden der Entwicklungsländer erhöht werden muss, um stabile und moderne Rechtsrahmen für die Besteuerung zu schaffen;“
§ 333
1.Teil
„weist erneut darauf hin, dass die öffentliche Entwicklungshilfe, mit der die Armut verringert werden soll, stärker auf die Umsetzung eines geeigneten Regelungsrahmens sowie die Stärkung der Steuerbehörden und der für die Bekämpfung illegaler Finanzströme zuständigen Einrichtungen ausgerichtet sein sollte;“
2.Teil
„fordert, dass diese Hilfe in Form technischen Sachverstands in den Bereichen Betriebsmittelverwaltung, Finanzinformationen und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung geleistet wird; fordert, dass mit dieser Hilfe auch die regionale Zusammenarbeit im Bereich des Steuerbetrugs, der Steuerhinterziehung, der aggressiven Steuerplanung und der Geldwäsche gefördert wird; betont, dass diese Hilfe eine Unterstützung der Zivilgesellschaft und der Medien in den Entwicklungsländern umfassen sollte, damit für öffentliche Kontrolle über die Steuerpolitik in diesen Ländern gesorgt wird;“
ECR, S&D, GUE/NGL:
§ 35
1.Teil
„weist erneut darauf hin, dass Steuern in den Ländern und Gebieten gezahlt werden müssen, in denen eine substanzielle und echte wirtschaftliche Tätigkeit und Wertschöpfung tatsächlich stattfinden, oder, im Fall indirekter Besteuerung, wo der Verbrauch stattfindet;“
2.Teil
„betont, dass dies erreicht werden kann, indem in der EU eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) mit einer angemessenen und gerechten Verteilung beschlossen wird,“
3.Teil
„die unter anderem alle materiellen“ und „Vermögenswerte erfasst“;
4.Teil
„und immateriellen“
21. Abkommen über einen institutionellen Rahmen EU-Schweiz
Gesamter Text ohne die Worte „bedauert die unverhältnismäßigen einseitigen flankierenden Maßnahmen der Schweiz, die seit 2004 in Kraft sind; ersucht die Schweiz, die die flankierenden Maßnahmen für wichtig hält, nach einer Lösung zu suchen, die mit den einschlägigen EU-Instrumenten vollkommen vereinbar ist;“
2.Teil
diese Worte
22. Entlastung 2017: Gesamthaushaltsplan der EU – Kommission und Exekutivagenturen
Abstimmung über den Beschluss; Änderungsantrag 7 (Entschließung)
ENF:
Änderungsanträge 9, 28
S&D:
Änderungsantrag 29
Anträge auf gesonderte Abstimmung
S&D:
§§ 83, 85, 228, 232
Anträge auf getrennte Abstimmung
S&D:
Änderungsantrag 5
1.Teil
„betont, dass die GD CLIMA und die GD BUDG die Maßnahmen zur Verwirklichung des Klimaschutzziels von 20 % im mehrjährigen Finanzrahmen überwachen und die GD CLIMA die anderen Generaldirektionen dabei unterstützt, klimabezogene Maßnahmen in ihre Tätigkeiten einzubeziehen; bedauert, dass 2017 nur 19,3 % des Unionshaushalts in klimabezogene Tätigkeiten geflossen ist und dieser Wert für den Zeitraum 2014–2020 schätzungsweise im Durchschnitt bei nur 18,8 % liegen wird; stellt mit Besorgnis fest, dass bei den Ausgaben die Vorgabe, 20 % der Ausgaben für den Klimaschutz zu verwenden, nicht eingehalten wurde, und fordert die Kommission auf, sich entschieden für die Unterstützung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen,“ und „einzusetzen;“
2.Teil
„insbesondere in der Landwirtschaft,“
Änderungsantrag 11
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „von einer unabhängigen Partei vorgenommen werden“
2.Teil
diese Worte
§ 120
1.Teil
Gesamter Text ohne das Wort: „direkt“
2.Teil
dieses Wort
Verschiedenes
Die Abstimmung über den Entlastungsbeschluss umfasst den Rechnungsabschluss (siehe Anlage IV Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a GO).
Die Abstimmung über den Entlastungsbeschluss erstreckt sich auf die Kommission und die Exekutivagenturen (Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 und Artikel 66 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004).
23. Entlastung 2017: Sonderberichte des Rechnungshofs im Rahmen der Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2017
Abstimmung über den Beschluss; Änderungsanträge 14, 15, 16, 19, 20, 21
Verts/ALE:
Änderungsanträge 1, 4, 5, 6, 7, 8
GUE/NGL:
Änderungsanträge 23, 24, 25, 26, 27, 29, 46
PPE:
§§ 39, 40, 41, 42, 43, 44, 109
S&D:
Änderungsanträge 30, 32, 33, 44, 46
Anträge auf gesonderte Abstimmung
PPE:
§§ 39, 40, 41, 42, 43, 44, 48, 56, 85, 86, 87, 88
S&D:
§§ 110, 112, 113, 115, 116, 117
Anträge auf getrennte Abstimmung
Verts/ALE:
Änderungsantrag 6
1.Teil
„– stichprobenartige Überprüfungen von 5 % der Ausgaben im Rahmen der allgemeinen Kostenvergütung bei der internen Prüfung des Parlaments; die abschließenden Ergebnisse und Feststellungen sollten in den vom Parlament veröffentlichten Jahresbericht einfließen;“
2.Teil
„– das Erfordernis, dass die Mitglieder jährlich eine nach Kategorien (Kommunikationskosten, Büromiete, Bürobedarf usw.) gegliederte Übersicht über ihre Ausgaben veröffentlichen;“
3.Teil
„– die Zulassung eines unabhängigen Rechnungsprüfers, der für die jährliche Prüfung der Konten zuständig ist, und die Veröffentlichung eines Gutachtens eines Rechnungsprüfers;“
Änderungsantrag 14
1.Teil
„bedauert, dass sich die endgültigen Mittel des Parlaments für 2017 auf insgesamt 1 909 590 000 EUR beliefen, was 19,25 % der Mittel von Rubrik V des mehrjährigen Finanzrahmens9 entspricht, die für die Verwaltungsausgaben aller Unionsorgane für 2017 veranschlagt wurden, und eine Zunahme um ganze 3,9 % gegenüber dem Haushaltsplan 2016 bedeutet (1 838 613 983 EUR); bedauert, dass der Haushalt des Parlaments in dieser Wahlperiode Jahr für Jahr beständig aufgestockt wurde und für 2019 ein Gesamtbetrag in Höhe von nicht weniger als 1 999 144 000 EUR erreicht wurde;“
2.Teil
„fordert daher, dass das Parlament als wichtigstes Ziel für seinen Haushaltsplan festlegt, die eigenen Kosten so weit wie möglich zu senken und erhebliche Einsparungen zu erzielen, um den Bürgern Europas ein Signal der Verbundenheit zu übermitteln;“
Änderungsantrag 16
1.Teil
„bedauert nach wie vor zutiefst, dass der Europäische Rat trotz der wiederholten Forderungen des Parlaments nach der Festlegung eines einzigen Sitzes und trotz der Tatsache, dass die Unionsbürger nicht verstehen, warum das Parlament seine Tätigkeiten auf zwei Sitze verteilen sollte, bisher noch nicht einmal ein Gespräch darüber eingeleitet hat, wie man den diesbezüglichen Forderungen des Parlaments gerecht werden könnte; verweist auf die Analyse des Rechnungshofs, in der die jährliche Kosteneinsparung, die sich durch eine Zentralisierung der Tätigkeiten des Parlaments ergeben würde, auf 114 Mio. EUR geschätzt wurde; verweist auf seine Entschließung aus dem Jahr 2013, in der die Kosten der geografischen Verteilung des Parlaments auf verschiedene Standorte auf zwischen 156 Mio. EUR und 204 Mio. EUR pro Jahr veranschlagt wurden; nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass sich die Kosten aufgrund der geografischen Verteilung des Parlaments für eine einzige Wahlperiode auf bis zu eine Milliarde Euro belaufen können, und lehnt die mehrjährigen Bauprojekte zur Erweiterung der den Mitgliedern sowohl in Straßburg als auch in Brüssel zur Verfügung stehenden Büroräumlichkeiten ab; fordert daher, dass rasch konkrete Maßnahmen ergriffen werden, damit das Parlament einen einzigen Sitz erhält,“
2.Teil
„sodass die öffentlichen Gelder nicht länger verschwendet werden;“
PPE:
§ 36
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „mit Zufriedenheit“
2.Teil
diese Worte
§ 91
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „stellt fest, dass das Gebäude mit mehr als sechs Jahren Verspätung und zu Kosten, die das Budget um 115 Mio. EUR übersteigen, fertiggestellt werden soll;“
2.Teil
diese Worte
§ 109
1.Teil
„verweist darauf, dass der Generalsekretär in einer Aufzeichnung für das Präsidium vom 8. März 2018 akzeptiert hat, dass der mit der freiwilligen Ruhegehaltsregelung der Mitglieder verknüpfte Pensionsfonds sein Kapital schon weit vor dem Ende der Ruhegehaltsverpflichtungen, möglicherweise bis 2024, erschöpft haben wird; fordert den Generalsekretär und das Präsidium daher auf, unter uneingeschränkter Achtung des Abgeordnetenstatuts dringend einen eindeutigen Plan aufzustellen, mit dem das Parlament seine Verpflichtungen und seine Verantwortung für die freiwillige Ruhegehaltsregelung der Mitglieder anerkennt und übernimmt;“
2.Teil
„sofort nach der Wahl 2019“
S&D:
Änderungsantrag 24
1.Teil
„bedauert, dass die Dokumente zum Ausschreibungsverfahren im Zusammenhang mit dem Haus der Europäischen Geschichte vom Januar 2019 nicht zugänglich gemacht wurden; ist zutiefst besorgt angesichts der Anforderungen für die neue Ausschreibung; fordert den Generalsekretär auf, den Haushaltskontrollausschuss über das Ergebnis der Ausschreibung zu informieren; betont, dass die in den Ausstellungen beschäftigten Mitarbeiter unabhängig vom Ergebnis der Ausschreibung dahingehend besser behandelt werden müssen, dass ihre Arbeitszeiten vorhersehbar sind, eine angemessene Urlaubsregelung gilt und ihnen angemessene Kleidung zur Verfügung gestellt wird;“
2.Teil
„fordert das Präsidium zudem auf, mit den lokalen Behörden im Gespräch zu bleiben, um zu ermitteln, wie sie sich an der Finanzierung des Hauses der Europäischen Geschichte beteiligen können;“
§ 80
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „und bedauert, dass in bestimmten Städten, etwa in Paris, die teuersten Straßen als Standorte ausgewählt wurden, ohne dass dies angemessen begründet worden wäre;“
2.Teil
diese Worte
§ 107
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „bedauert jedoch, dass der einzige Beschluss des Präsidiums eine nicht erschöpfende Liste erstattungsfähiger Ausgaben betrifft;“, „fordert, dass die Mitglieder für die Ausgaben im Rahmen dieser Vergütung uneingeschränkt rechenschaftspflichtig sind;“ und „(was unter anderem eine vollständige Liste der erstattungsfähigen Ausgaben erfordert)“
2.Teil
„bedauert jedoch, dass der einzige Beschluss des Präsidiums eine nicht erschöpfende Liste erstattungsfähiger Ausgaben betrifft;“
3.Teil
„fordert, dass die Mitglieder für die Ausgaben im Rahmen dieser Vergütung uneingeschränkt rechenschaftspflichtig sind;“
4.Teil
„(was unter anderem eine vollständige Liste der erstattungsfähigen Ausgaben erfordert)“
Verschiedenes
Änderungsantrag 9 wurde zurückgezogen.
Die Änderungsanträge 40, 41, 42, 43 und 45 wurden annulliert.
26. Entlastung 2017: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäischer Rat und Rat
„begrüßt die interinstitutionelle Verwaltungszusammenarbeit mit dem Parlament und die Ergebnisse der Halbzeitbewertung der Umsetzung der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem Ausschuss der Regionen, in der die erfolgreiche Umsetzung mehrerer Maßnahmen hervorgehoben wird; stellt fest, dass der Ausschuss im Rahmen einer Umschichtung bereits 16 Stellen von der Direktion Übersetzung auf seine eigenen Dienststellen übertragen hat und dass die verbleibenden Umschichtungen schrittweise erfolgen werden; nimmt die Berechnung der aus dieser interinstitutionellen Zusammenarbeit resultierenden Haushaltseinsparungen des Ausschusses und des Ausschusses der Regionen zur Kenntnis, wie die Einsparungen unter anderem bei den Infrastrukturkosten in Höhe von 12,5 Mio. EUR, bei IT-Kosten in Höhe von 5 Mio. EUR oder bei Sicherheitsbediensteten in Höhe von 500 000 EUR; ersucht den Ausschuss und den Ausschuss der Regionen, diese interinstitutionelle Zusammenarbeit weiter zu verbessern, um weitere Einsparungen zu erzielen“
2.Teil
„und auf diese Weise die Haushaltsmittel dieser Einrichtungen zu senken;“
30. Entlastung 2017: Gesamthaushaltsplan der EU – Ausschuss der Regionen
„fordert, dass ein Institut für die Ausbildung künftiger europäischer Diplomaten gegründet wird,“
2.Teil
„und schlägt vor, dass die entsprechenden Stellen die Möglichkeit prüfen, die Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments in Straßburg zu nutzen, um dieses diplomatische Institut unterzubringen;“
32. Entlastung 2017: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäischer Bürgerbeauftragter
„betont, dass bei der An- bzw. Umsiedlung von Agenturen in den Mitgliedstaaten die Effizienz berücksichtigt werden muss;“
2.Teil
„ist enttäuscht über die diesbezüglichen Ergebnisse der IIAG zu den dezentralen Agenturen, da keine spezifischen Vorschläge entwickelt wurden, um Agenturen mit Arbeitsschwerpunkt auf verwandten Politikbereichen zusammenzulegen oder an einem gemeinsamen Standort unterzubringen; fordert die Kommission auf, gemäß der Empfehlung der IIAG unverzüglich eine Bewertung der Agenturen mit mehreren Dienstorten sowie aufgrund einer sorgfältigen tiefgreifenden Analyse und unter Zugrundelegung klarer und transparenter Kriterien Vorschläge für mögliche Fusionen, Schließungen bzw. Aufgabenübertragungen an die Kommission vorzulegen, was in der Aufgabenstellung der IIAG vorgesehen war, jedoch nie angemessen behandelt wurde, da entsprechende Vorschläge der Kommission fehlten;“
Änderungsantrag 7
1.Teil
„betont, dass die IIAG2 auch die EASA als Modellfall für gebührenfinanzierte Agenturen geprüft hat; stellt fest, dass Agenturen auch dann, wenn sie vollständig gebührenfinanziert sind, in Anbetracht der bestehenden Reputationsrisiken gegenüber der Entlastungsbehörde nach wie vor uneingeschränkt rechenschaftspflichtig sind; betont, dass Gebührenfinanzierung Vor- und Nachteile hat; betont, dass Gebührenfinanzierung zu Interessenkonflikten und unvorhersehbaren Einnahmenströmen führen könnte und dass es guter Qualitätsindikatoren bedarf;“
2.Teil
„fordert die Kommission auf, die Vor- und Nachteile der Gebührenfinanzierung im Vergleich zu der Möglichkeit zu prüfen, dass die Gebühren direkt an die Kommission entrichtet werden und die Agenturen im Gegenzug einen regelmäßigen Zuschuss aus dem Unionshaushalt erhalten;“
35. Entlastung 2017: Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)
„stellt fest, dass sich das Zentrum zwar nicht über Gebühren finanziert, aber dennoch von Einnahmen abhängig ist, die von seinen Kunden stammen, welche im Verwaltungsrat des Zentrums vertreten sind, und dass dies die Gefahr von Interessenkonflikten bezüglich der für die Produkte des Zentrums geltenden Preisgestaltung birgt,“
2.Teil
„und weist darauf hin, dass diese Gefahr gebannt werden könnte, indem die Kommission die Gebühren im Namen des Kunden des Zentrums erhebt und veranlasst, dass sich das Zentrum hauptsächlich aus dem Unionshaushalt finanziert;“
3.Teil
„fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde über Maßnahmen Bericht zu erstatten, die zur Minderung dieser Gefahr ergriffen wurden;“
Verschiedenes
Die Abstimmung über den Entlastungsbeschluss umfasst den Rechnungsabschluss (siehe Anlage IV Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a GO).
38. Entlastung 2017: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)
„stellt fest, dass die von der Industrie entrichteten Gebühren von Jahr zu Jahr stark variieren, was die Haushaltsplanung erschwert, und dass die im Zusammenhang mit einer Rechtsvorschrift entrichteten Gebühren ausschließlich unter diesem Kapitel des Haushaltsplans der Agentur verwendet werden können, was bedeuten kann, dass in manchen Kapiteln ein Überschuss und in anderen Kapiteln ein Defizit zu verzeichnen ist; fordert die Kommission auf, Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen für eine ausgeglichenere Finanzierung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit sämtlichen Vorschriften, die von der Agentur umgesetzt werden, gesorgt wird;“
2.Teil
„empfiehlt, die Möglichkeit zu prüfen, dass erhobene Gebühren in den Haushaltsplan der Union übertragen werden können, wobei die Agentur in vollem Umfang aus dem Haushaltsplan der Union finanziert werden würde, und zwar mittels eines Zuschussbetrags, der alle von der Agentur umgesetzten Rechtsvorschriften abdeckt;“
Verschiedenes
Die Abstimmung über den Entlastungsbeschluss umfasst den Rechnungsabschluss (siehe Anlage IV Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a GO).