8. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten
Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten sind der Website des Parlaments unter „Plenartagung“, „Plenum“, „Abstimmungen“, „Abstimmungsergebnisse“ („Ergebnisse der namentlichen Abstimmung“) zu entnehmen.
Die elektronische Fassung wird während eines Zeitraums von höchstens zwei Wochen nach dem Tag der Abstimmung regelmäßig aktualisiert.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Liste der Berichtigungen des Stimmverhaltens und des beabsichtigten Stimmverhaltens zum Zweck der Übersetzung und der Veröffentlichung im Amtsblatt geschlossen.