4. Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, mit Blick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ***I
„Bislang gelten, sofern in den nationalen Rechtsvorschriften nichts anderes vorgesehen ist, die Vorschriften für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers nicht für Unternehmen, die den Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers ausschließlich mit Kraftfahrzeugen ausüben, deren zulässige Gesamtmasse, einschließlich der Gesamtmasse der Anhänger, 3,5 t nicht überschreitet. Die Zahl solcher Unternehmen hat zugenommen. Infolgedessen haben mehrere Mitgliedstaaten beschlossen, die in der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 niedergelegten Vorschriften für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers auf diese Unternehmen anzuwenden.“ ohne die Worte „einschließlich der Gesamtmasse der Anhänger,“
2.Teil
„einschließlich der Gesamtmasse der Anhänger,“
3.Teil
„Um mögliche Schlupflöcher zu schließen und ein Mindestniveau an Professionalisierung des Sektors, in dem Kraftfahrzeuge für den grenzüberschreitenden Verkehr verwendet werden, deren zulässige Gesamtmasse, einschließlich der Gesamtmasse der Anhänger, zwischen 2,4 und 3,5 t liegt, durch gemeinsame Vorschriften zu gewährleisten und damit die Wettbewerbsbedingungen zwischen allen Unternehmern einander anzunähern, sollten die Anforderungen für die Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers gleichermaßen gelten, zugleich jedoch ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand verhindert werden. Da die vorliegende Verordnung nur für Unternehmen gilt, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben, fallen Unternehmen, die eigene Güter befördern, nicht unter diese Bestimmung.“
Änderungsantrag 113
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „die Kabotage“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 117
1.Teil
„Um Leerfahrten zu vermeiden, sollten vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen Kabotagebeförderungen im Aufnahmemitgliedstaat durchgeführt werden dürfen.“
2.Teil
„Zu diesem Zweck und um Kontrollen zu erleichtern und Unklarheiten zu beseitigen, sollte die Begrenzung der Zahl der Kabotagebeförderungen im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung abgeschafft, die Zahl der für solche Beförderungen zur Verfügung stehenden Tage dagegen verringert werden.“
Änderungsantrag 120
1.Teil
Gesamter Text ohne das Wort „rasche“
2.Teil
dieses Wort
Änderungsantrag 127
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „geeignete“ und „die Kabotage, die entsandten Arbeitnehmer und“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 131
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „klare“ und „ausreichenden“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 134
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „xi) Entsendung von Arbeitnehmern,“ und „xiii) Kabotage“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 140
1.Teil
„Sofern und solange keine Rehabilitierungsmaßnahme nach Maßgabe der einschlägigen einzelstaatlichen Vorschriften erfolgt ist, ist die in Artikel 8 Absatz 8 genannte Bescheinigung der fachlichen Eignung des Verkehrsleiters, der für ungeeignet erklärt wurde, in keinem Mitgliedstaat mehr gültig.“
2.Teil
„Die Kommission erstellt eine Liste von Rehabilitierungsmaßnahmen, die zur Wiedererlangung der Zuverlässigkeit führen.“
Änderungsantrag 153
1.Teil
„Ist es schwierig oder unmöglich, einem Auskunftsersuchen nachzukommen oder Kontrollen und Untersuchungen durchzuführen, so teilt der betreffende Mitgliedstaat dies dem ersuchenden Mitgliedstaat binnen fünf Arbeitstagen mit und begründet dies gebührend. Die betreffenden Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um eine Lösung für aufgetretene Schwierigkeiten zu finden.“
2.Teil
„Bestehen hinsichtlich des Informationsaustauschs fortdauernd Probleme oder besteht eine dauerhafte Verweigerung, Informationen zur Verfügung zu stellen, ohne dass dies gebührend begründet wird, so kann die Kommission, wenn sie darüber unterrichtet wird und nachdem sie die betreffenden Mitgliedstaaten gehört hat, alle erforderlichen Abhilfemaßnahmen ergreifen.“
Änderungsantrag 160
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „bzw. unter 2,4 t“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 174
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „auch künftig“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 176
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „von den […] intelligenten Fahrtenschreibern […] oder gespeichert“
2.Teil
diese Worte
Verschiedenes
Gemäß Artikel 175 GO wurden die Änderungsanträge 209-213 nicht zur Abstimmung gestellt.
10. Gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt ***I
Gesamter Text ohne die Worte „bzw. einer Nichterneuerung“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 41
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „einer Krise der Fischerei- und Aquakulturmarkts,“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 125
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „es sei denn, diese Investitionen führen zu unverhältnismäßigen Kosten für die Betreiber“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 168
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „einschließlich das Einsammeln von Golftange in den betroffenen Gebieten in äußerster Randlage“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 302
1.Teil
Gesamter Text ohne Absatz 10
2.Teil
Absatz 10
ALDE:
Änderungsantrag 221
1.Teil
Gesamter Text ohne die Buchstaben a und b
2.Teil
Buchstaben a und b
GUE/NGL:
Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b (Vorschlag der Kommission)
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „der Bau und der Erwerb von Fischereifahrzeugen oder“
2.Teil
diese Worte
Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d (Vorschlag der Kommission)
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „vorübergehende oder“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 128
1.Teil
„die Erzeugung von genetisch veränderten Organismen,“
2.Teil
„wenn durch diese Erzeugung die natürliche Umwelt negativ beeinflusst werden kann.“
Änderungsantrag 205
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „wachsen kann“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 224
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „das Wachstum“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 291
1.Teil
Nummer 1
2.Teil
Nummer 2
Änderungsantrag 316
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „aber nicht mehr als 30 %“
2.Teil
diese Worte
Verts/ALE:
Änderungsantrag 127
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „wenn dies zu einer Steigerung der Leistung in kW führt“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 280
1.Teil
Gesamter Text ohne die Worte „Beihilfen für die Lagerhaltung,“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 285
1.Teil
„der erste Erwerb eines Fischereifahrzeugs durch einen jungen Fischer, der jünger als 40 Jahre ist und zum Zeitpunkt der Antragstellung über ausreichende Erfahrung als Fischer verfügt, von dem betreffenden Mitgliedstaat offiziell anerkannt ist oder eine angemessene berufliche Qualifikation erworben hat,“
2.Teil
„was auch für den Fall gilt, dass der Fischer das Eigentum als Hauptanteilseigner eines Unternehmens erwirbt;“
S&D, Verts/ALE:
Änderungsantrag 23
1.Teil
„Angesichts der Notwendigkeit, den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken und im Einklang mit den Zusagen der Union, das Klimaschutzübereinkommen von Paris und die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen umzusetzen, sollte diese Verordnung zu den Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und zum Erreichen des allgemeinen Ziels beitragen, 30 % der Ausgaben der Union zur Verwirklichung von Klimazielen zu verwenden.“
2.Teil
„Die Maßnahmen im Rahmen dieser Verordnung sollen ermöglichen, dass der EMFF zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beiträgt, jedoch nicht zulasten der Finanzierung der GFP, wofür es einer positiven Neubewertung der Finanzierung bedarf.“
3.Teil
„Entsprechende Maßnahmen, darunter Vorhaben zum Schutz und zur Wiederherstellung von Seegraswiesen und Küstenfeuchtgebieten, die wichtige CO2-Senken sind, werden bei der Vorbereitung und Durchführung des EMFF ermittelt und im Zuge der Evaluierungen und der Überprüfungsverfahren erneut bewertet.“
Verschiedenes
Die Änderungsanträge 294-299 und 319 wurden zurückgezogen.
12. Mehrjahresplan für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen ***I
Bericht: Clara Eugenia Aguilera García (A8-0005/2019)
Gegenstand
Änd. Nr.
Verfasser(in)
NA etc.
Abstimmung
NA/EA – Bemerkungen
Vorläufige Einigung
Vorläufige Einigung
97
Ausschuss
NA
+
461, 62, 101
Gemeinsame Erklärung
96
Ausschuss
+
13. Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern ausgestellt werden ***I
25. Einholung eines Gutachtens des Gerichtshofs über den Beitritt der EU zum Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt