Der Präsident gibt bekannt, dass gegen den gemeinsamen Standpunkt des DEVE-Ausschusses und des BUDG-Ausschusses zur Verlängerung des Treuhandfonds der Union für die Zentralafrikanische Republik, der gestern im Plenum bekannt gegeben wurde (Punkt 8 des Protokolls vom 15.4.2019), innerhalb der Frist von 24 Stunden kein Einspruch erhoben wurde.
Folglich wird der Präsident diesen Standpunkt offiziell der Kommission übermitteln.