8.2. Protokoll zum Abkommen zwischen der EU und Dänemark über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Staates, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, sowie über „Eurodac“ *** (Abstimmung)
Empfehlung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Staates, der für die Prüfung eines in Dänemark oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gestellten Asylantrags zuständig ist, sowie über „Eurodac“ für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens, mit dem dieses Abkommen auf Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ausgeweitet wird [15822/2018 - C8-0151/2019 - 2018/0423(NLE)] - Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Berichterstatter: Ignazio Corrao (A8-0196/2019)
(Einfache Mehrheit erforderlich) (Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 2)