Nach den Schlussfolgerungen des Beratenden Ausschusses für Beschwerden von akkreditierten parlamentarischen Assistenten über Mitglieder des Europäischen Parlaments wegen Belästigung, unter Berücksichtigung der schriftlichen Bemerkungen des betreffenden Mitglieds und nach dessen Anhörung hat der Präsident beschlossen, gegen Maria João Rodrigues aufgrund ihres Verhaltens gegenüber ihrem akkreditierten parlamentarischen Assistenten, das Mobbing darstellt, eine Sanktion gemäß Artikel 11 Absatz 6 und Artikel 166 der Geschäftsordnung zu verhängen. Die Sanktion besteht in einer Rüge.
Der Beschluss wurde dem betreffenden Mitglied gestern mitgeteilt, und es kann gegen den Beschluss gemäß Artikel 167 der Geschäftsordnung des Parlaments eine interne Beschwerde beim Präsidium einreichen. Die Beschwerde bewirkt die Aussetzung der Anwendung der Sanktion.