Die zuständigen französischen Behörden haben im Rahmen eines beim Pariser Tribunal de Grande instance anhängigen Ermittlungsverfahrens einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Marie-Christine Arnautu gestellt.
Der Antrag wird gemäß Artikel 9 Absatz 1 GO an den zuständigen Ausschuss, den JURI-Ausschuss, überwiesen.