Entwurf eines delegierten Rechtsakts, für den die Frist für Einwände verlängert wurde:
- Delegierter Beschluss der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates durch anwendbare Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Brüstungs- und Geländerbausätzen, die ausschließlich zur Vermeidung von Abstürzen auf Baustellen bestimmt sind und keine strukturbedingten Vertikallasten tragen (C(2019)02029 – 2019/2660(DEA))
Frist für Einwände: 3 Monate nach dem Tag des Eingangs, dem 14. März 2019
Verlängerung der Frist für Einwände: 3 Monate auf Antrag des Rates