Die Berichtigungen P8_TA-PROV(2019)0366, P8_TA-PROV(2019)0361, P8_TA-PROV(2019)0346 und P8_TA-PROV(2019)0387 wurden gestern im Plenum bekannt gegeben (Punkt 9 des Protokolls vom 16.9.2019).
Da weder von einer Fraktion noch von Mitgliedern, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, gemäß Artikel 241 Absatz 4 GO beantragt wurde, dass diese Berichtigungen zur Abstimmung gestellt werden, gelten sie als angenommen.