Der Präsident teilt mit, dass er gemäß Artikel 176 Absatz 1 GO beschlossen hat, gegen Angelo Ciocca aufgrund seines aggressiven und respektlosen Verhaltens gegenüber seinen Kollegen und dem Organ während der gestrigen Aussprache über den türkischen Militäreinsatz im Nordosten Syriens (Punkt 7 des Protokolls vom 23.10.2019), welches einen schwerwiegenden Verstoß gegen Artikel 10 Absatz 3 GO darstellte, eine Sanktion zu verhängen.
Die Sanktion besteht zum einen im Verlust des Anspruchs auf Tagegeld für die Dauer von zehn Tagen und zum anderen – unbeschadet der Ausübung des Stimmrechts im Plenum und in diesem Fall vorbehaltlich der strengen Einhaltung der Verhaltensregeln – in einer vorübergehenden Suspendierung von der Teilnahme an allen Tätigkeiten des Parlaments für die Dauer von fünf aufeinanderfolgenden Tagen, an denen das Parlament oder eines seiner Organe, Ausschüsse oder Delegationen Sitzungen abhält. Die Sanktion wird am 4. November 2019 wirksam.
Der Beschluss ist dem betreffenden Mitglied mitgeteilt worden. Es kann gemäß Artikel 177 GO beim Präsidium eine interne Beschwerde dagegen einreichen.
Der Präsident weist darauf hin, dass er angesichts bestimmter seit Beginn der laufenden Wahlperiode im Plenum gezeigter Verhaltensweisen und erfolgter Äußerungen im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden beschlossen hat, Verhaltensweisen oder Äußerungen, die die Würde des Parlaments untergraben könnten, nicht mehr zu tolerieren.