Der Präsident erinnert daran, dass er am 24. Oktober 2019 beschlossen hat, gemäß Artikel 176 Absatz 1 der Geschäftsordnung aufgrund des aggressiven und respektlosen Verhaltens von Angelo Ciocca gegenüber seinen Kollegen und dem Organ während der Aussprache vom 23. Oktober 2019 über den türkischen Militäreinsatz im Nordosten Syriens und seine Folgen (Punkt 7 des Protokolls vom 23.10.2019 und Punkt 7 des Protokolls vom 24.10.2019), das einen schwerwiegenden Verstoß gegen Artikel 10 Absatz 3 der Geschäftsordnung darstellt, eine Sanktion gegen diesen zu verhängen.
Am 6. November 2019 hat Angelo Ciocca gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt.
Das Präsidium hat diese Beschwerde während seiner Sitzung am Vortag, am Montag, dem 25. November 2019, geprüft und den Beschluss des Präsidenten bestätigt.
Der Präsident weist darauf hin, dass die Sanktion erstens im Verlust des Anspruchs auf Tagegeld für eine Dauer von zehn Tagen und zweitens in einer vorübergehenden Suspendierung von der Teilnahme an allen Tätigkeiten des Parlaments für eine Dauer von fünf aufeinander folgenden Tagen – von denen bereits zwei Tage verstrichten sind – besteht, an denen das Parlament oder eines seiner Organe, Ausschüsse oder Delegationen Sitzungen abhält, unbeschadet der Ausübung des Stimmrechts im Plenum und vorbehaltlich der strengen Einhaltung der für die Mitglieder geltenden Verhaltensregeln. Die Sanktion läuft ab dem heutigen Tag, dem 26. November 2019, weiter.