4.5. Protokoll zum Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke *** (Abstimmung)
Empfehlung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke [15783/2018 - C9-0025/2019- 2018/0418(NLE)] - Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Berichterstatterin: Jadwiga Wiśniewska (A9-0025/2019)
(Einfache Mehrheit erforderlich)
ENTWURF EINES BESCHLUSSES DES RATES
Angenommen durch einzige Abstimmung (P9_TA(2019)0088) (Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 4)
Das Parlament gibt seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens.