9. Unterzeichnung von nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommenen Rechtsakten (Artikel 79 GO)
Der Präsident teilt mit, dass er am Mittwoch, 15. Januar 2020, folgende gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommene Gesetzgebungsakte gemeinsam mit dem Präsidenten des Rates unterzeichnen wird:
- Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einführung eines EDV-gestützten Systems zur Beförderung und Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Neufassung) (00037/2019/LEX - C9-0005/2020 - 2018/0187(COD));
- Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine weitere Makrofinanzhilfe für das Haschemitische Königreich Jordanien (00096/2019/LEX - C9-0003/2020 - 2019/0192(COD)).