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Protokoll
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Mittwoch, 29. Januar 2020 - Brüssel

10. Unterzeichnung von nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommenen Rechtsakten (Artikel 79 GO)

Der Präsident teilt mit, dass er am selben Tag gemeinsam mit dem Präsidenten des Rates den folgenden nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommenen Rechtsakt unterzeichnen wird:

- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 in Bezug auf die Haushaltsdisziplin ab dem Haushaltsjahr 2021 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf die Flexibilität zwischen den Säulen für das Kalenderjahr 2020 (00095/2019/LEX - C9-0012/2020 - 2019/0253(COD)).

Letzte Aktualisierung: 24. August 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen