9. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten
Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten werden in dem Dokument „Ergebnisse der namentlichen Abstimmung“ verzeichnet, das dem Protokoll der Sitzung als Anlage beigefügt wird und auf der Website des Parlaments verfügbar ist.
Die elektronische Fassung wird während eines Zeitraums von zwei Wochen nach dem letzten Tag einer Plenartagung regelmäßig aktualisiert.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Liste der Berichtigungen des Stimmverhaltens und des beabsichtigten Stimmverhaltens zum Zweck der Übersetzung und der Veröffentlichung im Amtsblatt geschlossen.