2. Personelle Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen
Infolge der neuen Zusammensetzung des Parlaments (Punkt 5 des Protokolls vom 10.2.2020) teilt der Präsident mit, dass er von den Fraktionen und vom Sekretariat der fraktionslosen Mitglieder die Ernennungen in die interparlamentarischen Delegationen gemäß Artikel 223 GO erhalten hat.
Die Listen mit der personellen Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen werden auf der Website des Parlaments veröffentlicht und diesem Protokoll als Anlage beigefügt (Anlage 1 des Protokolls vom 12.2.2020).