Gemäß Artikel 111 Absatz 6 GO hat der Vorsitz der Konferenz der Ausschussvorsitze dem Präsidenten des Parlaments mitgeteilt, dass keine Einwände erhoben wurden gegen die
- Empfehlung des AGRI-Ausschusses darüber, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 30. Januar 2020 zur Abweichung von der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1149 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor zu erheben (C(2020)00423 - 2020/2543(DEA)) (B9-0124/2020).
Sofern sich nicht eine Fraktion oder eine Anzahl Mitglieder, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach der Bekanntgabe im Plenum gegen diese Empfehlung aussprechen, gilt sie als gebilligt. Andernfalls wird sie zur Abstimmung gestellt.
Die Empfehlung ist während der laufenden Tagung auf der Website des Parlaments abrufbar.