Gemäß Artikel 111 Absatz 6 GO unterrichtet der Vorsitz der Konferenz der Ausschussvorsitze den Präsidenten des Parlaments darüber, dass keine Einwände erhoben wurden gegen
— die Empfehlung des ECON-Ausschusses, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 19. Juni 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 877/2013 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet zu erheben (C(2020)04140 - 2020/2695(DEA)) (B9-0208/2020).
Sofern sich nicht eine Fraktion oder eine Anzahl Mitglieder, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach der Bekanntgabe im Plenum gegen diese Empfehlung ausspricht, gilt sie als gebilligt. Andernfalls wird sie zur Abstimmung gestellt.