Die zuständigen französischen Behörden haben im Rahmen eines vor dem Tribunal judiciaire de Paris (Pariser Bezirksgericht) eröffneten Ermittlungsverfahrens einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Jean-François Jalkh gestellt.
Der Antrag wird gemäß Artikel 9 Absatz 1 GO an den zuständigen Ausschuss, den JURI-Ausschuss, überwiesen.