Der Präsident gibt bekannt, dass er auf der Grundlage der Empfehlung des Beratenden Ausschusses zum Verhalten von Mitgliedern beschlossen hat, mit Datum 1. Juli 2020 eine Sanktion gegen Jan Zahradil zu verhängen, weil dieser den Erklärungspflichten nach Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 4 Absatz 2 des Verhaltenskodex nicht nachgekommen ist, was einen Interessenkonflikt ausgelöst haben kann. Die Sanktion besteht in einer Rüge.
Dieser Beschluss wurde dem betreffenden Mitglied am 7. Juli 2020 übermittelt.
Gemäß Artikel 177 GO kann Jan Zahradil binnen zwei Wochen ab der Übermittlung der Sanktion beim Präsidium eine interne Beschwerde gegen diesen Beschluss einreichen.