Die Präsidentin weist darauf hin, dass die Empfehlung des ECON-Ausschusses, keine Einwände gegen den delegierten Rechtsakt zu erheben, am Mittwoch, 8. Juli 2020, im Plenum bekannt gegeben wurde (Punkt 5 des Protokolls vom 8.7.2020).
Innerhalb der festgelegten Frist wurde kein Einwand gegen diese Empfehlung erhoben.
Folglich gilt diese Empfehlung gemäß Artikel 111 Absatz 6 GO als angenommen und wird unter den angenommenen Texten der heutigen Sitzung veröffentlicht. (P9_TA(2020)0187).