4. Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung Portugals, auf bestimmte in den autonomen Regionen Madeira und Azoren hergestellte alkoholische Erzeugnisse einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz anzuwenden *
„in der Erwägung, dass die negativen Auswirkungen der Richtlinie über erneuerbare Energien auf die Wälder in der EU und der ganzen Welt eine Neufassung der Richtlinie erforderlich gemacht haben;“
2.Teil
„in der Erwägung, dass die eingeführten Änderungen das Problem jedoch nicht beheben werden;“
Erwägung L
1.Teil
„in der Erwägung, dass die geltenden Vorschriften der Richtlinie über erneuerbare Energien auf der Auffassung beruhen, dass die Ernten zur Energiegewinnung nachhaltig und klimaneutral seien und die Erneuerung der Ressource in einem angemessenen Zeitraum möglich sei;“
2.Teil
„in der Erwägung, dass diese Auffassung falsch ist;“
§ 10
1.Teil
gesamter Text ohne das Wort „verbindliche“ (erstes Auftreten des Wortes)
2.Teil
dieses Wort
§ 38
1.Teil
„erinnert an das Schreiben von mehr als 700 Wissenschaftlern, in dem eine wissenschaftlich fundierte Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energien gefordert wird,“
2.Teil
„insbesondere der Ausschluss bestimmter Arten von holzartiger Biomasse für die Zwecke der Anrechnung auf das Ziel und von der Förderfähigkeit;“
§ 41
1.Teil
„fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Auswirkungen, die sich durch die verstärkte Nutzung von Biokraftstoffen auf die Entwaldung ergeben, uneingeschränkt Rechnung zu tragen;“
2.Teil
„fordert die Kommission daher auf, die Politik der EU im Bereich der Bioenergie grundlegend zu reformieren, und zwar durch eine Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energien;“
7. Sicherheitspolitische Zusammenarbeit der EU und Afrikas in der Sahelzone, in Westafrika und am Horn von Afrika
gesamter Text ohne die Worte „nimmt die steigende Zahl unbegründeter Asylanträge georgischer Staatsbürger zur Kenntnis und fordert alle Mitgliedstaaten auf, Georgien als sicheren Herkunftsstaat anzuerkennen, um die Bearbeitung dieser Anträge und die Rückübernahme zu beschleunigen;“ und „begrüßt die verstärkte internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung zwischen Georgien und Europol;“
2.Teil
„nimmt die steigende Zahl unbegründeter Asylanträge georgischer Staatsbürger zur Kenntnis und fordert alle Mitgliedstaaten auf, Georgien als sicheren Herkunftsstaat anzuerkennen, um die Bearbeitung dieser Anträge und die Rückübernahme zu beschleunigen;“
3.Teil
„begrüßt die verstärkte internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung zwischen Georgien und Europol;“
Verts/ALE:
§ 16
1.Teil
„erkennt an, dass Georgien zwar über eine dynamische und pluralistische Medienlandschaft verfügt, die jedoch auch polarisiert ist; unterstreicht die Bedeutung der Medienfreiheit, die einen gleichberechtigten Medienzugang aller politischen Parteien, redaktionelle Unabhängigkeit und eine pluralistische, unabhängige, unparteiische und diskriminierungsfreie Berichterstattung über politische Ansichten in Sendungen privater und vor allem öffentlich-rechtlicher Sender während des bevorstehenden Wahlkampfs umfassen sollte; betont, dass es klarer Bestimmungen zur Regulierung kostenloser und entgeltlicher Werbung und besserer Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen im Medienbereich durch verstärkte Medienbeobachtung bedarf; fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, nicht in die Medienfreiheit einzugreifen und keine politisch motivierten Gerichtsverfahren gegen Medieninhaber oder ‑vertreter zu führen; fordert die georgische Regierung nachdrücklich auf, Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass ausländische oder inländische Akteure Desinformationskampagnen betreiben, die sich gegen das Land oder irgendeine politische Partei richten;“
2.Teil
„fordert die Plattformen der sozialen Medien nachdrücklich auf, Sorge dafür zu tragen, dass sie nicht für den Zweck der Unterwanderung der Integrität des Wahlprozesses missbraucht werden;“
§ 17
1.Teil
„verurteilt aufs Schärfste die weitgehend russischen Akteuren zugeschriebenen Cyberangriffe auf georgische Einrichtungen und Medienunternehmen; betont, dass ausländische Desinformationskampagnen und Propaganda, die die georgischen Institutionen untergraben und die Polarisierung der Gesellschaft schüren, wirksam untersucht und bekämpft werden müssen; fordert den Rat und den EAD daher auf, die Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit zu intensivieren, um die Abwehrfähigkeit Georgiens auf diesem Gebiet zu verbessern, fordert die Kommission auf, Reformen im Bereich der Medien- und Informationskompetenz zu unterstützen, und fordert die georgische Regierung auf, mit den EU-Organen zusammenzuarbeiten, was bewährte Verfahren zur Bekämpfung von Desinformation angeht; fordert darüber hinaus alle politischen Akteure in Georgien auf, davon abzusehen, soziale Medien zu nutzen, um Menschen, Organisationen und Institutionen anzugreifen und absichtlich falsche Informationen zu verbreiten;“
2.Teil
„nimmt die Maßnahmen zur Kenntnis, die unlängst von Plattformen der sozialen Medien gegen Konten und Seiten ergriffen wurden, die sich an koordiniertem irreführendem Verhalten und Angriffen auf die Opposition, die Medien und die Zivilgesellschaft beteiligt haben;“
PPE:
§ 19
1.Teil
„betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter eine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige und alle einbeziehende Entwicklung ist; würdigt die Arbeit des mit der Gleichstellung der Geschlechter befassten Rates des georgischen Parlaments und seine Bemühungen, sexuelle Belästigung als eine Form der Diskriminierung einzustufen und das Bewusstsein dafür zu schärfen; fordert die georgische Regierung und die georgischen Behörden nachdrücklich auf, die Vertretung von Frauen und die Gleichbehandlung auf allen Ebenen des politischen und gesellschaftlichen Lebens weiter zu verbessern; fordert die Kommission auf, die Gleichstellung der Geschlechter in all ihren Strategien, Programmen und Tätigkeiten in Bezug auf Georgien durchgängig zu berücksichtigen;“
2.Teil
„fordert die uneingeschränkte Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul;“
GUE/NGL, ID:
§ 1
1.Teil
„begrüßt die kontinuierliche Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und Georgien“
2.Teil
„sowie die entschiedene Unterstützung, die der Kurs Richtung Europa und atlantisches Bündnis, den Georgien eingeschlagen hat, quer durch das politische Spektrum und in der Gesellschaft erfährt;“
3.Teil
„würdigt die Fortschritte bei der Umsetzung umfassender Reformen, durch die Georgien zu einem wichtigen Partner der EU in der Region geworden ist, und weist erneut darauf hin, dass die Reformen im Rahmen des Assoziierungsabkommens und des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens fortgesetzt und weiter überwacht werden müssen; erinnert daran, dass eine verstärkte Zusammenarbeit und die Hilfe der EU auf dem Grundsatz „mehr für mehr“ beruhen und von kontinuierlichen Reformfortschritten insbesondere in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, einschließlich des Gewaltenteilungsprinzips, der Unabhängigkeit der Justiz und der Reform des Wahlsystems, abhängig sind;“
PPE, ID:
§ 20
1.Teil
„begrüßt die Arbeit der Abteilung Menschenrechte des georgischen Innenministeriums und besteht darauf, dass die bestehenden Rechtsvorschriften über Menschenrechte und Nichtdiskriminierung vollständig und wirksam umgesetzt werden; fordert weitere Anstrengungen, um die Diskriminierung von Frauen, LGBT-Personen, Roma und religiösen Minderheiten in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zu bekämpfen und die Untersuchung und Verfolgung von Hetze und Gewaltverbrechen, die sich gegen jedwede Minderheit oder benachteiligte Gruppe richten, zu intensivieren;“
2.Teil
„fordert alle religiösen Gemeinschaften“
3.Teil
„– einschließlich der georgischen orthodoxen Kirche –“
4.Teil
„und die Zivilgesellschaft auf, sich um ein Klima der Toleranz zu bemühen;“
12. Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen (Emissionen im praktischen Fahrbetrieb) ***I
Änderungsanträge des federführenden Ausschusses – gesonderte Abstimmung
13
Ausschuss
NA
+
449, 207, 43
45
Ausschuss
getr.
1/NA
+
374, 303, 22
2/NA
+
532, 134, 33
3/NA
+
559, 105, 33
4/NA
+
525, 142, 32
5/NA
+
525, 142, 32
6/NA
+
525, 142, 32
7/NA
+
347, 337, 15
8/NA
+
542, 147, 10
59
Ausschuss
NA
+
461, 228, 10
61
Ausschuss
NA
+
580, 110, 9
Änderungsanträge zu Artikel 1
§ 1
82
Verts/ALE
NA
-
155, 510, 34
18
Ausschuss
NA
+
593, 41, 65
Änderungsanträge zu Artikel 3
§ 2, Unterabsatz 1
69
GUE/NGL
NA
-
143, 453, 103
20
Ausschuss
NA
+
567, 69, 62
Nach § 3
70
GUE/NGL
NA
-
123, 565, 11
22
Ausschuss
NA
+
508, 127, 64
Nach Artikel 3
66
Renew, S&D
NA
+
402, 281, 16
Änderungsanträge zu Artikel 4 § 2
Unterabsatz 1 Buchstabe a
99
ECR
NA
-
296, 382, 21
24
Ausschuss
NA
+
658, 26, 15
Unterabsatz 1 Buchstabe d
83
Verts/ALE
NA
-
195, 494, 10
28
Ausschuss
NA
+
581, 101, 17
100
ECR
NA
↓
Unterabsatz 1 Buchstabe da
101
ECR
NA
-
250, 395, 54
62
ID
NA
-
143, 543, 9
84
Verts/ALE
NA
-
234, 453, 11
85
Verts/ALE
NA
-
176, 480, 43
30
Ausschuss
NA
+
545, 107, 47
Unterabsatz 1 Buchstabe h
86
Verts/ALE
NA
-
182, 481, 36
35
Ausschuss
NA
+
660, 10, 29
Unterabsatz 1 Buchstabe ja
87
Verts/ALE
NA
-
195, 455, 49
Unterabsatz 2
38
Ausschuss
getr.
1/NA
+
473, 204, 22
2/NA
+
590, 85, 24
88
Verts/ALE
NA
↓
71
GUE/NGL
NA
↓
Nach Unterabsatz 2
89
Verts/ALE
NA
-
185, 492, 22
Unterabsatz 3
72S= 90S=
GUE/NGL Verts/ALE
NA
-
141, 534, 24
39
Ausschuss
NA
+
471, 214, 14
Änderungsanträge zu Artikel 5, § 1
Buchstabe c
63S
ID
NA
-
130, 560, 6
40
Ausschuss
getr.
1/NA
+
592, 97, 10
2/NA
+
534, 152, 13
Buchstabe d
102
ECR
NA
-
246, 409, 44
64
ID
NA
-
149, 537, 8
41
Ausschuss
getr.
1/NA
+
544, 119, 36
2/NA
-
314, 347, 38
Änderungsanträge zu Artikel 6
§ 1 Unterabsatz
91
Verts/ALE
NA
-
164, 525, 10
47
Ausschuss
NA
+
533, 124, 41
§ 2
65
ID
NA
-
129, 562, 6
48
Ausschuss
NA
+
611, 38, 50
Änderungsanträge zu Artikel 7 § 2
Buchstabe a
73= 92=
GUE/NGL Verts/ALE
NA
-
166, 520, 13
51
Ausschuss
NA
+
596, 95, 8
Buchstabe f
93
Verts/ALE
NA
-
170, 521, 8
Nach Buchstabe g
103
ECR
NA
-
279, 407, 13
Buchstabe i
74S= 94S=
GUE/NGL Verts/ALE
NA
-
145, 539, 14
Änderungsanträge zu Anhang I § 1 Buchstabe a
Nach Buchstabe i
75
GUE/NGL
NA
-
96, 572, 31
Nach Buchstabe vi
76
GUE/NGL
NA
-
44, 605, 50
Nach Buchstabe vii
77
GUE/NGL
NA
-
72, 574, 53
Änderungsanträge zu Anhang II § 3 § 3.1
Bezugsvermerk 1 a
95
Verts/ALE
NA
-
171, 488, 40
Änderungsanträge zu den Erwägungen
Nach Erwägung 5
96
ECR
NA
-
243, 325, 131
Erwägung 6
78
Verts/ALE
NA
-
139, 549, 11
6
Ausschuss
NA
+
539, 74, 86
Erwägung 10
97
ECR
NA
-
263, 423, 13
10
Ausschuss
NA
+
583, 69, 47
Erwägung 11
67
GUE/NGL
NA
-
194, 494, 11
11
Ausschuss
NA
+
631, 52, 16
Nach Erwägung 11
79
Verts/ALE
NA
-
165, 494, 40
Erwägung 12
68
GUE/NGL
NA
-
156, 506, 37
98
ECR
NA
-
274, 415, 10
80
Verts/ALE
NA
-
197, 492, 10
12
Ausschuss
getr.
1/NA
+
534, 148, 17
2/NA
+
619, 43, 37
Erwägung 14
81
Verts/ALE
NA
-
163, 521, 15
15
Ausschuss
NA
+
594, 89, 16
Vorschlag der Kommission
NA
+
417, 141, 138
Anträge auf gesonderte Abstimmung
GUE/NGL:
Änderungsanträge 45, 59
Verts/ALE:
Änderungsanträge 13, 45
ECR:
Änderungsantrag 22
ID:
Änderungsantrag 61
Anträge auf getrennte Abstimmung
Verts/ALE:
Änderungsantrag 12
1.Teil
„Im Hinblick auf die bessere wirtschaftliche Diversifizierung der vom Übergang betroffenen Gebiete sollte der JTF produktive Investitionen in KMU unterstützen. Unter produktiven Investitionen sind Investitionen in Anlagekapital oder immaterielle Vermögenswerte von Unternehmen im Hinblick auf die Produktion von Waren und Dienstleistungen zu verstehen, die zu Bruttoanlageinvestitionen und zur Beschäftigung beitragen. Bei anderen Unternehmen als KMU sollten produktive Investitionen nur dann gefördert werden, wenn dadurch mit dem Übergang verbundene Arbeitsplatzverluste durch die Schaffung bzw. den Schutz einer beträchtlichen Anzahl von Arbeitsplätzen abgefedert werden, und wenn sie nicht zu einer Standortverlagerung führen bzw. aus einer Standortverlagerung resultieren. Investitionen in bestehende Industrieanlagen, einschließlich solcher, die unter das Emissionshandelssystem der Union fallen, sollten zulässig sein, wenn sie zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 beitragen und erheblich unter den einschlägigen Richtwerten für die kostenfreie Zuteilung gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates14 liegen und wenn sie zur Schaffung und zum Erhalt einer erheblichen Zahl von Arbeitsplätzen führen.“
2.Teil
„Solche Investitionen sollten in dem jeweiligen territorialen Plan für einen gerechten Übergang entsprechend begründet werden, nachhaltig sein und gegebenenfalls dem Verursacherprinzip sowie dem Grundsatz ‚Energieeffizienz an erster Stelle‘ gerecht werden. Zum Schutz der Integrität des Binnenmarkts und der Kohäsionspolitik sollte die Unterstützung von Unternehmen im Einklang mit den Unionsvorschriften für staatliche Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 AEUV stehen.“
Änderungsantrag 38
1.Teil
„Darüber hinaus kann der JTF in weniger entwickelten Regionen und Übergangsregionen gemäß Artikel 102 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. …/… [neue Dachverordnung] produktive Investitionen in andere Unternehmen als KMU unterstützen, sofern diese Investitionen als Teil des territorialen Plans für einen gerechten Übergang auf der Grundlage der nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe h erforderlichen Informationen genehmigt wurden.“
2.Teil
„Solche Investitionen sind nur dann förderfähig, wenn sie für die Umsetzung des territorialen Plans für einen gerechten Übergang erforderlich sind, neue Arbeitsplätze schaffen und mit den sozialpolitischen Zielen im Zusammenhang mit der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Gleichstellung der Geschlechter und der Lohngleichheit sowie mit den ökologischen Zielen im Einklang stehen, sowie wenn sie zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen und gemäß Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung Nr. …/… [neue Dachverordnung] nicht zu Produktionsverlagerungen führen.“
Änderungsantrag 40
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „es sei denn, die Schwierigkeiten sind auf die Energiewende zurückzuführen, oder“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 41
1.Teil
„d) Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe,“
2.Teil
„es sei denn, sie sind mit Absatz 1a vereinbar;“
ECR, ID:
Änderungsantrag 45
1.Teil
„Abweichend von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d der vorliegenden Verordnung kann die Kommission für Regionen, die stark auf die Gewinnung und Verbrennung von Kohle, Braunkohle, Ölschiefer oder Torf angewiesen sind, territoriale Pläne für einen gerechten Übergang genehmigen, die Investitionen in Tätigkeiten im Zusammenhang mit Erdgas umfassen, sofern diese Tätigkeiten“
2.Teil
„gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr . …/2020 [Taxonomie] als ökologisch nachhaltig gelten und“
3.Teil
„alle der folgenden Bedingungen erfüllen: a) sie werden als Übergangstechnologie genutzt, um Steinkohle, Braunkohle, Torf und Ölschiefer zu ersetzen; b) sie liegen innerhalb der Grenzen der langfristigen Verfügbarkeit oder sind mit der Nutzung von sauberem Wasserstoff, Biogas und Biomethan vereinbar; c) sie tragen zur Verwirklichung der umweltpolitischen Ziele der Union in Bezug auf die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel bei, indem mit ihnen der vollständige Ausstieg aus Steinkohle, Braunkohle, Torf und Ölschiefer beschleunigt wird; d) sie führen zu einer erheblichen Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Luftverschmutzung und zu höherer Energieeffizienz; e) sie tragen zur Bekämpfung von Energiearmut bei; f) sie behindern nicht den Ausbau der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, sind mit deren anschließender Nutzung vereinbar und weisen diesbezüglich Synergieeffekte auf.“ ohne die Worte „alle der“, „sauberem“ und „erheblichen“
4.Teil
„alle der“
5.Teil
„sauberem“
6.Teil
„erheblichen“
7.Teil
„In hinreichend begründeten Fällen kann die Kommission auch Investitionen in Tätigkeiten, die nicht die Kriterien von Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. …/2020 [Taxonomie] erfüllen, genehmigen, wenn sie alle anderen im ersten Unterabsatz des vorliegenden Absatzes genannten Bedingungen erfüllen und der Mitgliedstaat in der Lage ist, in dem territorialen Plan für einen gerechten Übergang die Notwendigkeit einer Unterstützung für diese Tätigkeiten zu begründen und die Übereinstimmung dieser Tätigkeiten mit den Energie- und Klimazielen und -vorschriften der Union sowie mit seinem nationalen Energie- und Klimaplan nachzuweisen.“ ohne die Worte „sie alle anderen im ersten Unterabsatz des vorliegenden Absatzes genannten Bedingungen erfüllen und“
8.Teil
diese Worte
14. Waffenexporte: Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP
gesamter Text ohne die Worte „bedauert, dass für den 20. Bericht Belgien, Deutschland, Griechenland, Irland, Malta, das Vereinigte Königreich und Zypern und für den 21. Bericht Belgien, Deutschland, Griechenland, Lettland, Malta, das Vereinigte Königreich und Zypern keine tatsächlichen Ausfuhren gemeldet haben, während Frankreich und Italien für beide Berichte nur aggregierte tatsächliche Ausfuhren angegeben haben;“
2.Teil
diese Worte
§ 12
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „22 Millionen“
2.Teil
diese Worte
§ 40
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „fordert die Veröffentlichung einer detaillierten Liste der im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität in Drittländer transferierten Ausrüstung;“
2.Teil
diese Worte
GUE/NGL:
§ 37
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „die derzeitige mangelnde Effizienz bei den Verteidigungsausgaben infolge von Überschneidungen, Fragmentierung und mangelnder Interoperabilität zu überwinden und darauf hinzuarbeiten, dass die EU“
2.Teil
diese Worte
§ 45
1.Teil
„begrüßt die Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigung innerhalb der EU im Rahmen der GSVP;“
2.Teil
„ist der Auffassung, dass die zunehmende Bedeutung einer Rüstungsproduktion auf EU-Ebene mit mehr Transparenz einhergehen muss; ist der Ansicht, dass es in diesem Bereich noch Verbesserungsbedarf gibt, insbesondere was die Qualität und Einheitlichkeit der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten betrifft; ist der Auffassung, dass die Definition einer ‚europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung‘, wie sie in Artikel 42 Absatz 3 EUV vorgesehen ist, im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP stehen muss; ist der Auffassung, dass eine verstärkte Konvergenz der gemeinsamen Regeln und Standards für die Transparenz von Rüstungsexporten und -technologie die Vertrauensbildung zwischen den Mitgliedstaaten und den Partnern in Drittländern fördert; begrüßt die Bemühungen von COARM, insbesondere den Leitfaden für die Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts durch die Mitgliedstaaten im Hinblick auf Zusammenarbeit, Koordinierung und Konvergenz; stellt fest, dass das COARM-Informationsaustauschsystem und der Leitfaden für die Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts nützliche praktische Instrumente für die Kontrollbehörden sind; unterstreicht die Bemühungen der Mitgliedstaaten, die Arbeit von COARM bei der Förderung des Austauschs bewährter Verfahrensweisen zu unterstützen; empfiehlt COARM, a) die folgenden zusätzlichen Kategorien im Einklang mit international anerkannten Standards in eine überarbeitete Berichtsvorlage aufzunehmen, damit die jüngsten Schlussfolgerungen des Rates vom September 2019 umgesetzt werden, nämlich den genauen Waffentyp und die exportierte Menge, die Bezeichnung der Munition, die Losgröße und den jeweiligen Endnutzer, entzogene Lizenzen sowie den Wert und die Laufzeit von Verträgen über Dienstleistungen nach der Lieferung, wie zum Beispiel Ausbildung und Wartung; die EU-Definition von Kleinwaffen an die weiter gefasste Definition der Vereinten Nationen anzugleichen;“
Verts/ALE:
§ 42
1.Teil
„weist darauf hin, dass Forschung und Entwicklung in Bezug auf Waffen, Rüstungs- und Verteidigungsgüter wichtig ist, um für die Mitgliedstaaten Mittel zur Selbstverteidigung“ und „sicherzustellen“;
2.Teil
„und für die Rüstungsindustrie Mittel zur Erzielung technologischer Fortschritte“
§ 44
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „zumindest“
2.Teil
diese Worte
ID:
§ 10
1.Teil
„begrüßt die Zusage des Rates, die Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungstechnologie und entsprechender Ausrüstung zu verstärken;“
2.Teil
„nimmt die Bereitschaft der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, die Zusammenarbeit zu verstärken und die Konvergenz in diesem Bereich im Rahmen der GASP zu fördern; begrüßt diese Bemühungen, weil sie mit den in Artikel 21 EUV festgelegten übergreifenden Zielen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und den in der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (2016) festgelegten regionalen Prioritäten in Einklang stehen; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, gemeinsame Standards für die Verwaltung der Transfers von Rüstungstechnologie und Rüstungsgütern zu entwickeln, umzusetzen und zu wahren;“
§ 29
1.Teil
„stellt eine Zunahme des Wissens- und Technologietransfers fest, der Drittstaaten eine Lizenzproduktion europäischer Militärtechnologie ermöglicht;“
2.Teil
„ist der Auffassung, dass dieser Prozess die Fähigkeit der EU zur Kontrolle der Produktion von Waffen, Rüstungsgütern und militärischer Ausrüstung nicht einschränken sollte, sondern vielmehr die Konvergenz der Standards für öffentliche Aufsicht und Transparenz in der Rüstungsproduktion fördern und die Schaffung international anerkannter und respektierter Regeln für die Rüstungsproduktion und -ausfuhr befördern sollte;“
§ 32
1.Teil
„stellt fest, dass ein erster Versuch, innereuropäische Transfers zu regulieren, das Schmidt-Debré-Harmonisierungsabkommen zwischen Frankreich und Deutschland mit einer De-minimis-Regelung war; nimmt in diesem Zusammenhang das deutsch-französische Abkommen über Rüstungsexportkontrollen zur Kenntnis;“
2.Teil
„ist der Ansicht, dass solche bilateralen Abkommen nur ein erster Schritt hin zu einem System für Rüstungstransferkontrollen auf EU-Ebene sein können und eine weitere Konvergenz der Rüstungsexportpolitik der Mitgliedstaaten befördern müssen; betont, dass zu diesem Zweck alle bilateralen und anderen Mechanismen sorgfältig analysiert werden sollten;“
GUE/NGL, ID:
§ 24
1.Teil
„stellt mit Besorgnis fest, dass durch die Kluft zwischen der jeweiligen Waffenausfuhrpolitik der Mitgliedstaaten und ihrer tatsächlichen Vorgehensweise eine Konvergenz der EU-Vorschriften in diesem Bereich verlangsamt wird;“
2.Teil
„stellt fest, dass entsprechende neue Instrumente eingeführt werden müssen;“
3.Teil
„stellt fest, dass künftige vom Europäischen Verteidigungsfonds finanzierte Maßnahmen zur Entwicklung neuer militärischer Technologien und Ausrüstungen beitragen werden;“
15. Feststellung der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit durch die Republik Polen
Bericht: Juan Fernando López Aguilar (A9-0138/2020)
Gegenstand
Änd. Nr.
Verfasser(in)
NA etc.
Abstimmung
NA/EA – Bemerkungen
§ 2
45
ECR
NA
-
124, 535, 9
Nach § 2
46
ECR
NA
-
80, 538, 49
§ 3
47
ECR
NA
-
84, 537, 46
§ 4
48
ECR
NA
-
128, 528, 11
§
ursprünglicher Text
NA
+
525, 147, 18
§ 5
49
ECR
NA
-
132, 522, 13
Nach § 5
50
ECR
NA
-
121, 535, 11
§ 6
51
ECR
NA
-
138, 511, 18
Funktionsweise des Gesetzgebungs- und des Wahlsystems in Polen
Block A
ECR
NA
-
121, 529, 17
§ 11
59S
ECR
NA
-
115, 536, 16
1
S&D, PPE, Renew, Verts/ALE, GUE/NGL
NA
+
527, 120, 21
Unabhängigkeit der Justiz und anderer Institutionen sowie die Rechte der Richter in Polen
Block B
ECR
NA
-
116, 534, 17
§ 14
13
ID
NA
-
137, 537, 14
62
ECR
NA
-
119, 537, 11
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
531, 120, 17
2/NA
+
656, 5, 7
§ 15
63
ECR
NA
-
119, 536, 12
§ 16
64
ECR
NA
-
88, 536, 43
§ 18
66
ECR
NA
-
79, 535, 53
§ 19
67
ECR
NA
-
120, 533, 14
§ 20
68
ECR
NA
-
126, 529, 12
§ 22
70
ECR
NA
-
82, 536, 49
§ 23
71
ECR
NA
-
120, 533, 14
§ 24
72
ECR
NA
-
82, 535, 50
§ 29
77
ECR
NA
-
120, 535, 12
§ 31
79
ECR
NA
-
116, 536, 15
§ 32
80S
ECR
NA
-
116, 536, 15
2
S&D, PPE, Renew, Verts/ALE, GUE/NGL
NA
+
530, 117, 21
§ 33
81
ECR
NA
-
84, 534, 48
§ 34
82
ECR
NA
-
118, 532, 17
3
S&D, PPE, Renew, Verts/ALE, GUE/NGL
NA
+
522, 126, 19
§ 35
83
ECR
NA
-
118, 533, 15
Gesamtbewertung der Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen
§ 37
85
ECR
NA
-
91, 530, 46
Schutz der Grundrechte in Polen
Block C
ECR
NA
-
118, 533, 16
§ 38
88S
ECR
NA
-
122, 535, 9
4
S&D, PPE, Renew, Verts/ALE, GUE/NGL
NA
+
534, 113, 20
§ 48
100
ECR
NA
-
117, 533, 16
§ 49
101
ECR
NA
-
118, 527, 20
§ 50
102
ECR
NA
-
118, 529, 17
§
ursprünglicher Text
NA
+
507, 154, 27
Nach § 50
5
S&D, PPE, Renew, Verts/ALE, GUE/NGL
NA
+
515, 126, 26
§ 51
104
ECR
NA
-
88, 531, 47
Nach § 52
106
ECR
NA
-
118, 532, 16
§ 53
14S
ID
NA
-
140, 533, 14
107
ECR
NA
-
117, 532, 17
Nach § 53
15
ID
NA
-
148, 516, 23
§ 54
16S
ID
NA
-
141, 531, 15
108
ECR
NA
-
123, 531, 12
Nach § 54
17
ID
NA
-
135, 542, 10
Zwischenüberschrift 24
109S
ECR
NA
-
142, 481, 38
§ 55
110
ECR
NA
-
132, 515, 17
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
555, 77, 33
2/NA
+
464, 115, 80
3/NA
+
512, 99, 52
4/NA
+
498, 110, 54
5/NA
+
541, 88, 35
6/NA
+
482, 116, 61
7/NA
+
519, 101, 44
8/NA
+
471, 127, 62
§ 56
111
ECR
NA
-
116, 522, 26
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
466, 108, 85
2/NA
+
500, 95, 69
Nach § 56
112
ECR
NA
-
105, 517, 42
§ 57
114
ECR
NA
-
115, 531, 19
§ 58
115
ECR
NA
-
117, 531, 18
6
S&D, PPE, Renew, Verts/ALE, GUE/NGL
NA
+
513, 123, 31
§ 59
116
ECR
NA
-
113, 535, 18
7
S&D, PPE, Renew, Verts/ALE, GUE/NGL
NA
+
530, 110, 26
§ 60
18
ID
NA
-
135, 539, 12
117
ECR
NA
-
117, 533, 16
8
S&D, PPE, Renew, Verts/ALE, GUE/NGL
NA
+
522, 120, 26
Nach § 60
9
S&D, PPE, Renew, Verts/ALE, GUE/NGL
NA
+
530, 114, 23
10
S&D, PPE, Renew, Verts/ALE, GUE/NGL
NA
+
533, 88, 46
§ 61
118
ECR
NA
-
116, 532, 17
11
S&D, PPE, Renew, Verts/ALE, GUE/NGL
NA
+
533, 123, 11
§ 62
12
S&D, PPE, Renew, Verts/ALE, GUE/NGL
NA
+
533, 123, 11
119
ECR
NA
↓
§ 64
121
ECR
NA
-
123, 530, 13
§ 65
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
534, 145, 10
2/NA
+
510, 158, 20
Bezugsvermerke
Block D
ECR
NA
-
117, 536, 12
Erwägungen
Erwägung A
41
ECR
NA
-
114, 523, 29
Erwägung B
42
ECR
NA
-
123, 526, 17
§
ursprünglicher Text
NA
+
526, 148, 15
Nach Erwägung B
43
ECR
NA
-
130, 524, 12
44
ECR
NA
-
126, 527, 12
Entschließung (gesamter Text)
NA
+
513, 148, 33
Anträge auf gesonderte Abstimmung
PPE:
Änderungsantrag 109
ID:
§§ 4, 50, 65; Erwägung B
Anträge auf getrennte Abstimmung
PPE:
§ 55
1.Teil
„weist darauf hin, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen nach der Charta der Grundrechte, der EMRK und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verschiedenen Menschenrechten in Beziehung stehen, die auch in der polnischen Verfassung verankert sind, etwa zum Recht auf Leben und Würde, zur Freiheit von unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, zum Recht auf Zugang zur Gesundheitsversorgung, zum Recht auf Privatsphäre, zum Recht auf Bildung und zum Diskriminierungsverbot;“
2.Teil
„weist darauf hin, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 15. November 2017 alle Gesetzgebungsvorschläge scharf kritisierte, die einen Schwangerschaftsabbruch bei einer schweren oder tödlichen Schädigung des Fötus untersagen würden, womit in Polen der Zugang zur Schwangerschaftsabbrüchen drastisch eingeschränkt und praktisch versperrt würde, da die meisten legalen Schwangerschaftsabbrüche in dem Land auf dieser Grundlage vorgenommen werden, und dabei betonte, dass der universelle Zugang zur Gesundheitsversorgung, auch im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, sowie zu den damit in Beziehung stehenden Rechten, ein grundlegendes Menschenrecht ist; äußert sein Bedauern über die vorgeschlagenen Änderungen zu dem Gesetz vom 5. Dezember 1996 über den Beruf des Arztes und Zahnarztes, wonach Ärztinnen und Ärzte nicht mehr gesetzlich verpflichtet wären, an eine alternative Einrichtung oder eine andere Ärztin oder einen anderen Arzt zu verweisen, wenn sie aufgrund ihrer persönlichen Überzeugungen die Durchführung von bestimmten Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit ablehnen;“
3.Teil
„ist besorgt darüber, dass auf die Gewissensklausel zurückgegriffen wird, dass es kein verlässliches Überweisungsverfahren gibt und dass Frauen, denen der Zugang zu derartigen Dienstleistungen verweigert wird, nicht die Möglichkeit haben, zeitnah Widerspruch dagegen einzulegen; fordert das polnische Parlament auf, von weiteren Versuchen Abstand zu nehmen, die Rechte von Frauen im Bereiche der sexuellen und reproduktiven Gesundheit einzuschränken;“ ohne die Worte „die Rechte von“
4.Teil
„die Rechte von“
5.Teil
„bekräftigt nachdrücklich, dass die Verweigerung von Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ ohne die Worte „von Dienstleistungen im Bereich“
6.Teil
„und diesbezüglicher Rechte“
7.Teil
„von Dienstleistungen im Bereich“ und „eine Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen darstellt; fordert die staatlichen Stellen Polens auf, Maßnahmen zu treffen, mit denen die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Polen erlassenen Urteile vollumfänglich umgesetzt werden,“
8.Teil
„in denen mehrmals festgestellt wurde, dass durch das restriktive Abtreibungsrecht und seine mangelhafte Umsetzung die Menschenrechte von Frauen verletzt werden;“
§ 56
1.Teil
„weist erneut darauf hin, dass die früheren Versuche, das in der Union bereits zu den restriktivsten zählende Abtreibungsrecht in Polen zu verschärfen, 2016 und 2018 aufgrund der Massenproteste polnischer Bürgerinnen und Bürger, die an den ‚Schwarzen Märschen‘ teilnahmen, gestoppt wurden;“
2.Teil
„fordert die staatlichen Stellen Polens entschieden dazu auf, die Möglichkeit zu prüfen, das Gesetz über die Einschränkung des Zugangs zu Notfallverhütungsmitteln für Frauen und Mädchen aufzuheben;“
§ 65
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „sowie Haushaltsinstrumente“
2.Teil
diese Worte
ECR:
§ 14
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „die Organisation des Justizwesens zwar in die nationale Zuständigkeit fällt,“ und „jedoch“
2.Teil
diese Worte
Verschiedenes
Patryk Jaki (ECR-Fraktion) hat die Änderungsanträge 1 bis 122 ebenfalls unterzeichnet.
16. Strategischer Ansatz für Arzneimittel in der Umwelt
„verweist darauf, wie wichtig es ist, Verbraucher zu informieren und ihnen Anreize für den Austausch alter, ineffizienter Heiz- und Kühltechnologien durch moderne, hocheffiziente und auf erneuerbaren Energiequellen beruhende Lösungen zu bieten, insbesondere dann, wenn sie eine Entscheidung hinsichtlich eines Austausch treffen, wobei anzuerkennen ist, dass fossile Brennstoffe und insbesondere Erdgas derzeit eine Rolle bei Heizungsanlagen für Gebäude spielen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit der Kreislaufwirtschaft Verschrottungsprogramme vorzuschlagen und auf Effizienzkennzeichnungen und Beratungsgespräche bei Routinekontrollen zurückzugreifen, um den Austausch zu beschleunigen;“
2.Teil
„fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer NECP einen Fahrplan aufzustellen, um auf fossilen Brennstoffen basierende Wärme- und Kältetechnologien auslaufen zu lassen;“
18. Engpässe bei Arzneimitteln und der Umgang mit einem sich abzeichnenden Problem
„ist der Ansicht, dass die Gesundheitssysteme der EU mehr gemeinsame Normen und eine bessere Interoperabilität benötigen, damit es nicht zu Engpässen bei Arzneimitteln kommt und eine hochwertige Gesundheitsversorgung für alle in der Gesellschaft gewährleistet ist;“
2.Teil
„fordert die Kommission daher auf, auf der Grundlage der Erkenntnisse aus Stresstests eine Richtlinie über Mindeststandards für eine hochwertige medizinische Versorgung vorzuschlagen;“
19. Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma: Bekämpfung der negativen Einstellung gegenüber Menschen mit Roma-Hintergrund in Europa
gesamter Text ohne die Worte „einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheitsversorgung, und“
2.Teil
diese Worte
§ 35
1.Teil
„fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass alle Schulen und Schulaufsichtsbehörden ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Abschaffung der Segregation in der Schulbildung tatsächlich nachkommen, und sich außerdem zu verpflichten, die Situation der schulischen Segregation auf allen Ebenen jährlich zu dokumentieren und zu veröffentlichen, unter anderem durch die Verhängung von Sanktionen gegen diejenigen, die gegen die Vorschriften verstoßen;“
2.Teil
„erinnert daran, dass die Kommission im Zusammenhang mit der Segregation von Roma-Kindern drei Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat; ist der Auffassung, dass in den letzten Jahren trotz der Anstrengungen der Kommission keine Verbesserung zu verzeichnen war; fordert daher die Kommission auf, weitere Schritte zu unternehmen und diese Fälle erforderlichenfalls dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen;“
§ 47
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „fordert alle Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen von Istanbul noch nicht ratifiziert haben, nachdrücklich auf, dies umgehend zu tun;“
2.Teil
diese Worte
ID:
Erwägung P
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „in der Erwägung, dass Roma-Frauen im Hinblick auf die Frauenrechte eine besondere Beeinträchtigung erfahren und in Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge für Mütter oftmals verschärften Formen verbaler, physischer, psychischer und rassistischer Belästigung und ethnischer Segregation ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass Roma-Frauen in getrennten Räumen mit getrennten Badezimmern und Esseinrichtungen untergebracht werden;“
2.Teil
„in der Erwägung, dass Roma-Frauen in einigen Mitgliedstaaten systematisch der Zwangssterilisation unterzogen werden und nicht in der Lage sind, für die daraus resultierenden Verletzungen ihrer Menschenrechte eine angemessene Wiedergutmachung, einschließlich einer Entschädigung, zu erhalten;“
20. Vorbereitung der Sondertagung des Europäischen Rates zu der gefährlichen Eskalation und der Rolle der Türkei im östlichen Mittelmeerraum
gesamter Text ohne die Worte „innerhalb der NATO und insbesondere die Hochrangige Task Force für die Kontrolle konventioneller Waffen“
2.Teil
diese Worte
PPE, Verts/ALE, GUE/NGL:
§ 3
1.Teil
„begrüßt, dass die Türkei am 12. September 2020 beschlossen hat, ihr Forschungsschiff für Seismologie, Oruç Reis, abzuziehen und damit einen ersten Schritt zur Lockerung der Spannungen im östlichen Mittelmeer unternommen hat;“
2.Teil
„fordert die Türkei nachdrücklich auf, Zurückhaltung zu üben, und weiterhin proaktiv zur Deeskalation der Lage beizutragen, unter anderem, indem sie die territoriale Integrität und Souveränität all ihrer Nachbarländer achtet, weitere illegale Explorations- und Bohrtätigkeiten im östlichen Mittelmeer umgehend einstellt, von Verletzungen des griechischen Luftraums sowie griechischer und zyprischer Hoheitsgewässer absieht und sich von nationalistischer kriegstreiberischer Rhetorik distanziert; lehnt Drohungen und Beleidigungen gegenüber den Mitgliedstaaten und der EU als inakzeptabel und unpassend für ein EU-Bewerberland ab;“
Verschiedenes
Hermann Tertsch (ECR-Fraktion) hat seine Unterschrift von dem gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0260/2020 zurückgezogen.
„fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, die Einrichtung eines humanitären Korridors zu ermöglichen und diesen Korridor dann auch zügig einzurichten und das Verfahren zur Beantragung von Visa für Personen, die aus politischen Gründen aus Belarus fliehen oder infolge der Gewalt, die ihnen angetan wurde, medizinisch behandelt werden müssen, zu vereinfachen und zu beschleunigen und ihnen und ihren Familien die erforderliche Hilfe und Unterstützung angedeihen zu lassen;“
2.Teil
„fordert die Kommission auf, rasch konkrete finanzielle Unterstützung der EU für die Zivilgesellschaft und die Opfer von Repressionsmaßnahmen bereitzustellen und größere Ressourcen für deren physische, psychologische und materielle Unterstützung aufzubringen;“
§ 28
1.Teil
„fordert die nationalen Eishockeyverbände der EU-Mitgliedstaaten und aller anderen demokratischen Länder auf, den Internationalen Eishockeyverband (IIHF) nachdrücklich aufzufordern, seine Entscheidung, die Eishockeyweltmeisterschaft 2021 teilweise in Belarus auszurichten, zurückzunehmen,“
2.Teil
„bis sich die Lage in dem Land – insbesondere die Lage der Menschenrechte – bessert;
Verschiedenes
Nikolaj Villumsen (GUE/NGL-Fraktion) hat den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0271/2020 ebenfalls unterzeichnet.
22. Lage in Russland, der Giftanschlag auf Alexei Nawalny
„fordert den Rat (Auswärtige Angelegenheiten) auf, auf seiner Tagung am 21. September eine aktive Haltung in dieser Angelegenheit einzunehmen; fordert, dass die EU möglichst rasch eine Liste ambitionierter restriktiver Maßnahmen gegen Russland aufstellt und ihre bestehenden Sanktionen gegen Russland verstärkt;“
2.Teil
„drängt auf den Einsatz solcher Sanktionsmechanismen, die die Einziehung und das Einfrieren europäischer Vermögenswerte korrupter Personen gemäß den Erkenntnissen des ‚Fonds zur Korruptionsbekämpfung‘ von Alexei Nawalny ermöglichen würden;“
GUE/NGL, S&D:
§ 15
1.Teil
Gesamter Text ohne die Buchstaben c und d
2.Teil
Buchstabe c
3.Teil
Buchstabe d
23. Lage auf den Philippinen, insbesondere der Fall Maria Ressa
„begrüßt den CCRT des IWF als einen Schritt in die richtige Richtung, wenn es darum geht, Mosambik bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu unterstützen;“
2.Teil
„fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, dem IWF weitere Spenden zukommen zu lassen, und fordert den IWF auf, weitere Möglichkeiten zu prüfen, um die im Rahmen des CCRT verfügbaren Mittel aufzustocken, etwa indem die bestehenden Eigenmittel verwendet werden; verweist darauf, dass Beiträge zu dem Fonds in keiner Weise als Ersatz für öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) dienen dürfen;“
26. Nachhaltiger Eisenbahnmarkt in Anbetracht der COVID-19-Pandemie ***I
27. Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8: Aufstockung der Mittel für Zahlungen für das Soforthilfeinstrument zur Finanzierung der COVID-19-Impfstoffstrategie und für die Auswirkungen der Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise
Vorschlag für eine Verordnung (10696/2020 – C9-0290/2020 – 2020/1997(BUD))
Gegenstand
NA etc.
Abstimmung
NA/EA – Bemerkungen
Einzige Abstimmung
NA
+
643, 29, 14
28. Einwand gemäß Artikel 112 Absatz 2, Absatz 3 und Absatz 4 Buchstabe c: Höchstgehalte an Rückständen von mehreren Stoffen, darunter Flonicamid, Haloxyfop, Mandestrobin
Entschließungsantrag: B9-0245/2020 (Mehrheit der Mitglieder des Parlaments erforderlich)
„in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten offenbar keine Lehren aus dem Beginn der Krise gezogen haben;“
2.Teil
„in der Erwägung, dass es keine gemeinsame europäische Gesundheitspolitik, sondern nur eine Vielzahl nationaler Strategien gibt;“
§ 30
1.Teil
„begrüßt die Verwendung von Aussteigekarten („Passenger Locator Forms“) durch die Bürger; ist der Auffassung, dass vorrangig eine digitale Version für die Angaben zu den Aufenthaltsorten von Reisenden verwendet werden sollte, um die Verarbeitung zu vereinfachen, und dass es in einem analogen Format zur Verfügung gestellt werden sollte, damit der Zugang für alle Europäer sichergestellt wird; fordert die Kommission auf, ein harmonisiertes Formular für die Aussteigekarten zu entwickeln, womit das Ziel verfolgt wird, Vertrauen in ein EU-weites Beobachtungssystem zu schaffen;“ ohne die Worte „in ein EU-weites Beobachtungssystem“
2.Teil
„in ein EU-weites Beobachtungssystem“
§ 32
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „die operative Koordinierung auf der Ebene der EU zu stärken,“
2.Teil
diese Worte
§ 46
1.Teil
„weist darauf hin, dass die COVID-19-Krise Schwächen beim Verbraucherschutz aufgezeigt hat, was auf die Zunahme von Betrügereien und unsicheren Produkten, insbesondere im Internet, zurückzuführen ist; betont, dass diese Schwächen behoben werden müssen und sicherzustellen ist, dass mithilfe des künftigen Gesetzes über digitale Dienste der digitale Binnenmarkt für alle fair und sicher gestaltet wird, indem Online-Plattformen gezwungen werden, geeignete Maßnahmen gegen solche Produkte zu ergreifen;“ ohne die Worte „mithilfe des künftigen Gesetzes über digitale Dienste“ und „indem Online-Plattformen gezwungen werden, geeignete Maßnahmen gegen solche Produkte zu ergreifen“
2.Teil
„mithilfe des künftigen Gesetzes über digitale Dienste“ und „indem Online-Plattformen gezwungen werden, geeignete Maßnahmen gegen solche Produkte zu ergreifen“
§ 52
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „ungerechtfertigten“
2.Teil
diese Worte
ID:
Erwägung Q
1.Teil
„in der Erwägung, dass die im Unionsrecht verankerten Rechte und Freiheiten der Menschen durch die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen, einschließlich der Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen, beeinträchtigt werden;“
2.Teil
„in der Erwägung, dass die Grundrechte bei den von den Mitgliedstaaten oder der Union ergriffenen Maßnahmen stets geachtet werden sollten; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen erforderlich, verhältnismäßig, vorübergehend und von begrenztem Umfang sein sollten;“
PPE, ID:
§ 35
1.Teil
„betont, wie wichtig klare, zugängliche und verständliche Informationen über die Infektionszahlen in Europa, den Mitgliedstaaten, den Regionen und vor Ort, über die Gesundheitssysteme sowie über die geltenden Maßnahmen und Reisebeschränkungen sind; hebt hervor, dass diese entscheidenden Informationen in allen Amtssprachen“ und „verfügbar sein müssen,“
2.Teil
„und in den Sprachen“ und „die von bedeutenden Teilen der Bevölkerung verwendet werden,“
3.Teil
„um auch Menschen mit Migrationshintergrund zu erreichen;“
GUE/NGL, ECR:
Erwägung N
1.Teil
„in der Erwägung, dass es bei der Umsetzung der Politik im Bereich der öffentlichen Gesundheit durch die Europäische Union innerhalb der geltenden Vorgaben der Verträge immer noch Spielraum für Verbesserungen gibt; in der Erwägung, dass die in den Verträgen vorgesehenen Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit im Hinblick auf die Zusagen, zu deren Einhaltung sie dienen könnten, nach wie vor weitgehend zu wenig genutzt werden;“
2.Teil
„in der Erwägung, dass die Forderung des Parlaments nach der Schaffung einer Europäischen Gesundheitsunion, wie sie in seiner Entschließung vom 10. Juli zum Ausdruck gebracht wurde, in diesem Zusammenhang erneut bekräftigt wird;“
ECR, ID:
§ 48
1.Teil
„fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Maßnahmen im Rahmen des Aufbauinstruments möglichst rasch vollständig umzusetzen, indem die erforderlichen nationalen Verfahren so einfach und unbürokratisch wie möglich gestaltet werden, damit sichergestellt ist, dass die Konjunkturbelebung der EU erfolgreich ist, wenn es um die Bewältigung der schlimmsten Krise, die die EU in der letzten Zeit durchgemacht hat, geht;“
2.Teil
„betont, dass die COVID-19-Krise nicht als Vorwand dafür dienen darf, die Anwendung verschiedener Produkt- und Industrienormen, einschließlich solcher zur Förderung der Nachhaltigkeit, zu verschieben, abzuschwächen oder abzuschaffen, und dass sie vielmehr als Gelegenheit genutzt werden sollte, den Binnenmarkt so zu gestalten, dass Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch gefördert wird;“
31. Die Bedeutung städtischer und grüner Infrastruktur – Europäisches Jahr für grünere Städte 2022