8. Verhandlungen vor der ersten Lesung des Parlaments (Artikel 71 GO) (Weiterbehandlung)
Die Präsidentin gibt bekannt, dass sie keinen Antrag von Mitgliedern oder einer oder mehreren Fraktionen, durch die mindestens die mittlere Schwelle erreicht wird, in Bezug auf die im Protokoll von Montag, 14. September 2020, bekannt gegebenen Beschlüsse über die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen (Punkt 8 des Protokolls vom 14.9.2020) erhalten hat.
Somit konnten die Ausschüsse REGI und PECH nach Ablauf der Frist gemäß Artikel 71 Absatz 2 GO die Verhandlungen aufnehmen.