9. Delegierte Rechtsakte und Durchführungsmaßnahmen (Artikel 111 Absatz 6 und Artikel 112 Absatz 4 Buchstabe d GO) (Weiterbehandlung)
Die Präsidentin weist darauf hin, dass die Empfehlungen des ECON-Ausschusses, keine Einwände gegen die delegierten Rechtsakte und Durchführungsmaßnahmen zu erheben, am Montag, 14. September 2020, im Plenum bekannt gegeben wurden (Punkt 11 des Protokolls vom 14.9.2020).
Innerhalb der in Artikel 111 Absatz 6 GO festgelegten Frist von 24 Stunden wurden keine Einwände erhoben.