10. Anträge auf Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (Artikel 145 GO) (Billigung)
Die Präsidentin gibt bekannt, dass sie keinen Antrag von Mitgliedern oder einer oder mehreren Fraktionen, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, auf Abstimmung über die von den Ausschüssen JURI und EMPL gestellten, im Protokoll von Montag, 14. September 2020, bekannt gegebenen Anträge auf Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (Punkt 10 des Protokolls vom 14.9.2020) erhalten hat.
Gemäß Artikel 145 Absatz 2 GO gelten diese Anträge somit als angenommen.