8. Verhandlungen vor der ersten Lesung des Parlaments (Artikel 71 GO)
Der Präsident gibt gemäß Artikel 71 GO die Beschlüsse der Ausschüsse INTA, BUDG/ECON und EMPL über die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen auf der Grundlage folgender Berichte bekannt:
— INTA-Ausschuss: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1215/2009 des Rates zur Einführung besonderer Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der Europäischen Union teilnehmenden oder damit verbundenen Länder und Gebiete (COM(2020)0135 – C9-0099/2020 – 2020/0051(COD)). Berichterstatter Emmanuel Maurel (A9-0175/2020);
— Ausschüsse BUDG/ECON: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für technische Unterstützung (COM(2020)0409 – C9-0148/2020 – 2020/0103(COD)). Berichterstatter Alexandra Geese, Othmar Karas und Dragoș Pîslaru (A9-0173/2020);
— EMPL-Ausschuss: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 in Bezug auf die Einführung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Krise (COM(2020)0223 – C9-0151/2020 – 2020/0105(COD)). Berichterstatterin: Lucia Ďuriš Nicholsonová (A9-0174/2020).
Gemäß Artikel 71 Absatz 2 GO können Mitglieder oder eine oder mehrere Fraktionen, durch die mindestens die mittlere Schwelle erreicht wird, bis morgen, Dienstag, 6. Oktober 2020, um Mitternacht schriftlich beantragen, dass die Beschlüsse über die Aufnahme von Verhandlungen zur Abstimmung gebracht werden.
Die Verhandlungen können jederzeit nach Ablauf dieser Frist aufgenommen werden, sofern kein Antrag auf Abstimmung im Parlament über den Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen gestellt wurde.