3. Verhandlungen vor der ersten Lesung des Parlaments (Artikel 71 GO) (Weiterbehandlung)
Der Präsident gibt bekannt, dass er zu den im Protokoll vom Montag, 5. Oktober 2020 (Punkt 8 des Protokolls vom 5.10.2020), bekannt gegebenen Beschlüssen über die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen keinen Antrag von Mitgliedern oder einer oder mehreren Fraktionen, durch die mindestens die mittlere Schwelle erreicht wird, erhalten hat.
Somit konnten die Ausschüsse INTA, BUDG/ECON und EMPL nach Ablauf der in Artikel 71 Absatz 2 GO genannten Frist die Verhandlungen aufnehmen.