9. Unterzeichnung von nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommenen Rechtsakten (Artikel 79 GO)
Der Präsident gibt bekannt, dass er gemeinsam mit dem Präsidenten des Rates am Mittwoch, 21. Oktober 2020, folgende gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommenen Rechtsakte unterzeichnen wird:
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf die Anpassung des jährlichen Vorschusses für die Jahre 2021 bis 2023 (00033/2020/LEX - C9-0328/2020 - 2018/0322(COD));
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/798 hinsichtlich der Anwendung von Vorschriften für die Eisenbahnsicherheit und -interoperabilität in der festen Ärmelkanal-Verbindung (00032/2020/LEX - C9-0325/2020 - 2020/0161(COD));
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 in Bezug auf das Verfahren zur Aufhebung von Mittelbindungen (00035/2020/LEX - C9-0324/2020 - 2020/0140(COD));
- Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Getreidesaatgutvermehrungsbeständen in der Ukraine sowie der Gleichstellung von in der Ukraine erzeugtem Getreidesaatgut (00038/2020/LEX - C9-0323/2020 - 2020/0053(COD));
- Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Ermächtigung Frankreichs zur Aushandlung, zur Unterzeichnung und zum Abschluss einer internationalen Vereinbarung zur Ergänzung des Vertrags zwischen Frankreich und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über den Bau und Betrieb einer festen Ärmelkanal-Verbindung durch private Konzessionäre (00031/2020/LEX - C9-0322/2020 - 2020/0160(COD)).