Der Präsident teilt mit, dass er gemäß Artikel 176 Absatz 1 GO beschlossen hat, gegen Ivan Vilibor Sinčić eine Sanktion zu verhängen, weil dieser die Sitzung vom 16. September 2020 gestört hat, indem er während seines Redebeitrags ein Transparent entrollte und seine Kleidung in Unordnung brachte, wodurch er unagemessen gekleidet auftrat.
Die Sanktion besteht erstens im Verlust des Anspruchs auf Tagegeld für die Dauer von zwei Tagen, zweitens in der vorübergehenden Suspendierung der Teilnahme des Mitglieds an allen Tätigkeiten des Europäischen Parlaments und seiner Organe für einen Zeitraum von sieben aufeinander folgenden Tagen, an denen das Parlament oder eines seiner Organe, einer seiner Ausschüsse oder eine seiner Delegationen Sitzungen abhält, unbeschadet der Ausübung des Stimmrechts im Plenum und in diesem Fall vorbehaltlich der strengen Einhaltung der Verhaltensregeln, und drittens in dem Verbot der Vertretung des Parlaments in einer interparlamentarischen Delegation, bei einer interparlamentarischen Konferenz oder in einem interinstitutionellen Gremium für einen Zeitraum von einem Monat.
Die Sanktion wird am 22. Oktober 2020 wirksam.
Diese Entscheidung wurde dem betreffenden Mitglied, das gemäß der Geschäftsordnung beim Präsidium eine interne Beschwerde dagegen einlegen kann, heute mitgeteilt.
Der Präsident gibt bekannt, dass er gemäß Artikel 176 Absatz 1 GO beschlossen hat, gegen Ioannis Lagos eine Sanktion zu verhängen, da dieser die Sitzung vom 17. September 2020 durch beleidigende Wortwahl gestört hat.
Die Sanktion besteht erstens im Verlust des Anspruchs auf Tagegeld für die Dauer von sieben Tagen und zweitens in der vorübergehenden Aussetzung der Teilnahme des Mitglieds an allen Tätigkeiten des Europäischen Parlaments und seiner Organe für einen Zeitraum von vier aufeinander folgenden Tagen, an denen das Parlament oder eines seiner Organe, einer seiner Ausschüsse oder eine seiner Delegationen Sitzungen abhält, unbeschadet der Ausübung des Stimmrechts im Plenum und in diesem Fall vorbehaltlich der strengen Einhaltung der Verhaltensregeln.
Die Sanktion wird am 22. Oktober 2020 wirksam.
Diese Entscheidung wurde dem betreffenden Mitglied, das gemäß der Geschäftsordnung beim Präsidium eine interne Beschwerde dagegen einlegen kann, heute mitgeteilt.