Die zuständigen lettischen Behörden haben einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Nils Ušakovs gestellt, damit ein gerichtliches Verfahren wegen Handlungen, die eine Verletzung des lettischen Gesetzes über die Kontrolle des Verkehrs strategischer Güter darstellen können, eingeleitet werden kann.
Der Antrag wird gemäß Artikel 9 Absatz 1 GO an den zuständigen Ausschuss, den JURI-Ausschuss, überwiesen.