Die Präsidentin gibt gemäß Artikel 63 Absatz 1 GO bekannt, dass sie die folgenden Standpunkte des Rates mit den Gründen, aus denen der Rat seine Standpunkte festgelegt hat, und dem Standpunkt der Kommission erhalten hat:
- Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) - Vom Rat angenommen am 23. Oktober 2020 (06230/3/2020 - C9-0354/2020 - 2017/0332(COD)) Ausschussbefassung: federführend ENVI
- Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG - vom Rat am 4. November 2020 angenommen (09573/1/2020 - C9-0355/2020 - 2018/0089(COD)) Ausschussbefassung: federführend JURI
- Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (Neufassung) – Vom Rat am 4. November 2020 angenommen (09890/2/2020 - C9-0356/2020 - 2018/0204(COD)) Ausschussbefassung: federführend JURI
- Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme) (Neufassung) – Vom Rat am 4. November 2020 angenommen (09889/2/2020 - C9-0357/2020 - 2018/0203(COD)) Ausschussbefassung: federführend JURI
Die Dreimonatsfrist, über die das Parlament verfügt, um seine Standpunkte festzulegen, beginnt somit am folgenden Tag, dem 14. November 2020.