József Szájer hat schriftlich seinen Rücktritt als Mitglied des Europäischen Parlaments mit Wirkung vom 2. Januar 2021 mitgeteilt.
Gemäß Artikel 4 Absätze 1, 2 und 3 GO stellt das Parlament das Freiwerden seines Sitzes ab diesem Zeitpunkt fest und unterrichtet den betreffenden Mitgliedstaat hierüber.