10. Verhandlungen vor der ersten Lesung des Parlaments (Artikel 71 GO)
Der Präsident gibt die Beschlüsse des LIBE-Ausschusses bekannt, gemäß Artikel 71 GO auf der Grundlage folgender Berichte interinstitutionelle Verhandlungen aufzunehmen:
- LIBE-Ausschuss: Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (COM(2018)0225 – C8-0155/2018 - 2018/0108(COD)). Berichterstatterin: Birgit Sippel (A9-0256/2020);
- LIBE-Ausschuss: Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu den anderen EU-Informationssystemen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 und der Verordnung (EU) 2019/816 (COM(2019)0003 - C8-0025/2019 - 2019/0001(COD)). Berichterstatter: Jeroen Lenaers (A9-0254/2020);
- LIBE-Ausschuss: Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für ETIAS-Zwecke und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1240, der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, der Verordnung (EU) 2017/2226 und der Verordnung (EU) 2018/1861 (COM(2019)0004 - C8-0024/2019 - 2019/0002(COD)). Berichterstatter: Jeroen Lenaers (A9-0255/2020);
- LIBE-Ausschuss: Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren (COM(2018)0226 - C8-0154/2018 - 2018/0107(COD)). Berichterstatterin: Birgit Sippel (A9-0257/2020);
- LIBE-Ausschuss: Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Technik durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (COM(2020)0568 – C9-0288/2020 - 2020/0259(COD)). Berichterstatterin: Birgit Sippel (A9-0258/2020).
Gemäß Artikel 71 Absatz 2 GO können Mitglieder oder eine oder mehrere Fraktionen, durch die mindestens die mittlere Schwelle erreicht wird, bis morgen, Dienstag, 15. Dezember 2020, um Mitternacht schriftlich beantragen, dass die Beschlüsse über die Aufnahme von Verhandlungen zur Abstimmung gebracht werden.
Die Verhandlungen können jederzeit nach Ablauf dieser Frist aufgenommen werden, sofern kein Antrag auf Abstimmung im Parlament über die Beschlüsse zur Aufnahme von Verhandlungen gestellt wurde.