3. Bewirtschaftungs-, Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Übereinkommensbereich der Interamerikanischen Kommission für tropischen Thunfisch ***I
„Die Mitgliedstaaten sollten daher die Umweltziele ihrer bestehenden Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums nicht herabsetzen. Sie sollten für die zusätzlichen Mittel auch den gleichen Gesamtanteil sicherstellen, den sie in ihren Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums für Maßnahmen im Rahmen der ELER-Beteiligung vorgesehen hatten, die dem Klima- und Umweltschutz besonders förderlich sind (im Folgenden „Regressionsverbot“).“
2.Teil
„Darüber hinaus sollten mindestens 37 % der vom EURI zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel für Maßnahmen eingesetzt werden, die dem Umwelt- und Klimaschutz sowie dem Tierschutz und LEADER besonders förderlich sind. Außerdem sollten mindestens 55 % dieser zusätzlichen Mittel für Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in ländlichen Gebieten eingesetzt werden, und zwar für Investitionen in materielle Vermögenswerte, Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Betriebe, Unterstützung für Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten sowie Zusammenarbeit.“ ohne die Worte „sollten mindestens 37 %“, „für Maßnahmen eingesetzt werden, die dem Umwelt- und Klimaschutz sowie dem Tierschutz und LEADER besonders förderlich sind. Außerdem“ und „dieser zusätzlichen Mittel“
3.Teil
diese Worte
Artikel 7 Nummer 12 (Artikel 58 a Nummer 3)
1.Teil
„Die in Artikel 59 Absätze 5 und 6 der vorliegenden Verordnung genannten Mindestprozentsätze für die Gesamtbeteiligung des ELER am Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums gelten nicht für die zusätzlichen Mittel gemäß Absatz 1 dieses Artikels.“
2.Teil
„Die Mitgliedstaaten stellen jedoch sicher, dass mindestens der gleiche Gesamtanteil der ELER-Beteiligung, einschließlich der zusätzlichen Mittel gemäß Absatz 2 dieses Artikels, in jedem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums für die Maßnahmen gemäß Artikel 59 Absatz 6 der vorliegenden Verordnung im Einklang mit Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU).../... [diese Änderungsverordnung] vorgesehen ist.“
Artikel 7 Nummer 12 (Artikel 58 a Nummer 5)
1.Teil
„Mindestens 55 % der zusätzlichen Mittel gemäß Absatz 2 dieses Artikels werden in jedem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums für Maßnahmen gemäß den Artikeln 17, 19, 20 und 35 vorbehalten, sofern die vorgesehene Durchführung solcher Maßnahmen in den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in ländlichen Gebieten fördert und zu einer krisenfesten, nachhaltigen und digitalen wirtschaftlichen Erholung beiträgt,“
2.Teil
„unter anderem im Einklang mit den im Rahmen dieser Verordnung verfolgten Agrarumwelt- und Klimazielen, insbesondere a) kurze Versorgungsketten und lokale Märkte, b) Ressourceneffizienz, einschließlich Präzisionslandwirtschaft und intelligente Landwirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Modernisierung von Produktionsmaschinen und -ausrüstung, c) Sicherheit am Arbeitsplatz, d) Energie aus erneuerbaren Quellen, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie, e) Zugang zu hochwertigen IKT in ländlichen Gebieten. Bei der Zuweisung der zusätzlichen Mittel gemäß Absatz 2 dieses Artikels können die Mitgliedstaaten beschließen, von dem im ersten Unterabsatz dieses Absatzes genannten Mindestprozentsatz abzuweichen, soweit dies zur Einhaltung des Regressionsverbots gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU).../... [diese Änderungsverordnung] erforderlich ist. Die Mitgliedstaaten können stattdessen jedoch beschließen, so weit von diesem Grundsatz abzuweichen, wie dies zur Einhaltung des im ersten Unterabsatz dieses Absatzes festgelegten Mindestprozentsatzes erforderlich ist.“
12. Zusätzliche Mittel im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie: REACT-EU ***I
13. Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten ***II
Empfehlung für die zweite Lesung: Eider Gardiazabal Rubial, Petri Sarvamaa (A9-0262/2020)
Gegenstand
NA etc.
Abstimmung
NA/EA – Bemerkungen
Billigung ohne Abstimmung
14. Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 ***
Empfehlung: Jan Olbrycht, Margarida Marques (A9-0260/2020) (Mehrheit der Mitglieder des Parlaments erforderlich)
Gegenstand
NA etc.
Abstimmung
NA/EA – Bemerkungen
Zustimmungs- verfahren
NA
+
548, 81, 66
15. Interinstitutionelle Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans für die Einführung neuer Eigenmittel
gesamter Text ohne die Worte: „aufgrund des Erfordernisses der Einstimmigkeit im Rat“
2.Teil
diese Worte
§ 11
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte: „die Überwindung“
2.Teil
diese Worte
ID:
§ 9
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „weist erneut darauf hin, dass die Anwendbarkeit der Verordnung nicht von der Verabschiedung von Leitlinien abhängig gemacht werden kann, da der vereinbarte Text hinreichend klar ist und keine Durchführungsinstrumente vorgesehen sind;“
2.Teil
diese Worte
GUE/NGL, ID:
§ 1
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „Fonds für integriertes Grenzmanagement, Frontex“ und „rechtlich verbindlichen“ (kommt zweimal vor).
„weist erneut darauf hin, dass der Schutz der Grundrechte bei der Durchführung der vorliegenden Verordnung im Mittelpunkt stehen muss, was insbesondere auch den Schutz von Kindern, Opfern von Menschenhandel einschließt;“
2.Teil
„LGBTI-Personen und sonstigen Menschen in prekären Situationen“, „weist auf die menschlichen Kosten hin, die die Mängel des GEAS für Asylbewerber mit sich bringt, deren psychische Gesundheit bereits durch Traumata geschwächt ist, die auf ihre Erfahrungen in ihrem Herkunftsland und möglicherweise entlang der Migrationsrouten zurückgehen;“
20. Zusammenarbeit des OLAF mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen ***II
Empfehlung für die zweite Lesung: Marian-Jean Marinescu (A9-0263/2020)
Gegenstand
NA etc.
Abstimmung
NA/EA – Bemerkungen
Billigung ohne Abstimmung
21. Allgemeine Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren ***I
23. Einwand gemäß Artikel 112 Absätze 2 und 3 GO: genetisch veränderter Mais der Sorte MON 87427 × MON 89034 × MIR162 × MON 87411 und genetisch veränderte Maissorten, in denen zwei oder drei der Transformationsereignisse MON 87427, MON 89034, MIR162 und MON 87411 kombiniert werden
gesamter Text ohne die Worte „und Rechtsakte vorzuschlagen“
2.Teil
diese Worte
ECR:
Erwägung C
1.Teil
„in der Erwägung, dass in Artikel 6 AEUV festgestellt wird, dass die Union für die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Kultur und Bildung zuständig ist;“
2.Teil
„in der Erwägung, dass die Kommission in diesen Politikbereichen, die auch für Angehörige von Minderheiten von großer Bedeutung sind, aktiv mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten sollte;“
Erwägung D
1.Teil
„in der Erwägung, dass gemäß Artikel 10 AEUV die Union bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen darauf abzielen muss, Diskriminierungen zu bekämpfen;“
2.Teil
„unter anderem aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft“
Erwägung E
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung,“
2.Teil
diese Worte
Erwägung I
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „in der Erwägung, dass diese gesellschaftlichen Gruppen häufig austauschbar als nationale Minderheiten, ethnische Gruppen, traditionelle oder autochthone Minderheiten, Nationalitäten, sprachliche Minderheiten, Gruppen, die weniger verbreitete Sprachen sprechen, Sprachgruppen usw. bezeichnet werden;“
2.Teil
diese Worte
Erwägung J
1.Teil
„in der Erwägung, dass die meisten nationalen und sprachlichen Minderheiten mit einer immer schneller werdenden Entwicklung zur Assimilation und zum Verlust ihrer Sprache konfrontiert sind, die sich in einer sprachlichen und kulturellen Verarmung in der EU und dem Verlust ihrer sprachlichen und kulturellen Vielfalt niederschlägt, die die Union den Verträgen zufolge schützen muss;“
2.Teil
„in der Erwägung, dass Bildung das wichtigste Instrument für die Wiederbelebung und Erhaltung von Minderheitensprachen ist;“
§ 9
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „unabhängig von ihrer Definition und dass jegliche Definition flexibel angewandt werden sollte“
2.Teil
diese Worte
§ 12
1.Teil
„ist der Ansicht, dass Maßnahmen zur Erhaltung der kulturellen und sprachlichen Identität zugunsten von Personen, die nationalen und sprachlichen Minderheiten angehören, auf positive Maßnahmen abzielen müssen;“
2.Teil
„auch in den Bereichen Bildung, Kultur und öffentliche Versorgungsleistungen,“
§ 21
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 5
1.Teil
Streichung der Worte „und Rechtsakte vorzuschlagen“
2.Teil
„betont, dass bei allen in dieser Hinsicht ergriffenen Initiativen der Kommission die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit geachtet werden müssen sowie die verfassungsmäßige Ordnung geachtet und die territoriale Integrität gewahrt werden sollten;“
PPE, ECR
Bezugsvermerk 15
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „(Minority SafePack — one million signatures for diversity in Europe gegen Europäische Kommission)“, „und die Rechtssache T 391/17“ und „(Rumänien gegen Europäische Kommission)“
2.Teil
„(Minority SafePack — one million signatures for diversity in Europe gegen Europäische Kommission)“
3.Teil
„und die Rechtssache T-391/17“
4.Teil
„(Rumänien gegen Europäische Kommission)“
28. Ein starkes soziales Europa für gerechte Übergänge
Bericht: Dennis Radtke, Agnes Jongerius (A9-0233/2020)
Gegenstand
Änd. Nr.
Verfasser(in)
NA etc.
Abstimmung
NA/EA – Bemerkungen
§ 3
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
554, 85, 56
2/NA
+
362, 305, 27
§ 4
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
550, 88, 57
2/NA
+
359, 312, 24
3/NA
+
398, 277, 19
§ 5
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
604, 46, 45
2/NA
+
380, 251, 64
3/NA
+
352, 319, 23
4/NA
+
368, 312, 15
5/NA
+
362, 314, 18
6/NA
+
347, 266, 82
§ 6
1
ID
NA
-
105, 572, 16
4
Renew
NA
-
133, 524, 38
§
ursprünglicher Text
NA
+
352, 303, 40
§ 7
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
569, 64, 62
2/NA
+
569, 72, 54
3/NA
+
359, 283, 53
§ 8
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
548, 116, 30
2/NA
-
305, 315, 75
§ 9
2
ID
NA
-
153, 533, 7
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
569, 52, 74
2/NA
+
392, 224, 79
§ 10
3
ID
NA
-
151, 526, 16
§
ursprünglicher Text
NA
+
403, 259, 33
§ 11
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
564, 93, 38
2/NA
+
559, 104, 32
§ 15
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
621, 36, 37
2/NA
+
461, 166, 68
3/NA
+
542, 136, 17
4/NA
+
535, 151, 9
5/NA
+
453, 195, 47
§ 18
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
613, 54, 28
2/NA
+
482, 188, 25
3/NA
+
451, 137, 107
4/NA
+
470, 126, 99
5/NA
+
429, 153, 113
6/NA
+
459, 118, 118
§ 19
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
406, 180, 109
2/NA
+
515, 128, 52
§ 20
5
Renew
NA
-
164, 483, 48
§
ursprünglicher Text
NA
+
387, 278, 30
§ 21
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
638, 41, 16
2/NA
+
516, 106, 73
3/NA
+
454, 176, 65
§ 22
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
576, 37, 82
2/NA
+
430, 239, 26
§ 24
6
Renew
NA
-
140, 534, 21
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
639, 35, 21
2/NA
+
473, 128, 94
3/NA
+
564, 79, 52
§ 26
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
613, 35, 47
2/NA
+
476, 93, 126
§ 27
7
Renew
NA
-
123, 503, 69
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
473, 135, 87
2/NA
+
343, 250, 102
§ 28
§
ursprünglicher Text
NA
+
505, 110, 80
§ 29
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
491, 177, 27
2/NA
+
439, 242, 14
§ 30
§
ursprünglicher Text
NA
+
486, 167, 42
§ 31
§
ursprünglicher Text
NA
+
358, 311, 26
§ 34
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
684, 7, 4
2/NA
+
561, 77, 57
§ 35
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
465, 102, 127
2/NA
+
415, 201, 78
§ 36
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
528, 98, 68
2/NA
+
389, 289, 16
§ 38
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
546, 125, 23
2/NA
+
426, 250, 18
§ 44
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
636, 42, 16
2/NA
+
350, 266, 78
§ 52
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
658, 11, 25
2/NA
+
611, 61, 22
§ 53
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
585, 67, 42
2/NA
+
556, 101, 37
3/NA
+
389, 187, 118
4/NA
+
582, 60, 52
5/NA
+
479, 145, 70
§ 56
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
611, 43, 40
2/NA
+
513, 170, 11
§ 57
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
515, 101, 78
2/NA
+
366, 289, 39
§ 58
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
674, 9, 11
2/NA
+
496, 128, 70
§ 59
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
570, 80, 44
2/NA
+
514, 95, 85
3/NA
+
378, 290, 26
4/NA
+
402, 248, 44
5/NA
+
530, 89, 75
6/NA
+
350, 323, 21
7/NA
+
537, 119, 38
Entschließung (gesamter Text)
NA
+
380, 219, 97
Anträge auf gesonderte Abstimmung
Renew, ECR:
§§ 10, 36
PPE:
§§ 6, 10, 20, 30, 31, 35, 36, 57
ID:
§§ 4, 5, 26, 27, 28, 31, 59
Anträge auf getrennte Abstimmung
Renew:
§ 29
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „und wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften“
2.Teil
diese Worte
§ 38
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „wie Bußgelder und Sanktionen für Arbeitgeber, die gegen das Recht auf Lohngleichheit verstoßen;“
2.Teil
diese Worte
§ 56
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „und die allgemeine gesamtschuldnerische Haftung über die gesamte Unterauftragskette sicherzustellen“
2.Teil
diese Worte
§ 57
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „fordert, dass bei dieser Überarbeitung alle Sozial- und Wohlfahrtsdienste von den Vergabeverpflichtungen ausgenommen werden und ein europäischer Ausschlussmechanismus eingerichtet wird, um Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer auszuschließen, die wiederholt unlauteren Wettbewerb und Steuerbetrug betrieben haben;“
2.Teil
diese Worte
PPE:
§ 7
1.Teil
„fordert die Mitgliedstaaten auf, die bei der Anwendung der EU-Vorschriften über die öffentlichen Finanzen und die Haushaltspolitik gegebene Flexibilität umfassend zu nutzen, um außergewöhnlichen Ausgaben Rechnung zu tragen und so soziale Auswirkungen der COVID-19-Krise zu verhindern und abzumildern, die Sozialsysteme zu stärken sowie hochwertige Arbeitsplätze, öffentliche Dienste, die Bekämpfung der Armut und den ökologischen und digitalen Wandel zu finanzieren;“
2.Teil
„begrüßt NextGenerationEU, den Aufbauplan der EU; betont, dass ein gerechter ökologischer und digitaler Wandel nur möglich ist, wenn angemessene Unterstützung für die Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsinfrastruktur bereitgestellt und so für soziale Gerechtigkeit, sozialen Zusammenhalt und Wohlstand für alle gesorgt wird; ist besorgt, dass die Sozialsysteme in der gegenwärtigen Krise beispiellosen Druck erfahren und dass die damit verbundenen öffentlichen Ausgaben exponentiell steigen werden; hebt hervor, dass die Ausgaben für die aufgrund der Krise ergriffenen Maßnahmen nicht auf Kosten der Ärmsten gehen, sondern gerecht verteilt werden sollten;“
3.Teil
„betont daher, dass die Investitionsbemühungen der EU im Rahmen des Aufbauplans eine starke soziale Dimension aufweisen müssen, um die Erholung voranzutreiben, und zwar indem die Sozialsysteme gestärkt werden und in die soziale Sicherheit, den Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung, in bezahlbaren Wohnraum, Beschäftigung, Justiz und Sozialleistungen für gefährdete Gruppen investiert wird, um die sozialen Auswirkungen der Krise zu bekämpfen; ist der Auffassung, dass Investitionen in Bildung, gut durchdachte progressive Steuer- und Sozialleistungssysteme, soziale Investitionen und die Bereitstellung hochwertiger öffentlicher und sozialer Dienstleistungen wichtige Hebel sind, um zu verhindern, dass Nachteile von einer Generation an die nächste weitergegeben werden; betont die Bedeutung der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte im Rahmen des europäischen Aufbauplans und der Aufbau- und Resilienzfazilität, die genauso wichtig ist wie die Umsetzung des Grünen Deals und des digitalen Wandels; fordert daher, dass in den anstehenden Reformen im Zusammenhang mit dem Aufbaupaket die soziale Aufwärtskonvergenz – auch durch finanzielle Unterstützung – als eines der wichtigsten Ziele der nationalen Reformprogramme enthalten ist; ist in diesem Sinne der Auffassung, dass im Rahmen des Aufbauplans neben den wirtschaftlichen und ökologischen Zielen auch die neuen Porto-Ziele für 2030 unterstützt werden sollten;“
§ 8
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „ist daher der Auffassung, dass im Rahmen der einzelnen Aufbau- und Resilienzpläne ein Betrag in Höhe der Investitionen in die ökologischen und digitalen Prioritäten für die Verwirklichung der Ziele der europäischen Säule sozialer Rechte und der Ziele der Agenda von Porto aufgewendet werden sollte und dass die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne und die nationalen Energie- und Klimapläne durch spezielle Pläne für den sozialen Fortschritt ergänzt werden sollten;“
2.Teil
diese Worte
§ 11
1.Teil
„begrüßt die Einführung des Fonds für einen gerechten Übergang; betont, dass im Hinblick auf eine wirksame Umsetzung von Umweltschutz- und Klimaschutzmaßnahmen deren breite gesellschaftliche Akzeptanz entscheidend ist; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Sozialpartner, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die Zivilgesellschaft wirksam in die Ausarbeitung der territorialen Pläne für einen gerechten Übergang einzubinden; weist darauf hin, dass der Klimawandel und die strukturellen Veränderungen, die er mit sich bringt, bereits schwerwiegende Auswirkungen auf viele Regionen in Europa und ihre Bevölkerung haben; betont, dass die Schaffung ökologischer und menschenwürdiger Arbeitsplätze unerlässlich für die Verwirklichung eines inklusiven und ausgewogenen Arbeitsmarkts ist, der den fairen und gerechten Wandel hin zu einer auf erneuerbaren Energien basierenden, in hohem Maße ressourcen- und energieeffizienten, CO2-armen Kreislaufwirtschaft flankiert, wobei dafür zu sorgen ist, dass niemand zurückgelassen wird; besteht darauf, dass der von der Kommission im Mai 2020 in ihrem geänderten Vorschlag für den Fonds für einen gerechten Übergang enthaltene Betrag aufgestockt wird; fordert, dass der Fonds mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wird, um die Regionen im Wandel zu unterstützen und für die Schaffung neuer hochwertiger Arbeitsplätze sowie dafür zu sorgen, dass der soziale Zusammenhalt das Leitprinzip für die Bereitstellung von Mitteln aus dem Fonds bildet; betont, dass der überarbeitete Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung bei der Unterstützung der sozialen Pläne für die von der Umstrukturierung betroffenen Arbeitnehmer von zentraler Bedeutung ist, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich im Rahmen der umfassenderen finanziellen Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang auf eine erhebliche Aufstockung des Haushalts für dieses Instrument zu einigen; fordert eine nachhaltige und ambitionierte Verwendung der verfügbaren Mittel, um jene Regionen, die am stärksten benachteiligt sind und einen Entwicklungsrückstand aufweisen, zu unterstützen – gegebenenfalls durch Übergangsmaßnahmen;“
2.Teil
„weist darauf hin, dass förderfähige Projekte mit dem Ziel der Klimaneutralität für 2050 und den Zwischenzielen bis 2030 sowie mit der europäischen Säule sozialer Rechte zu vereinbaren sein müssen;“
§ 19
1.Teil
„fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich zusammen mit den Sozialpartnern dafür einzusetzen, bis 2030 eine Tarifbindung von 90 % in den nationalen Systemen zu erreichen, in denen gesetzliche und sozialpartnerschaftliche Regelungen für Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen kombiniert werden;“
2.Teil
„betont, dass Tarifverhandlungen einen Beitrag zur sozialen Marktwirtschaft leisten, wie sie im Vertrag von Lissabon angestrebt wird; bekräftigt, dass die europäischen Verträge, mit denen die Autonomie der Sozialpartner ausdrücklich geschützt wird, und die in einigen Mitgliedstaaten bestehenden Selbstregulierungssysteme geschützt werden müssen, damit die Sozialpartner für eine unabhängige Regulierung sorgen können, wodurch eine weitreichende Legitimität und Fortschritte bei der Abdeckung durch Tarifverträge sichergestellt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, einzelstaatliche Rechtsvorschriften, die Tarifverhandlungen behindern, abzuschaffen und Gewerkschaften den Zugang zu Arbeitsstätten zu ermöglichen, damit die Arbeitnehmer sich organisieren können; betont, dass sich Reformen in den Mitgliedstaaten nicht negativ auf Tarifverhandlungen auswirken dürfen und diese auf Branchenebene gefördert werden müssen, was auch die Unterstützung des Kapazitätsaufbau bei den Sozialpartnern einschließt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Sozialpartner umfassend in die europäische Politikgestaltung, darunter auch in das Europäische Semester, einzubeziehen; ist der Ansicht, dass mit den vorgeschlagenen Zielvorgaben dazu beigetragen werden könnte, die Armut trotz Erwerbstätigkeit zu beseitigen und faire Löhne für die europäischen Arbeitnehmer sicherzustellen;“
§ 22
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „fordert die Kommission auf, das übergeordnete Ziel der Verbesserung der Arbeitsqualität auf europäischer Ebene in den Prozess des Europäischen Semesters und das sozialpolitische Scoreboard aufzunehmen, damit eine Orientierungshilfe mit Blick auf den Beitrag, der in den Mitgliedstaaten mit den beschäftigungspolitischen Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der europäischen Säule sozialer Rechte geleistet wird, geboten und eine Bewertung dazu durchgeführt wird;“
2.Teil
diese Worte
§ 24
1.Teil
„ist besorgt über die zunehmende Anzahl von Erwerbstätigen, die in prekären und atypischen Beschäftigungsverhältnissen, in Scheinselbständigkeit oder mit Nullstundenverträgen tätig sind, darunter auch in einzelstaatlichen Behörden;“
2.Teil
„fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, darauf hinzuarbeiten, bis 2030 die ungewollte befristete Beschäftigung und die unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung zu beseitigen, sowie auf das Ziel, dass es sich bei 80 % der geschaffenen Arbeitsplätze um mittel- oder hochbezahlte Stellen handelt, die vor allem in nachhaltigen Wirtschaftszweigen angesiedelt sind;“
3.Teil
„fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, der Praxis der Nullstundenverträge und der Scheinselbstständigkeit ein Ende zu setzen;“
§ 26
1.Teil
„fordert die Kommission auf, mit Blick auf die weitere qualitative Stärkung des Gesundheitswesens in der EU eine strategische Agenda der EU zu Pflege und Betreuung vorzulegen, die sich auch an Personen richtet, die personenbezogene Dienstleistungen und Haushaltsdienstleistungen erbringen; bekräftigt, dass in der Agenda zu Pflege und Betreuung auch die Lage von 100 Millionen informellen Pflegekräften in der EU berücksichtigt werden muss, die 80 % der Langzeitpflege erbringen, aber zumeist keine Anerkennung erfahren;“
2.Teil
„fordert die Kommission auf, in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten einen Rechtsrahmen zu entwickeln, mit dem hochwertige Pflege- und Betreuungsdienste garantiert werden, und ferner neue Chancen im Gesundheitswesen, die Verbrauchern und Patienten zugutekommen, zu prüfen, wobei die Rolle öffentlicher und privater Einrichtungen bei der Erbringung von Dienstleistungen für die Bürger zu würdigen und menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Pflege- und Betreuungskräfte sicherzustellen sind;“
§ 27
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „eine kollektive Preisgestaltung für prekäre Selbständige zu ermöglichen und“
2.Teil
diese Worte
§ 34
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Annahme und Umsetzung der Europäischen Kindergarantie zu beschleunigen, damit bis 2030 jedes Kind in der EU uneingeschränkten Zugang zu hochwertiger und kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung und Betreuung hat, in einer geeigneten Wohnung lebt und eine angemessene Verpflegung erhält;“
2.Teil
diese Worte
§ 44
1.Teil
„stellt fest, dass die derzeitigen Investitionen in die soziale Infrastruktur in der EU auf etwa 170 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt werden und dass die Kommission den Investitionsbedarf auf 192 Mrd. EUR veranschlagt, wobei 62 % der Investitionen auf Gesundheit und Langzeitpflege entfallen (erschwinglicher Wohnraum 57 Mrd. EUR, Gesundheit 70 Mrd. EUR, Langzeitpflege 50 Mrd. EUR, Bildung und lebenslanges Lernen 15 Mrd. EUR);“
2.Teil
„fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte einen Anteil der Aufbau- und Resilienzfazilität vorzusehen, der den Investitionen in ökologische und digitale Prioritäten gleichkommt; dringt darauf, die Gleichstellung der Geschlechter bei der Zuweisung von Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zu berücksichtigen;“
§ 52
1.Teil
„begrüßt den jüngsten Kommissionsbericht, in dem die Auswirkungen des demografischen Wandels auf verschiedene Gruppen der Gesellschaft und auf unverhältnismäßig stark betroffene Gebiete und Regionen in Europa untersucht werden;“
2.Teil
„fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mehr der im Rahmen des EFRE zur Verfügung stehenden Mittel für die Verbesserung der Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastruktur in Gebieten mit einem hohen Anteil einer alternden Bevölkerung sowie in ländlichen Gebieten und in Gebieten mit Bevölkerungsrückgang einzusetzen;“
§ 58
1.Teil
„zeigt sich besorgt darüber, dass den Staaten infolge von Steuerhinterziehung große Summen an Steuereinnahmen entgangen sind;“
2.Teil
„fordert den Rat auf, die Verhandlungen über die Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der öffentlichen länderbezogenen Finanzberichterstattung und einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage zu beschleunigen und sowohl die Kriterien der Gruppe „Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung“ als auch die Kriterien für die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete zu überarbeiten;“
ID:
§ 35
1.Teil
„verurteilt das Vorgehen einiger Regierungen, die die Pandemie als Vorwand nutzen, um bei einigen Grundrechten von Arbeitnehmern und Frauen Abstriche zu machen; weist auf das unveräußerliche Recht auf Zugang zu Gesundheitsversorgung sowie das Recht hin, über den eigenen Körper zu bestimmen; betont daher, dass die Rechte in Bezug auf Gesundheitsversorgung im Bereich der reproduktiven Gesundheit, auf Verhütung und auf Abtreibung garantiert werden müssen,“
2.Teil
„unter anderem durch eine Verlängerung der gesetzlichen Frist für einen Schwangerschaftsabbruch;“
§ 36
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte: „und einen Rahmen für Mindesteinkommensregelungen vorzuschlagen,“ und „dass jede Person in Europa durch eine Mindesteinkommensregelung abgedeckt sein sollte und“
2.Teil
diese Worte
Renew, PPE:
§ 3
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „und verbindlichen“
2.Teil
diese Worte
§ 4
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „verbindliche“ und „Instrumente“
2.Teil
„verbindliche“
3.Teil
„Instrumente“
§ 5
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „und dass diese Ziele durch verbindliche Durchsetzbarkeit gestärkt werden müssen,“, „deren Einhaltung für den Zugang zu EU-Mitteln erforderlich ist,“, „verbindlichen“ und „dass der Rechtsschutz implizieren sollte,“
2.Teil
„und dass diese Ziele durch verbindliche Durchsetzbarkeit gestärkt werden müssen,“ ohne das Wort „verbindliche“
3.Teil
„verbindliche“
4.Teil
„deren Einhaltung für den Zugang zu EU-Mitteln erforderlich ist,“
5.Teil
„verbindlichen“
6.Teil
„dass der Rechtsschutz implizieren sollte,“
§ 9
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „fordert die Kommission auf, die Leistung dieses vorübergehenden Instruments eingehend zu bewerten und die Möglichkeit zu prüfen, ein entsprechendes dauerhaftes Sonderinstrument einzuführen, das – auf Antrag der Mitgliedstaaten – im Falle einer unerwarteten Krise aktiviert wird, die zu einem stetigen Anstieg der Ausgaben für Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen führt;“
2.Teil
diese Worte
§ 21
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „mit dem Ziel“, „die Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit bis 2030 um mindestens 50 % zu verringern,“ und „für alle Mitgliedstaaten sowohl verbindlich als auch“
2.Teil
„mit dem Ziel“, „die Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit bis 2030 um mindestens 50 % zu verringern,“
3.Teil
„für alle Mitgliedstaaten sowohl verbindlich als auch“
§ 53
1.Teil
„fordert die Kommission auf, die Richtlinie über Leiharbeit zu überarbeiten, um einen Rechtsrahmen zu schaffen, mit dem menschenwürdige Arbeitsbedingungen und die Gleichbehandlung von Saisonarbeitskräften und mobilen Arbeitnehmern sichergestellt wird, die auf der Grundlage von befristeten Arbeitsverträgen mit Leiharbeitsunternehmen oder anderweitigen Arbeitsvermittlern, einschließlich Personalvermittlungen, in der EU tätig sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Durchsetzung zu verstärken und gegen Praktiken böswillig handelnder Leiharbeitsunternehmen vorzugehen;“
2.Teil
„stellt fest, dass dieser Rechtsrahmen Folgendes umfassen könnte: ein Verbot von Arbeitsvermittlern, die die Richtlinie über Leiharbeit nicht einhalten und im Binnenmarkt tätig sind;“
3.Teil
„einen garantierten Mindestlohn auf gesetzlicher Grundlage oder auf Grundlage von Tarifverträgen; eine garantierte Mindeststundenzahl pro Woche/Monat, die der Arbeitgeber nicht vom Mindestlohn oder in Tarifverträgen festgelegten Löhnen abziehen kann, gleich mit welcher Begründung;“
4.Teil
„keine Abzüge vom Lohn im Falle von Teilzeitverträgen; garantierte Gleichbehandlung und Schutz aller Personen im betreffenden Mitgliedstaat, die als Arbeitnehmer im selben Unternehmen bzw. in derselben Branche tätig sind; eine Anforderung, dass alle im Binnenmarkt tätigen Leiharbeitsunternehmen in einem europäischen Register erfasst werden und zur Tätigkeit im Binnenmarkt zugelassen sind; Sanktionen für Unternehmen, die betrügerische Rekrutierungspraktiken anwenden und Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung betreiben; Zugang zu Informationen über Arbeitsverträge und Arbeitsrechte in einer für den Arbeitnehmer verständlichen Sprache;“
5.Teil
„fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik an Begünstigte einzustellen, die gegen nationales und europäisches Arbeitsrecht, die Übereinkommen der IAO und geltende Tarifverträge verstoßen;“
Verts/ALE, Renew, ECR:
§ 15
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „verbindlicheren“ und „verurteilt die Praxis des Anbietens unbezahlter Praktika, sofern sie nicht mit dem Erlangen eines Bildungsabschlusses im Zusammenhang stehen, da sie eine Form der Ausbeutung junger Arbeitskräfte und eine Verletzung ihrer Rechte darstellt; fordert die Kommission auf, einen Rechtsrahmen für ein wirksames und durchsetzbares Verbot derartiger unbezahlter Praktika, Ausbildungsplätze und Lehrstellen vorzulegen;“
2.Teil
„verbindlicheren“
3.Teil
„verurteilt die Praxis des Anbietens unbezahlter Praktika, sofern sie nicht mit dem Erlangen eines Bildungsabschlusses im Zusammenhang stehen, da sie eine Form der Ausbeutung junger Arbeitskräfte und eine Verletzung ihrer Rechte darstellt;“ ohne die Worte „sofern sie nicht mit dem Erlangen eines Bildungsabschlusses im Zusammenhang stehen,“
4.Teil
„sofern sie nicht mit dem Erlangen eines Bildungsabschlusses im Zusammenhang stehen,“
5.Teil
„fordert die Kommission auf, einen Rechtsrahmen für ein wirksames und durchsetzbares Verbot derartiger unbezahlter Praktika, Ausbildungsplätze und Lehrstellen vorzulegen;“
Renew, PPE, ID:
§ 18
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „und nimmt den Vorschlag für eine Richtlinie über Mindestlöhne und Tarifverhandlungen zur Kenntnis; betont, dass mit dieser Richtlinie dazu beigetragen werden sollte, die Armut trotz Erwerbstätigkeit zu beseitigen und Tarifverhandlungen im Einklang mit den nationalen Gepflogenheiten und unter gebührender Achtung der Autonomie der nationalen Sozialpartner und gut funktionierender Tarifverhandlungsmodelle zu fördern; bekräftigt seine Forderung an die Kommission, eine Studie über einen Index für ein existenzsicherndes Einkommen durchzuführen, um die Lebenshaltungskosten und das ungefähre Einkommen zu ermitteln, das für die Deckung des Grundbedarfs eines Haushalts in den einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen erforderlich ist, da dieser Index als Bezugsrahmen für die Sozialpartner dienen könnte; fordert eindringlich, dass gesetzliche Mindestlöhne unter umfassender Einbeziehung der Sozialpartner oberhalb einer angemessenen Einkommensschwelle festgelegt werden, da damit zur Beseitigung von Armut trotz Erwerbstätigkeit beigetragen und dafür gesorgt wird, dass das Einkommen aller Arbeitnehmer über der Armutsgrenze liegt, wobei die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind;“ und „eine durch einen ungesunden Arbeitskostenwettbewerb erzeugte Abwärtsspirale vermieden“
2.Teil
„und nimmt den Vorschlag für eine Richtlinie über Mindestlöhne und Tarifverhandlungen zur Kenntnis;“
3.Teil
„betont, dass mit dieser Richtlinie dazu beigetragen werden sollte, die Armut trotz Erwerbstätigkeit zu beseitigen und Tarifverhandlungen im Einklang mit den nationalen Gepflogenheiten und unter gebührender Achtung der Autonomie der nationalen Sozialpartner und gut funktionierender Tarifverhandlungsmodelle zu fördern;“
4.Teil
„bekräftigt seine Forderung an die Kommission, eine Studie über einen Index für ein existenzsicherndes Einkommen durchzuführen, um die Lebenshaltungskosten und das ungefähre Einkommen zu ermitteln, das für die Deckung des Grundbedarfs eines Haushalts in den einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen erforderlich ist, da dieser Index als Bezugsrahmen für die Sozialpartner dienen könnte;“
5.Teil
„fordert eindringlich, dass gesetzliche Mindestlöhne unter umfassender Einbeziehung der Sozialpartner oberhalb einer angemessenen Einkommensschwelle festgelegt werden, da damit zur Beseitigung von Armut trotz Erwerbstätigkeit beigetragen und dafür gesorgt wird, dass das Einkommen aller Arbeitnehmer über der Armutsgrenze liegt, wobei die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind;“
6.Teil
„eine durch einen ungesunden Arbeitskostenwettbewerb erzeugte Abwärtsspirale vermieden“
ECR, PPE:
§ 59
1.Teil
„begrüßt die Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA); fordert, dass die ELA so bald wie möglich einsatzbereit ist;“
2.Teil
„fordert sie auf, einen ständigen Informationsaustausch über bewährte Vorgehensweisen mit den jeweiligen Arbeitsbehörden der Mitgliedstaaten zu führen und vorläufige Kontrolle durchzusetzen; betont, dass der ELA die Möglichkeit gegeben werden sollte, Kontrollen durchzuführen sowie Sanktionen und Geldbußen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen die Vorschriften verstoßen, damit sie illegale Praktiken sowie die Ausbeutung und den missbräuchlichen Einsatz von Arbeitnehmern wirksam bekämpfen kann;“ ohne die Worte „Sanktionen und“
3.Teil
„Sanktionen und“
4.Teil
„hebt hervor, dass dies auch ein erweitertes Mandat der Behörde erfordert, das EU-Rechtsakte wie die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit, die Richtlinie 2014/36/EU über die Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer und die Richtlinie 2009/52/EG mit Sanktionen gegen Arbeitgeber sowie alle einschlägigen Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einschließt;“
5.Teil
„ist der Ansicht, dass die ELA und die nationalen Aufsichtsbehörden verpflichtet werden sollten, gemeinsame bzw. konzertierte Kontrollen durchzuführen, wenn ihr missbräuchliche Verstöße von einem nationalen Sozialpartner zur Kenntnis gebracht werden; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, diese Aspekte bei der für 2024 vorgesehene Bewertung des Mandats der Europäischen Arbeitsbehörde zu berücksichtigen und Interessenträger, die eingehend mit den verschiedenen Arbeitsmarktmodellen vertraut sind, in die Arbeit und die Bewertungen der ELA einzubeziehen;“ ohne die Worte „verpflichtet werden“
6.Teil
„verpflichtet werden“
7.Teil
„ist ferner der Ansicht, dass die Verwaltung der ELA die gleiche dreigliedrige Struktur wie andere Agenturen aufweisen sollte, wodurch eine verstärkte Vertretung, einschließlich der Stimmrechte, der Sozialpartner im Verwaltungsrat ermöglichen wird;“
„in der Erwägung, dass die Förderung und Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit auch künftig im Mittelpunkt der langjährigen Beziehungen zwischen der EU und China stehen sollten, was mit der Verpflichtung der EU, diesen Werten in ihrem auswärtigen Handeln Rechnung zu tragen, im Einklang steht;“
2.Teil
„und mit Chinas ausdrücklichem Interesse, sie im Rahmen seiner eigenen Entwicklungszusammenarbeit und internationalen Zusammenarbeit zu achten,“
GUE/NGL:
§ 20
1.Teil
„begrüßt die Annahme der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte am 7. Dezember 2020; fordert die Mitgliedstaaten und den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, rasch zu prüfen, ob Sanktionen gegen chinesische Amtsträger und Einrichtungen unter staatlicher Leitung wie „Xinjiang Production and Construction Corporation“, verhängt werden sollen, die für die Gestaltung und Umsetzung der Politik der massenhaften Inhaftierung von Uiguren und anderen turkstämmigen Muslimen in Xinjiang, für den Einsatz von Zwangsarbeit und für die Ausführung der schweren Unterdrückung der Religionsfreiheit, der Freizügigkeit und anderer Grundrechte in dem dortigen Gebiet verantwortlich sind;“
2.Teil
„und an anderen Orten wie Tibet“
Verschiedenes
Samira Rafaela (Renew-Fraktion) hat den Entschließungsantrag RC-B9-0432/2020 ebenfalls unterzeichnet.
33. Iran, insbesondere der Fall der Sacharow-Preisträgerin 2012, Nasrin Sotudeh
gesamter Text ohne die Worte „der Liberalisierung der Wasserdienstleistungen ein Ende zu setzen,“
2.Teil
diese Worte
§ 40
1.Teil
gesamter Text ohne das Wort „nur“
2.Teil
dieses Wort
Änderungsantrag 6
1.Teil
„in der Erwägung, dass die Wasserkraft das Potenzial birgt, die Stromerzeugung in gewissem Umfang zu dekarbonisieren und daher zur Verwirklichung der Klima- und Energieziele der EU gemäß dem Übereinkommen von Paris beitragen kann; in der Erwägung, dass die Wasserkraft ganzheitlich betrachtet werden muss, wobei auch ihre Auswirkungen auf hydromorphologische Bedingungen und Lebensräume zu berücksichtigen sind; in der Erwägung, dass Wasserkraft im Vergleich zu Windkraft und solarerzeugtem Strom weniger volatil ist und daher dazu beiträgt, die Stromversorgung konstant und das Netz stabil zu halten; in der Erwägung, dass die Pumpspeicherung mehr als 90 % der Energiespeicherkapazität der EU ausmacht;“
2.Teil
„in der Erwägung, dass die Europäische Union Mitgliedstaaten, die sich an umweltfreundlichen Wasserkraftprojekten beteiligen, die keine Gefahr für die Gesundheit der lokalen Gemeinschaften darstellen, unterstützen sollte;“
S&D:
§ 30
1.Teil
„weist auf den hohen Energieverbrauch im Bereich der Wasserwirtschaft hin;“
2.Teil
„fordert die Kommission auf, Energieeffizienzmaßnahmen und die Möglichkeit, behandeltes Abwasser als vor Ort verfügbare erneuerbare Energiequelle zu nutzen, in Betracht zu ziehen; fordert die Kommission auf, Verbesserungen der Energieeffizienz von Abwasserbehandlungsanlagen anzustoßen, um das Energiesparpotenzial der Branche anzuerkennen und zu nutzen; weist darauf hin, dass sich die potenziellen Energieeinsparungen der von der Kommission vorgenommenen Evaluierung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser zufolge auf 5 500 GWh bis 13 000 GWh im Jahr belaufen;“
GUE/NGL:
§ 23
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „und dass der größte Teil der Energie aus erneuerbaren Quellen in der EU durch Wasserkraft und kleine Wasserkraftanlagen erzeugt wird“ und „und potenziellen neuen Wasserkraftprojekten“
2.Teil
„und dass der größte Teil der Energie aus erneuerbaren Quellen in der EU durch Wasserkraft und kleine Wasserkraftanlagen erzeugt wird“
3.Teil
„und potenziellen neuen Wasserkraftprojekten“
ECR:
§ 12
1.Teil
„fordert die Kommission auf, bei der Verfolgung von Verstößen der Mitgliedstaaten unverzüglich strenge Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten die Wassergesetzgebung und insbesondere die Wasserrahmenrichtlinie sobald wie möglich, keinesfalls später als 2027, vollumfänglich einhalten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, in den offenen Fällen von Verstößen, die sich auf die systematische Verletzung der EU-Wasservorschriften beziehen, strikt und rasch zu handeln;“
2.Teil
„fordert die Kommission auf, ihre Ressourcen in Bezug auf Vertragsverletzungsverfahren im Allgemeinen und das EU-Umweltrecht im Besonderen aufzustocken;“
§ 35
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „fordert die Kommission auf, die Süßwasserverschmutzung und die übermäßige Entnahme zu einem der vorrangigen Themen in den Empfehlungen zur GAP an die Mitgliedstaaten zu machen;“
2.Teil
diese Worte
§ 36
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „zur Verringerung des Einsatzes und der Risiken von Pestiziden um 50 % bis 2030 und“
2.Teil
diese Worte
GUE/NGL, Verts/ALE:
§ 6
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „unter gebührender Berücksichtigung öffentlich-privater Partnerschaften“
2.Teil
diese Worte
GUE/NGL, ECR:
§ 19
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „nicht wesentlichen Verwendungen“ und „aller“
2.Teil
„nicht wesentlichen Verwendungen“
3.Teil
„aller“
§ 24
1.Teil
„fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, alle erforderlichen Maßnahmen zur Minimierung der Belastungen von Oberflächengewässern zu ergreifen, um die natürlichen Funktionen von Flüssen wiederherzustellen und Ökosysteme zu schützen;“
2.Teil
„fordert die Mitgliedstaaten auf,“, „vom Bau von Wasserkraftwerken abzusehen und andere Bauprojekte, die zu einer erheblichen hydromorphologischen Belastung von Gewässern“ und „führen würden, zu vermeiden“;
3.Teil
„in Schutzgebieten“ und „in diesen Gebieten“
4.Teil
„ist der Ansicht, dass EU-Zuschüsse und öffentliche Finanzmittel für neue Wasserkraftwerke in Gebieten, die keine Schutzgebiete sind, nur gewährt werden sollten, wenn deren Gesamtnutzen die Gesamtheit der negativen Auswirkungen deutlich überwiegt;“
„weist darauf hin, dass die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen und Urteile verbessert werden sollten, unter anderem durch eine rechtzeitige und korrekte Umsetzung der Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen;“
2.Teil
„weist darauf hin, dass bestimmte Entwicklungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in mehreren Mitgliedstaaten diesen Informationsaustausch sowie die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit im Allgemeinen, beeinträchtigt haben; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass gegenseitiges Vertrauen auf einem gemeinsamen Verständnis der EU-Werte basiert, die in Artikel 2 EUV verankert sind, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit, zu deren wichtigsten Bestandteilen die Unabhängigkeit der Justiz und die Bekämpfung von Korruption gehören;“
§ 34
1.Teil
„begrüßt die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA); fordert, dass ihre Unabhängigkeit gewahrt und ihr wirksames Funktionieren in den nationalen Gerichtsverfahren sichergestellt wird; ist besorgt darüber, dass die Kommission eine erhebliche Unterlassung begangen hat, indem sie die Rolle der EUStA bei der Stärkung unserer Sicherheitsunion nicht berücksichtigt hat;“
2.Teil
„fordert die Prüfung einer möglichen Ausweitung des Mandats der EUStA im Einklang mit Artikel 83 AEUV, sobald die EUStA voll funktionsfähig ist;“
§ 38
1.Teil
„bedauert, dass die EU-Sicherheitsmaßnahmen von den Mitgliedstaaten systematisch weder vollständig noch rechtzeitig umgesetzt werden; vertritt die Auffassung, dass Sicherheitsmaßnahmen nicht nur nach dem Gesetzeswortlaut, sondern auch nach seinem Geist umgesetzt werden müssen;“
2.Teil
„weist darauf hin, dass Sicherheitsmaßnahmen, wenn sie systematisch weder vollständig noch rechtzeitig umgesetzt werden, Gefahr laufen, ihre Gültigkeit zu verlieren und möglicherweise nicht zu mehr Sicherheit führen und dementsprechend die Anforderungen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit nicht länger erfüllen; fordert die Kommission auf, umgehend nach der Umsetzungsfrist oder nachdem ein Verstoß festgestellt wurde Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten;“
GUE/NGL:
Erwägung C
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „in der Erwägung, dass sich die Bedrohung durch linksextremen Terrorismus in einigen Mitgliedstaaten weiterhin manifestiert;“
2.Teil
diese Worte
Erwägung K
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „aufgrund der Ineffizienz der bestehenden Instrumente wie Rechtshilfeabkommen und der Europäischen Ermittlungsanordnung“
2.Teil
diese Worte
§ 6
1.Teil
„weist erneut darauf hin, dass sich die Präsenz terroristischer Inhalte im Internet als einer der Katalysatoren für die Radikalisierung von Menschen und jungen Menschen im Besonderen erwiesen hat, von denen einige dann terroristische Straftaten im Sinne der Richtlinie (EU) 2017/541 begangen haben; vertritt die Auffassung, dass die Bekämpfung von sozialen Ungleichheiten von entscheidender Bedeutung ist, um gegen die Ursache der Radikalisierung anzugehen; betont, dass terroristische Online-Inhalte rasch ermittelt und vollständig entfernt werden müssen, und zwar auf der Grundlage klarer Rechtsvorschriften, einschließlich einer Überprüfung durch den Menschen und angemessener und solider Garantien, um die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte und Verfassungsstandards zu gewährleisten; betont, dass in diesem Bereich zwar einige Fortschritte erzielt wurden, die Unternehmen jedoch weitaus stärker in diesen Prozess eingebunden werden müssen; verlangt transparente Mechanismen, damit terroristische Online-Inhalte rasch ermittelt und gemeldet werden können und damit die Bürgerinnen und Bürger derartige Inhalte kennzeichnen können;“
2.Teil
„betont, dass die Kapazitäten der EU-Meldestelle für Internetinhalte (EU IRU) von Europol gestärkt werden müssen;“
§ 22
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „wobei gleichzeitig die Zusammenarbeit mit den Ländern im Nahen Osten und in Nordafrika gestärkt wird;“
2.Teil
diese Worte
§ 27
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „und aus der hervorgeht, ob ein Mehrwert beim automatischen Datenaustausch besteht und ob zusätzliche Kategorien biometrischer Daten benötigt werden“
2.Teil
diese Worte
§ 28
1.Teil
„betont, dass die Richtlinie über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, Angaben über die beförderten Personen zu übermitteln (die „PNR-Richtlinie“) zu wirkungsvolleren Grenzkontrollen und zur Erkennung von Personen beigetragen hat, die Sicherheitsrisiken darstellen;“
2.Teil
„nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, eine neue Version der PNR-Richtlinie zu erstellen, damit sie mit den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon und dem Besitzstand im Bereich des Datenschutzes vereinbar ist; geht davon aus, dass diese Überarbeitung von einer gründlichen Folgenabschätzung begleitet wird, bei der die Auswirkungen auf die Grundrechte berücksichtigt werden;“
PPE:
§ 37
1.Teil
„betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein entscheidender Aspekt für die Bekämpfung der Radikalisierung, die Verringerung häuslicher Gewalt und die Verhütung von sexuellem Missbrauch und Kindesmissbrauch ist; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Unterstützung der Gleichstellung der Geschlechter als wichtige Präventionskomponente in ihre Sicherheitsstrategie aufzunehmen, und fordert den Rat auf, die Überleitungsklausel zu aktivieren, indem er einen einstimmigen Beschluss fasst, mit dem Gewalt gegen Frauen und Mädchen (und andere Formen geschlechtsbezogener Gewalt) als einen der in Artikel 83 Absatz 1 AEUV definierten Kriminalitätsbereiche eingestuft wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Bekämpfung häuslicher Gewalt Vorrang einzuräumen, indem sie Unterstützungsdienste bereitstellen, spezialisierte Strafverfolgungseinheiten einrichten und diese Verbrechen strafrechtlich verfolgen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, hierzu aktualisierte Daten vorzulegen;“
2.Teil
„fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen von Istanbul zu ratifizieren;“
ECR, GUE/NGL:
§ 16
1.Teil
„betont, dass eine Übermittlungsverschlüsselung zur Privatsphäre der Bürger, auch zum Schutz von Kindern im Internet, und zur Sicherheit von IT-Systemen beiträgt und dass sie unter anderem für Investigativjournalisten und Hinweisgeber, die über Verstöße berichten, unerlässlich ist; weist darauf hin, dass Hintertüren die Stärke und Effizienz einer Verschlüsselung schwer beeinträchtigen und von Kriminellen und externen staatlichen Akteuren aus Nicht-EU-Ländern, die bestrebt sind, unsere Gesellschaft zu destabilisieren, missbraucht werden können; weist darauf hin, dass sich Kriminelle rasch an neue Entwicklungen anpassen und neue Technologien für illegale Zwecke nutzen; fordert daher die Mitgliedstaaten und die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) auf, Strafverfolgungsbehörden in wichtigen Bereichen qualitativ hochwertige Schulungen anzubieten;“ ohne die Worte „Übermittlungs-“ und „weist darauf hin, dass Hintertüren die Stärke und Effizienz einer Verschlüsselung schwer beeinträchtigen und von Kriminellen und externen staatlichen Akteuren aus Nicht-EU-Ländern, die bestrebt sind, unsere Gesellschaft zu destabilisieren, missbraucht werden können;“
2.Teil
„Übermittlungs-“
3.Teil
„weist darauf hin, dass Hintertüren die Stärke und Effizienz einer Verschlüsselung schwer beeinträchtigen und von Kriminellen und externen staatlichen Akteuren aus Nicht-EU-Ländern, die bestrebt sind, unsere Gesellschaft zu destabilisieren, missbraucht werden können;“
4.Teil
„fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob eine rechtliche Lösung gefunden werden kann, damit Strafverfolgungsbehörden unter Wahrung der Grundrechte rechtmäßig und gezielt Zugang zu Daten erhalten;“
ECR, PPE:
§ 39
1.Teil
„unterstreicht die Bedeutung von Belegen für die Wirksamkeit vorhandener EU-Sicherheitsmaßnahmen; weist darauf hin, dass das Maß, in dem die Einschränkung von Grundrechten als notwendig und verhältnismäßig eingestuft werden kann, von der Wirksamkeit dieser Strategien abhängt,“
2.Teil
„die durch öffentlich verfügbare quantitative und qualitative Nachweise belegt wurde;“
3.Teil
„bedauert, dass die Kommission bisher lediglich sporadische Belege für Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung gestellt hat und keine umfassenden Belege;“
§ 40
1.Teil
„fordert die Kommission auf, derzeitige Sicherheitsstrategien und -vereinbarungen regelmäßig zu bewerten und gegebenenfalls mit der Rechtsprechung des EuGH in Einklang zu bringen;“
2.Teil
„ist der Ansicht, dass die Abkommen mit den USA und Australien über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Abkommen) dringend geändert werden müssen, um mit der Rechtsprechung des EuGH übereinzustimmen und hält die Weigerung der Kommission, zu handeln, dementsprechend für eine schwerwiegende Unterlassung;“
36. Notwendigkeit einer gesonderten Ratsformation „Gleichstellung der Geschlechter“
gesamter Text ohne die Worte „und der damit verbundenen Rechte“
2.Teil
diese Worte
37. Änderungen der Geschäftsordnung zur Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebs unter außergewöhnlichen Umständen
Bericht: Gabriele Bischoff (A9-0194/2020) (Mehrheit der Mitglieder des Parlaments erforderlich für den Text der Geschäftsordnung, einfache Mehrheit erforderlich für die Auslegungen und den Vorschlag für einen Beschluss)
Gegenstand
Änd. Nr.
Verfasser(in)
NA etc.
Abstimmung
NA/EA – Bemerkungen
Geschäftsordnung
Änderungsanträge des federführenden Ausschusses – Abstimmung en bloc
Ausschuss
NA
+
609, 21, 66
Nach Artikel 237
6
Verts/ALE
NA
-
159, 466, 71
2
Ausschuss
NA
+
601, 73, 22
7
Verts/ALE
NA
-
162, 502, 32
4
Ausschuss
NA
+
660, 17, 18
Vorschlag für einen Beschluss
§ 6
8
S&D, PPE, Renew, Verts/ALE, GUE/NGL
NA
+
655, 38, 3
§ 7
9
S&D, PPE, Renew, Verts/ALE, GUE/NGL
NA
+
602, 35, 59
Vorschlag für einen Beschluss
NA
+
598, 58, 33
38. Bestimmte Aspekte der Sicherheit und Konnektivität im Eisenbahnverkehr im Hinblick auf den Ärmelkanaltunnel ***I
gesamter Text ohne die Worte „auf unter 1,5 °C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau“
2.Teil
diese Worte
§ 14
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „sowie für die rasche Reaktion auf Klimakatastrophen“
2.Teil
diese Worte
§ 21
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „auf klimabedingte Fluchtbewegungen“ und „und stellt fest, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden müssen,“
2.Teil
diese Worte
§ 41
1.Teil
„fordert die Kommission auf, die Klima- und Umweltauswirkungen aller einschlägigen Legislativ- und Haushaltsvorschläge gründlich zu bewerten“
2.Teil
„und dafür zu sorgen, dass sie vollständig an das Ziel angeglichen werden, die globale Erwärmung auf unter 1,5 °C zu begrenzen;“
§ 57
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „ist der Ansicht, dass der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ ausdrücklich in der nächsten Anpassungsstrategie Erwähnung finden sollte, vor allem“
2.Teil
diese Worte
§ 67
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „Klimakatastrophen wie“
2.Teil
diese Worte
Erwägung I
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „klimabedingte Fluchtbewegungen“
2.Teil
diese Worte
S&D:
§ 39
1.Teil
„weist auf den hohen Energieverbrauch im Bereich der Wasserwirtschaft hin;“
2.Teil
„fordert die Kommission auf, Energieeffizienzmaßnahmen und die Möglichkeit, behandeltes Abwasser als vor Ort verfügbare erneuerbare Energiequelle zu nutzen, zu erwägen; weist darauf hin, dass die geltende Richtlinie über die Aufbereitung von städtischem Abwasser seit ihrer Verabschiedung 1991 nicht überprüft wurde; fordert die Kommission auf, die Richtlinie über die Aufbereitung von städtischem Abwasser zu überprüfen, damit sie einen positiven Beitrag zu den Klima- und Umweltzielen der EU leisten kann;“
PPE, ECR
§ 46
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „insbesondere auf die Notwendigkeit eines verbesserten EU-Rechtsrahmens zum Bodenschutz“
„stellt fest, dass der Petitionsausschuss häufig Beschwerden über Verletzungen des Rechtsstaatsprinzips durch bestimmte Behörden erhält; weist darauf hin, dass die effektive, gleiche und einheitliche Anwendung des EU-Rechts eine Grundvoraussetzung für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit ist, bei der es sich gemäß Artikel 2 EUV um einen der Werte handelt, auf die sich die Union und ihre Mitgliedstaaten gründen;“
2.Teil
„fordert die Kommission auf, unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips die in ihrer Mitteilung vom 17. Juli 2019 mit dem Titel „Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union – Ein Konzept für das weitere Vorgehen“ (COM(2019)0343) gegebenen Zusagen einzuhalten, um eine Kultur der Achtung der Rechtsstaatlichkeit zu fördern, die Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden zu stärken und den derzeitigen Bedrohungen in der Union mit einer wirkmächtigen gemeinsamen Antwort zu begegnen;“
PPE, S&D:
§ 29
1.Teil
„hält es für wesentlich, dass die Bürger direkt an der Initiierung von Legislativvorschlägen beteiligt werden können; betont, dass die europäische Bürgerinitiative ein grundlegendes Instrument für die aktive Bürgerschaft und die Beteiligung der Öffentlichkeit ist; begrüßt die Annahme der neuen Vorschriften für die europäische Bürgerinitiative am 17. April 2019, die eine Reihe struktureller und technischer Verbesserungen mit sich bringen, wodurch dieses Instrument benutzerfreundlicher und leichter zugänglich gemacht und eine stärkere Teilhabe der EU-Bürgerinnen und -Bürger am Gesetzgebungsverfahren der Union zu erleichtert werden soll; nimmt die beträchtliche Zahl neuer europäischer Bürgerinitiativen zur Kenntnis, die von der Kommission im Jahr 2019 registriert wurden, was zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit nutzen, partizipatorische Instrumente zu nutzen, um ein Mitspracherecht in der Politikgestaltung und im Gesetzgebungsprozess zu erhalten; fordert mehr Informationskampagnen zur Rolle der EBI, um die Nutzung dieses Instruments durch die europäischen Bürger zu fördern; bedauert, dass die Mehrheit der erfolgreichen EBI bislang nicht zu einem Legislativvorschlag der Kommission geführt hat; empfiehlt der Kommission, so offen wie möglich auf EBI zu reagieren, um dieses Instrument in den Augen der Bürger zu einem echten Erfolg der europäischen partizipativen Demokratie zu machen;“
2.Teil
„fordert die Kommission daher auf, einen Gesetzgebungsvorschlag auf der Grundlage jeder erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative, die vom Europäischen Parlament unterstützt wurde, vorzulegen;“
41. Die Verschlechterung der Lage im Hinblick auf die Menschenrechte in Ägypten, insbesondere der Fall der Aktivisten der Ägyptischen Initiative für persönliche Rechte (EIPR)
§§ 2, 3, 4, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 17; Erwägungen B, C, D, F, H, K, M, N
Anträge auf getrennte Abstimmung
GUE/NGL:
§ 15
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „begrüßt die Annahme einer globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte“ und „/„Magnitsky Act“ der EU“ und „durch den Rat“;
2.Teil
„begrüßt die Annahme einer globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte“ und „durch den Rat“;
3.Teil
„/„Magnitsky Act“ der EU“
42. Neuer Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021
Bericht: Pierre Larrouturou, Olivier Chastel (A9-0267/2020)
Gegenstand
Änd. Nr.
Verfasser(in)
NA etc.
Abstimmung
NA/EA – Bemerkungen
§ 2
1
GUE/NGL
NA
-
203, 404, 79
§ 4
2
GUE/NGL
NA
-
120, 544, 22
Nach § 4
7
ID
NA
-
106, 522, 55
8
ID
NA
-
87, 541, 56
Nach § 7
4
ID
NA
-
112, 555, 16
§ 8
3
GUE/NGL
NA
-
264, 365, 57
Nach § 8
5
ID
NA
-
100, 570, 12
Nach § 12
6
ID
NA
-
97, 579, 8
Entschließung (gesamter Text)
NA
+
540, 77, 70
43. Grundlegende Konnektivität im Güter- und Personenkraftverkehr nach dem Ende des Übergangszeitraums im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ***I
44. Grundlegende Konnektivität im Luftverkehr nach dem Ende des Übergangszeitraums im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ***I
46. Fanggenehmigungen für Fischereifahrzeuge der Union in den Gewässern des Vereinigten Königreichs und Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen des Vereinigten Königreichs in den Unionsgewässern ***I