8. Verhandlungen vor der ersten Lesung des Parlaments (Artikel 71 GO) (Weiterbehandlung)
Die Präsidentin gibt bekannt, dass sie zu den im Protokoll vom Montag, 14. Dezember 2020, (Punkt 10 des Protokolls vom 14.12.2020) bekannt gegebenen Beschlüssen über die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen keinen Antrag von Mitgliedern oder einer oder mehreren Fraktionen, durch die mindestens die mittlere Schwelle erreicht wird, erhalten hat.
Somit konnte der LIBE-Ausschuss nach Ablauf der in Artikel 71 Absatz 2 GO genannten Frist die Verhandlungen aufnehmen.