11. Delegierte Rechtsakte und Durchführungsmaßnahmen (Artikel 111 Absatz 6 und Artikel 112 Absatz 4 Buchstabe d GO) (Weiterbehandlung)
Die Präsidentin weist darauf hin, dass die Empfehlungen des ENVI-, des AGRI- und des ECON-Ausschusses, keine Einwände gegen die delegierten Rechtsakte und Durchführungsmaßnahmen zu erheben, am Montag, dem 8. Februar 2021, im Plenum bekannt gegeben wurden (Punkt 7 des Protokolls vom 8.2.2021).
Innerhalb der in Artikel 111 Absatz 6 GO festgelegten Frist von 24 Stunden wurden keine Einwände gegen diese Empfehlungen erhoben.