Der Präsident gibt gemäß Artikel 63 Absatz 1 GO bekannt, dass er den folgenden Standpunkt des Rates mit den Gründen, aus denen der Rat seinen Standpunkt festgelegt hat, und dem Standpunkt der Kommission erhalten hat:
- Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung) – Vom Rat angenommen am 25. Januar 2021 (12262/1/2021 - COM(2021)0040 - C9-0011/2021 - 2017/0237(COD)) Ausschussbefassung: federführend TRAN
Die Dreimonatsfrist, über die das Parlament verfügt, um seinen Standpunkt festzulegen, beginnt somit am folgenden Tag, dem 12. Februar 2021.