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Protokoll
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Montag, 26. April 2021 - Brüssel

10. Berichtigung (Artikel 241 GO)

Der zuständige Ausschuss hat folgende Berichtigung zu einem vom Europäischen Parlament angenommenen Text unterbreitet:

– Berichtigung P8_TA(2019)0178(COR02) der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geographischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 1) – (In erster Lesung am 13. März 2019 festgelegter Standpunkt des Europäischen Parlaments im Hinblick auf den Erlass der genannten Verordnung P8_TA(2019)0178) – (COM(2016)0750 – C8-0496/2016 – 2016/0392(COD)) – ENVI-Ausschuss.

Gemäß Artikel 241 Absatz 4 GO gilt diese Berichtigung als angenommen, wenn nicht spätestens 24 Stunden nach ihrer Bekanntgabe von einer Fraktion oder einer Anzahl von Mitgliedern, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, beantragt wird, dass sie zur Abstimmung gestellt wird.

Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2022Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen