3. Verhandlungen vor der ersten Lesung des Parlaments (Artikel 71 GO) (Weiterbehandlung)
Der Präsident gibt bekannt, dass er zu dem im Protokoll vom Montag, 26. April 2021, (Punkt 12 des Protokolls vom 26.4.2021) bekannt gegebenen Beschluss über die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen keinen Antrag von Mitgliedern oder einer oder mehreren Fraktionen, durch die mindestens die mittlere Schwelle erreicht wird, erhalten hat.
Somit konnte der EMPL-Ausschuss nach Ablauf der in Artikel 71 Absatz 2 GO genannten Frist die Verhandlungen aufnehmen.