Die zuständigen österreichischen Behörden haben einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Harald Vilimsky gestellt, damit ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet werden kann.
Der Antrag wird gemäß Artikel 9 Absatz 1 GO an den zuständigen Ausschuss, den JURI-Ausschuss, überwiesen.