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Protokoll
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Mittwoch, 23. Juni 2021 - Brüssel

11. Delegierte Rechtsakte (Artikel 111 Absatz 2 GO)

Dem Parlament übermittelte Entwürfe delegierter Rechtsakte:

- Delegierte Verordnung der Kommission zur Berichtigung der schwedischen Sprachfassung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (C(2021)03990 - 2021/2754(DEA))

Frist für Einwände: 2 Monate nach dem Tag des Eingangs, dem 8. Juni 2021

Ausschussbefassung: federführend INTA

- Delegierte Verordnung der Kommission zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 hinsichtlich der Änderung traditioneller Begriffe im Weinsektor (C(2021)04116 - 2021/2758(DEA))

Frist für Einwände: 2 Monate nach dem Tag des Eingangs, dem 11. Juni 2021

Ausschussbefassung: federführend AGRI

- Delegierte Verordnung der Kommission zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/990 im Hinblick auf die Anforderungen an die von Geldmarktfonds im Rahmen von umgekehrten Pensionsgeschäften entgegengenommenen Vermögenswerte (C(2021)04143 - 2021/2764(DEA))

Frist für Einwände: 2 Monate nach dem Tag des Eingangs, dem 15. Juni 2021

Ausschussbefassung: federführend ECON

- Delegierte Verordnung der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf den Ausschluss von aus dem Vereinigten Königreich ankommenden Flügen aus dem Emissionshandelssystem der Union (C(2021)04244 - 2021/2766(DEA))

Frist für Einwände: 2 Monate nach dem Tag des Eingangs, dem 17. Juni 2021

Ausschussbefassung: federführend ENVI

Stellungnahme: ITRE (Artikel 57 GO)

- Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Normen für Ladepunkte für Elektrobusse (C(2021)04257 - 2021/2767(DEA))

Frist für Einwände: 2 Monate nach dem Tag des Eingangs, dem 17. Juni 2021

Ausschussbefassung: federführend TRAN

- Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten, die grenzüberschreitend Zahlungsdienste erbringen (C(2021)04273 - 2021/2768(DEA))

Frist für Einwände: 3 Monate nach dem Tag des Eingangs, dem 18. Juni 2021

Ausschussbefassung: federführend ECON

Letzte Aktualisierung: 30. November 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen