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Protokoll
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Montag, 13. September 2021 - Straßburg

23. Erklärungen zur Abstimmung

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung:

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung gemäß Artikel 194 GO werden auf die den Mitgliedern vorbehaltenen Seiten auf der Website des Parlaments aufgenommen.

Ausnahmsweise werden Erklärungen zur Abstimmung im Umfang von höchstens 400 Wörtern akzeptiert.

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2022Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen