2. Vorschlag über die Einsetzung einer Delegation in der Parlamentarischen Versammlung EU-Vereinigtes Königreich und die Festlegung ihrer zahlenmäßigen Zusammensetzung
5. Verlängerung der Amtszeit von Julia Laffranque als Mitglied des durch Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingerichteten Ausschusses
Vorschlag für einen Beschluss: B9-0478/2021 (geheime Abstimmung (Artikel 191 Absatz 1 GO))
Gegenstand
NA etc.
Abstimmung
NA/EA – Bemerkungen
Vorschlag für einen Beschluss
geh.
+
621, 45, 26
6. Ernennung des Vorsitzes der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
8. Die Rolle der Entwicklungspolitik bei der Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt in Entwicklungsländern vor dem Hintergrund der Umsetzung der Agenda 2030
gesamter Text ohne die Worte „tatsächlich und potenziell betroffenen“
2.Teil
diese Worte
§ 41
1.Teil
„stellt fest, dass die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in den Freihandelsabkommen der EU nicht wirksam durchsetzbar sind;“
2.Teil
„fordert die Kommission auf, die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in den Freihandelsabkommen der EU zu stärken, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmungen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt; betont, dass sich die Bestimmungen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und die umweltpolitischen Ziele der Freihandelsabkommen der EU nur dann wirksam durchsetzen lassen, wenn sie klar und konkret sind und ihre Umsetzung überprüft werden kann; fordert die Kommission auf, im Rahmen der bevorstehenden Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans weitere Maßnahmen und die Zuweisung weiterer Ressourcen in Betracht zu ziehen, um unter Anwendung des Grundsatzes der Politikkohärenz im Interesse nachhaltiger Entwicklung die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung wirksam umzusetzen;“
§ 43
1.Teil
„hebt hervor, dass die biologische Vielfalt von Kulturpflanzen und Nutztieren infolge des internationalen Handels zurückgegangen ist;“
2.Teil
„fordert eine umfassende Bewertung der direkten und indirekten Auswirkungen der Freihandelsabkommen der EU auf die biologische Vielfalt;“
§ 44
1.Teil
„fordert die Kommission auf, ihre Handelspolitik und insbesondere die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sorgfältig zu überprüfen, damit sie den Grundsätzen der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, dem Übereinkommen von Paris und dem Grünen Deal nicht zuwiderläuft;“
2.Teil
„fordert die Kommission und den Rat auf, keine neuen Freihandelsabkommen zu schließen, mit denen dazu beigetragen werden könnte, dass die Entwaldung und der Verlust an biologischer Vielfalt weltweit verstärkt werden;“
§ 50
1.Teil
„betont, dass sichergestellt werden muss, dass die Vorteile der genetischen Ressourcen der Natur ausgewogen und gerecht verteilt sind, und hebt hervor, dass diesbezüglich Kohärenz in den internationalen Übereinkommen herrschen muss; hebt hervor, dass Regelungen zum Schutz der genetischen Ressourcen und des entsprechenden traditionellen Wissens im Einklang mit internationalen Verpflichtungen zur Stärkung und Achtung der Rechte indigener Völker stehen müssen, die in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker von 2007 und im IAO-Übereinkommen Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker von 1989 verankert sind;“
2.Teil
„betont, dass gemäß der Richtlinie 98/44/EG in Patentverfahren offengelegt werden muss, woher genetische Ressourcen stammen, falls dieser Ursprung bekannt ist; fordert die Kommission auf, sich dafür einzusetzen, dass die WTO-Regeln mit dem Protokoll von Nagoya zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt in Einklang gebracht werden, um Biopiraterie wirksam zu verhindern;“
§ 65
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „und die Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs des Internationalen Strafgerichtshofs auf Straftaten, die einem Ökozid gleichkommen, gefördert wird;“
2.Teil
diese Worte
Erwägung AF
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „neben dem internationalen Handel auch“
2.Teil
diese Worte
9. Künstliche Intelligenz im Strafrecht und ihre Verwendung durch die Polizei und Justizbehörden in Strafsachen
„betont, dass jede Technologie zweckentfremdet werden kann, und fordert daher eine strenge demokratische Kontrolle und unabhängige Aufsicht über alle KI-fähigen Technologien, die von Strafverfolgungs- und Justizbehörden eingesetzt werden, insbesondere über solche, die für die Massenüberwachung oder das Erstellen von Massenprofilen zweckentfremdet werden können;“
2.Teil
„nimmt daher mit großer Sorge das Potenzial bestimmter KI-Technologien zur Kenntnis, die in der Strafverfolgung für Massenüberwachungszwecke eingesetzt werden; unterstreicht das rechtliche Erfordernis, eine Massenüberwachung mittels KI-Technologien zu verhindern, die per definitionem nicht den Grundsätzen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit entspricht, und den Einsatz von Anwendungen zu verbieten, die dazu führen könnten;“
10. Auswirkungen von Gewalt in Paarbeziehungen und von Sorgerechtsregelungen auf Frauen und Kinder
Bericht: Elena Kountoura, Luisa Regimenti (A9-0254/2021)
Gegenstand
Änd. Nr.
Verfasser(in)
NA etc.
Abstimmung
NA/EA – Bemerkungen
§ 5
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
528, 134, 29
2/NA
+
378, 290, 20
§ 14
§
ursprünglicher Text
NA
+
401, 187, 104
§ 15
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
624, 28, 40
2/NA
+
403, 156, 132
§ 18
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
647, 34, 10
2/NA
+
497, 144, 47
§ 41
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
547, 72, 73
2/NA
+
379, 225, 87
§ 47
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
630, 17, 45
2/NA
+
430, 204, 58
Entschließungsantrag (gesamter Text)
NA
+
510, 31, 141
Anträge auf gesonderte Abstimmung
Mitglieder:
§ 14
Anträge auf getrennte Abstimmung
Mitglieder:
§ 5
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „fordert Bulgarien, Lettland, Litauen, die Slowakei, Tschechien und Ungarn nachdrücklich auf, das Übereinkommen von Istanbul zu ratifizieren;“
2.Teil
diese Worte
§ 15
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „begrüßt den Vorschlag einer Richtlinie über angemessene Mindestlöhne und den Vorschlag verbindlicher Maßnahmen zur Lohntransparenz;“
2.Teil
diese Worte
§ 18
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „einschließlich Leistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit,“
2.Teil
diese Worte
§ 41
1.Teil
„erklärt sich besorgt angesichts der Auswirkungen von Geschlechterstereotypen und geschlechterspezifischen Vorurteilen, die zu geschlechterbasierter Gewalt gegen Frauen sowie dazu führen, dass Frauen weniger Glaubwürdigkeit zugebilligt wird, insbesondere bei angeblich falschen Vorwürfen von Kindesmisshandlung und häuslicher Gewalt; ist auch besorgt über den Mangel an spezifischen Schulungen für Richter, Staatsanwälte und Angehörige der Rechtsberufe; betont, wie wichtig Maßnahmen zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und patriarchalischen Vorurteilen auf dem Wege von Bildungs- und Sensibilisierungskampagnen sind; fordert die Mitgliedstaaten zur Überwachung und Bekämpfung der Kultur der Verunglimpfung von Frauen auf; verurteilt die Anwendung, Akzeptanz und Übernahme unwissenschaftlicher Theorien und Konzepte in Sorgerechtsfällen, die Müttern als Strafe das Sorgerecht absprechen, wenn sie versuchen, Fälle von Kindesmissbrauch oder geschlechtsspezifischer Gewalt anzuzeigen, indem verhindert wird, dass sie das Sorgerecht erhalten oder indem sie deren elterlichen Rechte einschränken; betont, dass das Konzept der so genannten „Eltern-Kind-Entfremdung“, das sich auf keinerlei wissenschaftliche Grundlage stützt, sondern auf geschlechtsspezifischen Stereotypen fußt, Frauen zum Nachteil gereichen kann, die Opfer von Gewalt in Paarbeziehungen werden, da dadurch Müttern die Schuld für die „Entfremdung“ ihrer Kinder vom Vater angelastet, die elterliche Kompetenz des Opfers infrage gestellt, die Aussagen des Kindes und die Gewaltrisiken, denen Kinder ausgesetzt sind, missachtet und die Rechte und die Sicherheit von Müttern und Kindern gefährdet werden;“
2.Teil
„fordert die Mitgliedstaaten auf, das Syndrom der Eltern-Kind-Entfremdung in ihrer Rechtspraxis und ihrem Recht nicht anzuerkennen und von seiner Verwendung in Gerichtsverfahren, insbesondere bei Ermittlungen zur Feststellung von Gewalt, abzuraten oder es sogar zu verbieten;“
§ 47
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „bedauert in diesem Zusammenhang, dass bei deren letzter Überarbeitung ihr Anwendungsbereich nicht auch auf eingetragene Partnerschaften und nicht verheiratete Paare ausgedehnt wurde;“
2.Teil
diese Worte
11. EU-Politikrahmen für die Straßenverkehrssicherheit im Zeitraum 2021 bis 2030 – Empfehlungen für die nächsten Schritte auf dem Weg zur „Vision Null Straßenverkehrstote“
„begrüßt den in der Biodiversitätsstrategie für 2030 unterbreiteten Vorschlag der Kommission, mindestens 30 % der Meeresgebiete der EU zu schützen, indem beispielsweise Bestandsauffüllungsgebiete nach Maßgabe der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) […] ausgewiesen werden […]“;
2.Teil
„und Gebiete […], in denen die schädlichsten Fischereitechniken und Wirtschaftstätigkeiten eingeschränkt sind;“
Änderungsantrag 2
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „um die […] angegebenen vollen 30 %“
2.Teil
diese Worte
Änderungsantrag 3
1.Teil
„fordert die GFCM auf, eine ehrgeizige und ganzheitliche neue gemeinsame Strategie für Fischerei und Aquakultur im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für den Zeitraum 2021–2025 vorzuschlagen, die wirksame und nachhaltige Bewirtschaftungsmaßnahmen auf regionaler und nationaler Ebene nach dem MSY-Ansatz umfassen muss; fordert die GFCM auf, sich mit Problemen wie der Erderwärmung, der IUU-Fischerei und der Freizeitfischerei zu befassen und neue Bestandsauffüllungsgebiete einzurichten;“
2.Teil
„und Fangverbotszonen“
13. Einwand gemäß Artikel 112 Absätze 2 und 3 GO: Wirkstoffe, einschließlich Chlortoluron und Difenoconazol
14. Einwand gemäß Artikel 111 Absatz 3 GO: Technische Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet
Entschließungsanträge: B9-0476/2021, B9-0477/2021 (Mehrheit der Mitglieder des Parlaments erforderlich)
16. Bericht über die Umsetzung der Treuhandfonds der EU und der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei
Bericht: György Hölvényi, Janusz Lewandowski, Milan Zver (A9-0255/2021)
Gegenstand
Änd. Nr.
Verfasser(in)
NA etc.
Abstimmung
NA/EA – Bemerkungen
Nach § 3
2
ID
NA
-
103, 566, 18
§ 24
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
592, 8, 89
2/NA
+
510, 158, 21
3/NA
+
650, 11, 28
§ 26
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
357, 288, 44
2/NA
+
618, 39, 32
§ 27
§
ursprünglicher Text
NA
+
524, 149, 15
Nach § 37
3
ID
NA
-
116, 516, 54
4
ID
NA
-
157, 516, 13
Nach § 43
5
ID
NA
-
147, 525, 13
Nach § 47
6
ID
NA
-
94, 568, 23
§ 52
§
ursprünglicher Text
NA
+
568, 87, 34
Nach Erwägung A
1
ID
NA
-
101, 532, 52
Erwägung D
§
ursprünglicher Text
getr.
1/NA
+
557, 76, 55
2/NA
+
591, 55, 42
Entschließungsantrag (gesamter Text)
NA
+
493, 88, 103
Anträge auf gesonderte Abstimmung
ECR:
§§ 27, 52
Anträge auf getrennte Abstimmung
ECR:
§ 24
1.Teil
„nimmt zur Kenntnis, dass 78 Projekte zur Stärkung der wirtschaftlichen Chancen und Beschäftigungsmöglichkeiten beigetragen haben, 97 Projekte zur Förderung der Resilienz von Gemeinschaften durchgeführt wurden, 75 Projekte der Migrationssteuerung gewidmet waren und 75 Projekte zur Verbesserung der Regierungsführung und Konfliktprävention beigetragen haben;“
2.Teil
„stellt mit Besorgnis fest, dass aufgrund besonderer Umstände die Migrationssteuerung in einigen Projekten in den Mittelpunkt des EU-Handelns gerückt ist;“
3.Teil
„bekräftigt jedoch, dass an den ursprünglichen Zielen einer Verbesserung der Resilienz und Bekämpfung der Ursachen der Migration festgehalten werden sollte;“
§ 26
1.Teil
„bedauert, dass bis zu 37 % des EU-Treuhandfonds für Afrika für Maßnahmen zur Einschränkung und Verringerung der Migration bereitgestellt werden, während weniger als 9 % für die Bekämpfung der Ursachen von Migration und Zwangsumsiedlung bereitgestellt werden; stellt fest, dass weniger als 1,5 % des EU-Treuhandfonds für Afrika für reguläre Migrationskanäle bereitgestellt wurden;“
2.Teil
nimmt zur Kenntnis, dass Sicherheit für die Stabilität der afrikanischen Partnerländer unerlässlich ist und dass die EU Partnerländer dabei unterstützen muss, die Ursachen für irreguläre Migrationsströme, Schleuserkriminalität und Menschenhandel zu bekämpfen;“
Erwägung D
1.Teil
„in der Erwägung, dass die Einrichtung sowohl der EU-Treuhandfonds als auch der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei mit der Notwendigkeit einer flexiblen und raschen Ad-hoc-Reaktion, die im klassischen institutionellen Rahmen nicht möglich wäre, sowie mit den begrenzten Mitteln und der begrenzten Flexibilität im Rahmen des EU-Haushalts begründet wurde; in der Erwägung, dass mit dem neuen Finanzrahmen der EU für Außenmaßnahmen (Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI)/Europa in der Welt)) die Zwänge, aufgrund derer Treuhandfonds eingerichtet werden müssen, um flexibler und rascher auf spezifische Krisen zu reagieren, überwunden werden sollten;“
2.Teil
„in der Erwägung, dass Instrumente wie EU-Treuhandfonds, die nicht im EU-Haushalt verankert sind, sowie außerordentliche Instrumente wie die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei die Grundsätze der demokratischen Rechenschaftspflicht, der Transparenz und der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gefährden und die Rolle des Parlaments und die Integrität und Einheit des Haushalts der Union untergraben; in der Erwägung, dass das Parlament im Zusammenhang mit der Einrichtung der außerhalb des Haushaltsplans angesiedelten Instrumente nicht konsultiert wurde; in der Erwägung, dass Mittel aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in den EU-Treuhandfonds für Afrika und den EU-Treuhandfonds Bêkou geflossen sind und deshalb das Parlament in keiner Weise in die Einrichtung dieser beiden EU-Treuhandfonds eingebunden war; in der Erwägung, dass sich die mögliche Einbeziehung des Parlaments auf einen Einwand gegen die Entwürfe von Durchführungsbeschlüssen über die Gründungsabkommen zum EU-Treuhandfonds Madad und zum EU-Treuhandfonds für Kolumbien beschränkte;“
17. Stand der Fähigkeiten der EU im Bereich der Cyberabwehr
„fordert die Kommission auf, die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 strukturell in den Prozess des Europäischen Semesters einzubinden, da damit Strategien und Ansätze in den Mitgliedstaaten angeregt werden sollten und die Inklusivität der Gesellschaft gestärkt und die Beschäftigung und der soziale Schutz von Menschen mit Behinderungen gefördert werden sollte;“ ohne die Worte „die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 strukturell in den Prozess des Europäischen Semesters einzubinden, da damit Strategien und Ansätze in den Mitgliedstaaten angeregt werden sollten“
2.Teil
diese Worte
3.Teil
„fordert die Kommission auf, jährlich zu überprüfen, wie die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema in den Prozess des Europäischen Semesters einbezogen wurden;“
§ 31
1.Teil
„fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen ohne jegliche Einschränkungen in den Prozess der Politikgestaltung einbezogen werden; stellt fest, dass das Übereinkommen volle politische Teilhabe vorsieht, was bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen in der Lage sein müssen, gleichberechtigt mit anderen an Wahlen und Entscheidungsprozessen teilzunehmen;“
2.Teil
„fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten für Menschen mit Behinderungen eine erleichterte Einbürgerung oder besondere Ausnahmen von Einbürgerungstests vorsehen, damit sie die Staatsbürgerschaft erwerben können;“
§ 117
1.Teil
„fordert die universelle Achtung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte und des Zugangs dazu; bedauert die Rückschritte im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte von Frauen in einigen Ländern, was Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders schadet, da sie beim Zugang zur Gesundheitsversorgung mit zusätzlichen Hindernissen konfrontiert sind; erachtet es als sehr wichtig, dass die Mitgliedstaaten alle Maßnahmen treffen, die erforderlich sind, um gegen Zwangssterilisierungen vorzugehen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, mit öffentlichen Investitionen den uneingeschränkten Zugang von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten sicherzustellen;“ ohne die Worte „und der damit verbundenen Rechte“, „und der damit verbundenen Rechte“, „öffentlichen“ und „und den damit verbundenen Rechten“
2.Teil
diese Worte
3.Teil
„bedauert, dass Mädchen mit Behinderungen die Sexualerziehung oft verwehrt wird; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für eine umfassende und inklusive Sexualerziehung zu sorgen;“
§ 119
1.Teil
gesamter Text ohne das Wort „strenge“
2.Teil
dieses Wort
Erwägung BG
1.Teil
„in der Erwägung, dass das Engagement für eine bessere Inklusion und den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Politikbereichen zum Ausdruck kommen sollte,“
„stellt fest, dass eine vollwertige Bankenunion zusammen mit einer vollständig integrierten und starken Kapitalmarktunion zur Resilienz der europäischen Wirtschaft beitragen, das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion unterstützen und die internationale Rolle des Euro stärken würde; betont, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen erforderlich sind, damit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim Zugang zu Finanzmitteln nicht benachteiligt werden, und dass die Emission von verbrieften Produkten sorgfältig überwacht werden muss; ist der Ansicht, dass die gesamte Last der Erholung von der Krise nicht den Banken aufgebürdet werden sollte, sondern vielmehr eine starke Kapitalmarktunion gefördert werden sollte, die zur Reaktivierung und Resilienz der europäischen Wirtschaft beiträgt; ist der Ansicht, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität Impulse für die Vollendung der Bankenunion geben kann, wenn man die entscheidende Rolle des Bankensektors bei der Gewährung des Zugangs zu Krediten und der Weiterleitung der verfügbaren Mittel an die Realwirtschaft, insbesondere für nachhaltige und sozial verantwortliche Investitionen, bedenkt; betont die Rolle, die private Finanzmittel und Investitionen neben öffentlichen Investitionen bei der Unterstützung des Klimawandels spielen, wie im Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa festgelegt; fordert die Kommission auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Finanzmarktaktivitäten besser mit den Nachhaltigkeitszielen und den Kriterien für Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Kriterien) in Einklang zu bringen, was auch einen Legislativvorschlag für die Entwicklung von Nachhaltigkeitsratings auf der Grundlage solcher Kriterien einschließt;“
2.Teil
„fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen im Bereich der nachhaltigen Finanzwirtschaft fortzusetzen, indem sie die verbleibenden delegierten Rechtsakte im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung und der Offenlegungsverordnung erlässt und unter anderem eine solide Methodik zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen anwendet;“
§ 45
1.Teil
„begrüßt die Bemühungen des SSM, den Banken Leitlinien und Klarheit für die Selbstbewertung und angemessene Meldung von Umwelt- und Klimaschutzrisiken zu bieten; betont, dass durch die Aufsichtsbehörden weiterer Druck auf die Finanzinstitute ausgeübt werden muss, damit diese klima- und umweltbezogene Risiken ordnungsgemäß offenlegen;“
2.Teil
„hält den Stresstest für Klimarisiken des SSM für einen wichtigen Schritt bei der Bewertung der Praktiken der Banken und bei der Ermittlung konkreter Bereiche, in denen Verbesserungen möglich sind; würdigt in diesem Zusammenhang die Empfehlung aus dem EZB-Leitfaden zu klima- und umweltbezogenen Risiken, einen strategischen, umfassenden Ansatz zur Ausräumung der klimabezogenen Risiken zu verbessern; befürwortet die Idee, dass die Banken im Jahr 2021 eine Selbsteinschätzung und Aktionspläne erstellen, denen im Jahr 2022 eine aufsichtliche Überprüfung der Maßnahmen der Banken folgen soll; ist der Ansicht, dass die genannten Selbstbewertungen und Meldungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen und die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Banken nicht beeinträchtigen dürfen; nimmt die Initiative der EBA zur Durchführung eines EU-weiten Pilotprojekts zum Klimarisiko zur Kenntnis und stellt fest, dass die Offenlegung von Übergangsstrategien und Treibhausgasemissionen verbessert werden muss, damit Banken und Aufsichtsbehörden das Klimarisiko genauer bewerten können; weist darauf hin, dass Investitionen in nicht nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und diesbezügliche Kredite zu gestrandeten Vermögenswerten oder verlorenen Investitionen führen können;“
§ 53
1.Teil
„vertraut darauf, dass die Einführung einer Letztsicherung für den SRF im Jahr 2022, zwei Jahre früher als ursprünglich vorgesehen, in Form einer verlängerungsfähigen Kreditlinie aus dem ESM, die ein Sicherheitsnetz für Bankenabwicklungen in der Bankenunion bietet, den Rahmen für das Krisenmanagement stärken wird und ein wichtiger Schritt in Richtung der Vollendung der Bankenunion ist; stellt fest, dass die erhebliche Aufstockung des SRF zusammen mit der gemeinsamen Letztsicherung dem SRB Zugang zu kombinierten Mitteln weit über 100 Mrd. EUR verschaffen wird; weist darauf hin, dass die Risiken in den Bankensystemen weiter reduziert werden müssen;“
2.Teil
„parallel zur Einrichtung des EDIS“
Verts/ALE:
§ 20
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „betont, dass bei der derzeitigen Überarbeitung der Grundsatz beachtet werden sollte, dass die Eigenkapitalanforderungen insgesamt nicht wesentlich erhöht werden sollen, während gleichzeitig die allgemeine Finanzlage der europäischen Banken gestärkt wird;“
2.Teil
diese Worte
21. Reform der EU-Politik im Bereich schädliche Steuerpraktiken (einschließlich der Reform der Gruppe „Verhaltenskodex“)
„in der Erwägung, dass der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau und der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im August 2018 eine gemeinsame Erklärung abgegeben haben, in der sie betonen, dass der Zugang zu Abtreibungen unter sicheren und legalen Bedingungen sowie zu den damit verbundenen Diensten und Informationen ein wesentlicher Aspekt der reproduktiven Gesundheit von Frauen ist, und in der sie die Länder nachdrücklich auffordern, Beschränkungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte von Frauen und Mädchen ein Ende zu setzen, da durch diese Beschränkungen ihre Gesundheit und ihr Leben gefährdet werden;“
2.Teil
„in der Erwägung, dass der Zugang zu Abtreibung ein Menschenrecht ist, wohingegen die Verzögerung oder Verweigerung einer Abtreibung eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt ist und Folter und/oder grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkommen kann;“
3.Teil
„in der Erwägung, dass sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte Ziele im Rahmen des SDG 3 und des SDG 5 der Vereinten Nationen sind, und in der Erwägung, dass die Beseitigung geschlechtsbezogener Gewalt und aller schädlichen Praktiken gegen Frauen ein Ziel im Rahmen des SDG 5 ist;“
Erwägung U
1.Teil
„in der Erwägung, dass SB8 eine der strengsten Abtreibungsmaßnahmen in den USA ist und dadurch Abtreibungen in dem Bundestaat verboten werden, nachdem der Herzschlag des Fötus festgestellt werden kann, wobei Ausnahmen nur bei medizinischen Notfällen vorgesehen sind, nicht jedoch bei Vergewaltigung, Inzest oder gesundheitlichen Problemen des Fötus, die ein dauerhaftes Überleben nach der Geburt unmöglich machen;“
2.Teil
„in der Erwägung, dass es sich dabei um eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt handelt, die Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung darstellen kann;“
§ 12
1.Teil
„betont, dass äußerst restriktive Gesetze zum Verbot von Abtreibungen nicht den Bedarf an Abtreibungen verringern, sondern zur Folge haben, dass Frauen heimlich abtreiben, für Abtreibungen verreisen oder ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen zu Ende führen, was eine Verletzung der Menschenrechte […] darstellt,“
2.Teil
„und eine Form geschlechtsbezogener Gewalt“
3.Teil
„die die Rechte von Frauen und Mädchen auf Leben, körperliche und geistige Unversehrtheit, Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Gesundheit beeinträchtigt;“
§ 20
1.Teil
„verurteilt aufs Schärfste die Rückschritte bei den Frauenrechten und der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten in den Vereinigten Staaten und weltweit“
2.Teil
„und fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), die Kommission und alle EU-Mitgliedstaaten auf, alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um ihre Gegenmaßnahmen zu verstärken;“
3.Teil
„weist darauf hin, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte grundlegende Menschenrechte sind, die gestärkt werden sollten und in keiner Weise geschwächt oder entzogen werden dürfen;“
25. Die Lage in Belarus ein Jahr nach dem Beginn der Proteste und ihrer gewaltsamen Niederschlagung
gesamter Text ohne die Worte „ist besorgt über den Mangel an Transparenz hinsichtlich der Lage im Grenzgebiet zwischen Polen und Belarus und fordert die staatlichen Stellen Polens nachdrücklich auf, in transparenter Art und Weise sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften, Strategien und Verfahren, die an der Grenze zwischen Polen und Belarus zur Anwendung kommen, mit dem Unionsrecht im Einklang stehen, Organisationen der Zivilgesellschaft und den Medien Zugang zum Grenzgebiet zu gewähren und mit Frontex zusammenzuarbeiten, um die herrschende Krise gemeinsam zu lösen;“
2.Teil
diese Worte
Verts/ALE:
§ 16
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „eine Form der hybriden Kriegsführung ist“
2.Teil
diese Worte
PPE:
§ 3
1.Teil
„besteht darauf, dass die Grundfreiheiten und die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und eine funktionierende unabhängige Justiz in Belarus gewahrt werden“
2.Teil
„und dass jegliche Repression, Verfolgung, Misshandlung, sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt, Verschleppung und Folter eingestellt und die Todesstrafe umgehend und endgültig abgeschafft wird; fordert, dass Frauen und schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, darunter Menschen mit Behinderungen und LGBTQI-Personen, nicht länger diskriminiert werden;“
S&D:
§ 18
1.Teil
„fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, in dieser Lage einen gemeinsamen Ansatz zu beschließen, der auf den einschlägigen Bestimmungen des Unionsrechts und des Völkerrechts, den Grundsätzen der Solidarität, Transparenz und Rechenschaftspflicht und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten beruht;“
2.Teil
„fordert die Kommission auf, dringend gezielte Legislativvorschläge vorzulegen, mit denen den Mitgliedstaaten die erforderlichen Absicherungen geboten werden, um rasch und wirksam auf zum Zwecke der Instrumentalisierung der Migration betriebene Kampagnen von Drittländern reagieren zu können, indem insbesondere ein starker und wirksamer Schutz der Außengrenze der EU sichergestellt wird, konkrete Maßnahmen zur Verhinderung irregulärer Grenzübertritte ergriffen werden und Möglichkeiten vorgesehen werden, wie dem Missbrauch des Asylsystems durch feindselige Drittländer oder kriminelle Netzwerke Einhalt geboten werden kann;“
„begrüßt und unterstützt den Beschluss der Kommission vom Dezember 2020, die Auszahlung von Budgethilfe an die äthiopische Regierung aufzuschieben;“
2.Teil
„begrüßt die diplomatischen Bemühungen und die wiederholten Erklärungen des HR/VP und der Kommission, in denen sie nachdrücklich auf die Rechenschaftspflicht und einen ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe drängen und Missbräuche durch alle Parteien verurteilen; bekräftigt mit Nachdruck die Unterstützung der EU für die wichtige Arbeit, die von Michelle Bachelet als Hoher Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte geleistet wird;“
S&D, Verts/ALE:
§ 24
1.Teil
gesamter Text ohne die Worte „bis die aktuelle Krise vollständig bewältigt ist“