Die zuständigen deutschen Behörden haben mitgeteilt, dass Sven Schulze zum Mitglied der Landesregierung von Sachsen-Anhalt ernannt wurde.
Das Parlament nimmt zur Kenntnis, dass dieses Amt gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Akts vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments mit der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament unvereinbar ist. Gemäß Artikel 4 Absatz 1 und Absatz 4 Unterabsatz 2 GO stellt das Parlament das Freiwerden dieses Sitzes mit Wirkung vom 29. September 2021 fest und unterrichtet die betreffenden nationalen Behörden hiervon.