Gemäß Artikel 63 Absatz 1 GO angekündigter Standpunkt des Rates in erster Lesung:
- Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen - vom Rat am 28. September 2021 angenommen (09722/1/2021 - COM(2021)0617 - C9-0371/2021 - 2016/0107(COD)) Ausschussbefassung: federführend: ECON, JURI
Die Frist von drei Monaten gemäß Artikel 294 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, binnen der das Parlament seinen Standpunkt festlegen kann, beginnt somit mit dem heutigen Datum, dem 8. Oktober 2021.