11. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten
Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten werden in dem Dokument „Ergebnisse der namentlichen Abstimmung“ aufgeführt, das dem Protokoll der Sitzung als Anlage beigefügt wird und auf der Website des Parlaments verfügbar ist. Diese Angaben dienen ausschließlich der Information; keinesfalls wird durch sie das Abstimmungsergebnis geändert, das im Plenum bekannt gegeben wurde.
Dieses Dokument wird während eines Zeitraums von höchstens zwei Wochen nach der Plenartagung regelmäßig aktualisiert.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Liste der Berichtigungen des Stimmverhaltens und des beabsichtigten Stimmverhaltens geschlossen und in der Folge übersetzt und im Amtsblatt veröffentlicht.